Forschungszulage beantragen: BSFZ und Finanzamt
Kurzfassung: Das Verfahren hat zwei Stufen: BSFZ-Bescheinigung und AaF beim Finanzamt. Die BSFZ prüft den FuE-Charakter. Das Finanzamt setzt die Zulage anhand der förderfähigen Aufwendungen fest und rechnet sie auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer an.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anspruchsberechtigt können Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit sein. Dazu zählen Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften und Körperschaften. Zusätzlich braucht es ein begünstigtes FuE-Vorhaben nach § 2 FZulG.
Eigene Arbeitszeit kann bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern als Eigenleistung berücksichtigt werden. Eine dokumentierte Stunde reicht allein nicht. Vorhaben, Tätigkeit, Zeitraum und Nachweis müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Stufe 1: Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ
Der AaB beschreibt das Vorhaben. Im Portal werden Ziele, Neuartigkeit, Arbeiten, Risiken und Arbeitsplan abgefragt. Die aktuell angezeigten Zeichenlimits sind vor der Einreichung im Portal zu prüfen.
Der BSFZ-Prüfleitfaden verlangt eine nachvollziehbare Abgrenzung zum Stand der Technik, echte wissenschaftliche oder technische Ungewissheit und ein systematisches Vorgehen. Routineentwicklung, Konfiguration und wirtschaftliche Risiken tragen den Antrag nicht.
Bearbeitungsdauer
Die BSFZ-FAQ nennt einen Bescheid spätestens drei Monate nach Antragstellung ab Erhalt der Eingangsbestätigung. Inhaltliche Rückfragen müssen innerhalb der im konkreten Schreiben genannten Frist beantwortet werden.
Stufe 2: AaF über ELSTER
Nach positiver Bescheinigung stellt der Steuerpflichtige den Antrag auf Forschungszulage nach § 5 FZulG. Der AaF ist ein eigenständiges ELSTER-Formular. Eine „Anlage FZ“ gibt es nicht.
Das Finanzamt prüft insbesondere:
- förderfähige Eigenleistungen oder Personalkosten
- Auftragsforschung und begünstigte Wirtschaftsgüter
- Bemessungsgrundlage und Fördersatz
- Stunden- und Aufwendungsnachweise
- weitere steuerliche Voraussetzungen
Die Dauer dieser Stufe hängt vom zuständigen Finanzamt und vom Veranlagungsstand ab. Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungsfrist ist nicht veröffentlicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die BSFZ
- Vorhabensbeschreibung mit Stand der Technik
- wissenschaftliche, technische oder methodische Risiken
- Beschreibung der Arbeiten
- Arbeitsplan mit Zeiträumen und personellem Aufwand
Für das Finanzamt
- positive BSFZ-Bescheinigung
- wahrheitsgemäße Arbeitszeitnachweise bei Eigenleistung
- Lohnunterlagen bei Arbeitnehmern
- Rechnungen und Verträge bei Auftragsforschung
- weitere Nachweise entsprechend dem aktuellen ELSTER-Formular
Eine tabellarische Zeiterfassung sollte Datum, Stunden, Vorhaben oder Arbeitspaket und konkrete Tätigkeit enthalten. Ergänzende Git-Commits, Tickets und Projektnotizen können die Plausibilität stützen.
Frist für Aufwendungen aus 2022
Für ein Wirtschaftsjahr, das am 31.12.2022 endet, ist der 31.12.2026 das reguläre Fristende. Die BSFZ plant laut FAQ bis zu drei Monate für den Bescheid ein, weshalb eine Einreichung bis September Puffer verschafft. Eine gesetzliche Frist zu diesem Zeitpunkt gibt es nicht.
Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht eine Ablaufhemmung bei rechtzeitig eingegangenem BSFZ-Antrag vor. Stand 17.09.2026 ist diese Regel noch kein geltendes Recht. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Forschungszulage rückwirkend.
Wie die Zulage ausgezahlt wird
Das Finanzamt setzt die Forschungszulage in einem eigenen Bescheid fest. Nach § 10 FZulG wird sie bei der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung angerechnet. Ein Überschuss wird erstattet. Der Beitrag Forschungszulage Auszahlung erklärt die Mechanik.
Meine Rolle
Ich prüfe den FuE-Zuschnitt, formuliere und begleite den BSFZ-Antrag und bereite Berechnungen sowie Nachweise für den steuerlichen Schritt vor. Den AaF beim Finanzamt reichst du selbst oder über deinen Steuerberater ein.
Der QuickCheck liefert eine erste Einschätzung. Die Konditionen richten sich nach Projekt und Rechtsform.
Quellen
- § 2 FZulG: Begünstigte FuE-Vorhaben Bundesministerium der Justiz
- § 5 FZulG: Antrag auf Forschungszulage Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZulG: Festsetzung und Leistung Bundesministerium der Justiz
- BSFZ-FAQ zum Bescheinigungsverfahren Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- BSFZ-Prüfleitfaden Bescheinigungsstelle Forschungszulage