Isometrische Illustration: drei Projektboxen unter einer Lupe, daneben ein durchgestrichener Routine-Block, Konzept förderfähige Vorhaben

Forschungszulage: Was wird gefördert? Welche Projekte zählen

Martin Meng ·
FuEförderfähige VorhabenVoraussetzungenFZulG
Neu aktualisiertaktuelle Rechtslage eingearbeitet

Kurzfassung: Die Forschungszulage fördert Projekte, die in eine der drei Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung fallen (§ 2 FZulG). Das Vorhaben muss eine klar definierte Aufgabe mit festen Zielen sein und neuartig, schöpferisch, mit ungewissem Ausgang und systematisch ablaufen. Routine, reine Anpassung, Produktion und Marktforschung zählen nicht. Ich prüfe dein Vorhaben und übernehme den Antrag.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.

Die häufigste Frage vor einem Antrag lautet: Wird meine Arbeit überhaupt gefördert? Viele Unternehmer glauben, Forschung finde nur im Labor oder an der Universität statt. Das Gesetz sieht das weiter. Entscheidend ist, welche Art von Vorhaben du durchführst, und ob es die Merkmale von Forschung und Entwicklung erfüllt.

Die drei Kategorien, die gefördert werden

Das Forschungszulagengesetz benennt in § 2 Abs. 1 FZulG drei förderfähige Kategorien. Ein Vorhaben ist begünstigt, soweit es einer oder mehreren davon zuzuordnen ist:

  • Grundlagenforschung: Arbeiten zur Gewinnung neuen Wissens ohne unmittelbare praktische Anwendung. Bei Unternehmen selten.
  • Industrielle Forschung: planmäßiges Forschen mit dem Ziel, neue Kenntnisse für neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu gewinnen.
  • Experimentelle Entwicklung: das Nutzen vorhandenen Wissens, um neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu schaffen, etwa als Prototyp oder Demonstrator.

Für die meisten Unternehmen ist die experimentelle Entwicklung die relevante Kategorie. Wer eigene Software, neue Verfahren oder technische Lösungen entwickelt, arbeitet in der Regel hier.

Was als förderfähiges Vorhaben gilt

Ein gefördertes Vorhaben ist nach § 2 Abs. 3 FZulG eine genau definierte, unteilbare Aufgabe mit klar festgelegten Zielen. Es kann aus mehreren Arbeitspaketen bestehen und braucht konkrete Vorgaben, an denen sich die Ergebnisse messen lassen. Vereinfacht: Du musst sagen können, was du erreichen willst, wie du vorgehst und woran du Erfolg oder Misserfolg erkennst.

Zusätzlich muss die Tätigkeit die fünf Merkmale von Forschung und Entwicklung erfüllen: neuartig, schöpferisch, mit ungewissem Ausgang, systematisch sowie übertragbar oder reproduzierbar. Ob dein Vorhaben diese Merkmale erfüllt, prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Welche Anforderungen an dich als Antragsteller gestellt werden, steht im Beitrag zu den Voraussetzungen der Forschungszulage.

Willst du in zwei Minuten eine erste Einschätzung? Der QuickCheck prüft die Merkmale anhand weniger Fragen.

Wie das Vorhaben durchgeführt werden darf

Das Gesetz lässt in § 2 Abs. 4 FZulG mehrere Wege zu: eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung oder Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Bei Auftragsforschung muss der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder im EWR haben. Du musst also nicht alles selbst machen, um die Forschungszulage zu erhalten.

Was nicht gefördert wird

Mindestens so wichtig wie die Frage, was gefördert wird, ist die Gegenliste. Nicht förderfähig sind Tätigkeiten ohne echtes technisch-wissenschaftliches Risiko:

  • Routinetätigkeiten und regelmäßige Anpassungen ohne Neuheitsgehalt
  • die bloße Konfiguration oder Anpassung bestehender, am Markt verfügbarer Lösungen
  • die laufende Produktion und Markteinführung
  • Marktforschung, Vertrieb und Werbung
  • reine Qualitätskontrolle und Standardprüfungen
  • organisatorische oder gestalterische Änderungen ohne technische Unsicherheit

Der Maßstab ist immer das technische Risiko und die Neuartigkeit, nicht der reine Aufwand. Ein großes, teures Projekt ohne Ungewissheit ist keine Forschung. Ein kleines Projekt mit echtem offenem Ausgang kann es sein.

Branche ist keine Hürde

Es gibt keine Branchenbeschränkung. Entscheidend ist das einzelne Vorhaben, nicht der Wirtschaftszweig. Konkrete Beispiele aus verschiedenen Branchen sammelt der Beitrag mit Beispielen für förderfähige Projekte. Wenn dir noch das konkrete Thema fehlt, hilft der Beitrag dazu, eine FuE-Idee in deiner Arbeit zu finden.

Was das für dich bedeutet

Die Frage, ob dein Projekt gefördert wird, entscheidet sich nicht an deiner Branche oder deiner Größe, sondern an der Art und dem Risiko deiner Entwicklungsarbeit. Genau diese Einordnung ist die anspruchsvolle Stelle, denn die Grenze zwischen förderfähiger Entwicklung und nicht förderfähiger Routine verläuft oft mitten durch ein Projekt.

Ich prüfe dein Vorhaben gegen die Kategorien und Merkmale des § 2 FZulG und formuliere den Antrag so, dass der Forschungscharakter für die BSFZ klar erkennbar ist. Wie viel Förderung dabei herauskommt, zeigt der Förderrechner. Schreib mir auf WhatsApp oder mach den QuickCheck, die Konditionen stehen unter Kosten und Konditionen.

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Quellen

  1. § 2 Forschungszulagengesetz (begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. AGVO (EU) Nr. 651/2014, Artikel 2 (Definitionen Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung) Europäische Union, EUR-Lex
  3. Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Prüfung des FuE-Charakters BSFZ

Häufig gestellte Fragen

Welche Projekte werden von der Forschungszulage gefördert?
Vorhaben, die einer oder mehreren der drei Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind (§ 2 Abs. 1 FZulG). In der Praxis ist für Unternehmen vor allem die experimentelle Entwicklung relevant, also die Nutzung vorhandenen Wissens für neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Was muss ein förderfähiges Vorhaben erfüllen?
Es muss eine genau definierte, unteilbare Aufgabe mit klar festgelegten Zielen sein (§ 2 Abs. 3 FZulG) und die fünf FuE-Merkmale erfüllen: neuartig, schöpferisch, mit ungewissem Ausgang, systematisch und übertragbar oder reproduzierbar. Die BSFZ prüft diesen Charakter.
Was wird ausdrücklich nicht gefördert?
Routinetätigkeiten, die bloße Anpassung oder Konfiguration bestehender Lösungen, die laufende Produktion, Marktforschung, reine Qualitätskontrolle sowie organisatorische Änderungen ohne technisch-wissenschaftliche Unsicherheit. Es kommt auf das technische Risiko und die Neuartigkeit an, nicht auf den Aufwand.
Spielt die Branche eine Rolle?
Nein. Es gibt keine Branchenbeschränkung. Entscheidend ist, ob das konkrete Vorhaben die FuE-Merkmale erfüllt. Software, Handwerk, Veterinärmedizin oder Maschinenbau können gleichermaßen förderfähig sein.
Muss das Projekt erfolgreich sein?
Nein. Gerade der ungewisse Ausgang ist ein Merkmal von Forschung und Entwicklung. Auch ein gescheitertes Vorhaben kann gefördert werden, wenn es systematisch und mit echtem technischem Risiko durchgeführt wurde.

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