Forschungszulage für die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Konstruktion: Eine Personengesellschaft mit einer GmbH als Komplementär. Sie ist anspruchsberechtigt für die Forschungszulage, hat aber spezifische Besonderheiten bei der Eigenleistungsbewertung.

Die Besonderheit der GmbH & Co. KG

Bei der klassischen GmbH & Co. KG ist die GmbH der Komplementär (Vollhafter). Da eine GmbH keine persönliche Arbeitsleistung erbringen kann, entfällt die Eigenleistung des Komplementärs. Die Förderung konzentriert sich auf:

Was in der GmbH & Co. KG gefördert wird

  • Eigenleistung der Kommanditisten: Wenn Kommanditisten aktiv an FuE arbeiten, wird ihre Arbeitszeit mit 100 EUR/h bewertet (ab 2026, plus 20 % Gemeinkostenpauschale).
  • Lohnkosten der Angestellten: Gehälter der Mitarbeiter, die an FuE arbeiten (brutto plus AG-Anteil Sozialversicherung).
  • GmbH-Komplementär: Hat keine persönliche Eigenleistung, aber Angestellte der GmbH, die für die KG arbeiten, können berücksichtigt werden.

Beispiel: GmbH & Co. KG mit zwei Kommanditisten

Ein Maschinenbau-Unternehmen als GmbH & Co. KG: Kommanditist A (Geschäftsführer und Entwicklungsleiter, 1.600h FuE) und Kommanditist B (technischer Leiter, 1.400h FuE). Zusätzlich drei Angestellte mit insgesamt 80.000 EUR FuE-Lohnkosten.

Eigenleistung (3.000h × 100 EUR)

210.000 EUR

Lohnkosten Angestellte

80.000 EUR

Bemessungsgrundlage gesamt

290.000 EUR

Forschungszulage (35%)

101.500 EUR

Abgrenzung zur GmbH

Viele Unternehmer fragen sich, ob sie die Forschungszulage über die GmbH oder die GmbH & Co. KG beantragen sollen. Die Unterschiede:

  • GmbH & Co. KG: Die Förderung wird den Kommanditisten über die Einkommensteuer zugerechnet. Eigenleistung der Kommanditisten wird mit dem pauschalen Stundensatz bewertet.
  • GmbH: Die Förderung geht an die GmbH als Körperschaft. Bei der GmbH zählen die FuE-Personalkosten als Bemessungsgrundlage; siehe Forschungszulage für Kapitalgesellschaften.

Mein Angebot

Die GmbH & Co. KG hat spezielle Anforderungen an die Antragstellung. Ich kenne die Feinheiten bei der Zuordnung von Eigenleistung und Lohnkosten und begleite den gesamten Prozess.

Kosten: Die Konditionen richten sich nach Projekt und Rechtsform und werden im Erstgespräch besprochen.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die GmbH & Co. KG anspruchsberechtigt?
Ja. Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft und damit nach § 1 FZulG anspruchsberechtigt. Die Förderung wird den Kommanditisten zugerechnet.
Was ist mit der Eigenleistung des Geschäftsführers?
Wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Kommanditist ist und an FuE arbeitet, wird seine Arbeitszeit als Eigenleistung mit 70 EUR/h bewertet. Ist er nur Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, gelten andere Regeln.
Kann die Komplementär-GmbH Eigenleistung einbringen?
Nein, die GmbH als juristische Person kann keine persönliche Arbeitsleistung erbringen. Ihre Angestellten, die für die KG an FuE arbeiten, können aber über die Lohnkosten berücksichtigt werden.
Wie wird die Zulage aufgeteilt?
Nach dem Gewinnverteilungsschlüssel der KG auf die Gesellschafter. Die Komplementär-GmbH erhält ihren Anteil ebenfalls, die Zulage wird dort als Körperschaftsteuer-Minderung wirksam.
Bekommt unsere GmbH & Co. KG den KMU-Satz von 35%?
Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Wenn die Kriterien (unter 250 Mitarbeiter, unter 50 Mio. EUR Umsatz) erfüllt sind, ja. Verbundene Unternehmen werden dabei einbezogen.
Betreuung von Kapitalgesellschaften?
Ja. Eine reine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) begleite ich ebenfalls. Dort bemisst sich die Forschungszulage an den FuE-Personalkosten statt an der Eigenleistung. Mehr dazu auf der Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften.

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