Forschungszulage für die GmbH
Die GmbH ist die häufigste Rechtsform für forschende Unternehmen. Bei ihr läuft die Forschungszulage über die Personalkosten, und der Gesellschafter-Geschäftsführer spielt dabei eine besondere Rolle.
So wird die GmbH gefördert
Die Bemessungsgrundlage sind die Personalkosten für Forschung und Entwicklung: Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, anteilig nach dem FuE-Zeitanteil jedes Mitarbeiters. Seit 2026 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent auf diese Personalkosten hinzu. Die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde, die Einzelunternehmer nutzen, gibt es für die GmbH nicht.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer
Arbeitet der Geschäftsführer selbst an der Entwicklung mit, zählt sein Gehalt anteilig nach FuE-Zeit zur Bemessungsgrundlage, sofern er angestellt ist und das Gehalt fremdüblich und angemessen ist. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer prüft das Finanzamt die Angemessenheit genau. Eine harte 40-Stunden-Woche-Grenze gibt es im Gesetz nicht, das Finanzamt würdigt den FuE-Anteil im Rahmen der Prüfpraxis.
Beispiel: GmbH mit Entwicklungsteam
Eine Software-GmbH beschäftigt zwei Entwickler mit zusammen 150.000 EUR FuE-Personalkosten pro Jahr. Der Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitet zu 60 Prozent an der Entwicklung mit, sein anrechenbares Gehalt beträgt anteilig 72.000 EUR.
FuE-Personalkosten gesamt
222.000 EUR
Forschungszulage bei 35% KMU
77.700 EUR
Vereinfachtes Beispiel ohne Gemeinkostenpauschale. Die tatsächliche Höhe hängt von BSFZ-Bescheid und Finanzamt ab. Den vollständigen Rechenweg zeigt der Beitrag zur GmbH-Berechnung, im Förderrechner kannst du den Personalkosten-Modus selbst durchrechnen.
Abgrenzung zur GmbH & Co. KG
Diese Seite behandelt die reine GmbH als Kapitalgesellschaft. Die GmbH & Co. KG ist dagegen eine Personengesellschaft: Dort wird die Eigenleistung der Kommanditisten mit einem Stundensatz gefördert, während die Komplementär-GmbH keine persönliche Eigenleistung einbringen kann. Einen Überblick über alle Kapitalgesellschaften gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften.