Forschungszulage für die GmbH

Die GmbH ist die häufigste Rechtsform für forschende Unternehmen. Bei ihr läuft die Forschungszulage über die Personalkosten, und der Gesellschafter-Geschäftsführer spielt dabei eine besondere Rolle.

So wird die GmbH gefördert

Die Bemessungsgrundlage sind die Personalkosten für Forschung und Entwicklung: Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, anteilig nach dem FuE-Zeitanteil jedes Mitarbeiters. Seit 2026 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent auf diese Personalkosten hinzu. Die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde, die Einzelunternehmer nutzen, gibt es für die GmbH nicht.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer

Arbeitet der Geschäftsführer selbst an der Entwicklung mit, zählt sein Gehalt anteilig nach FuE-Zeit zur Bemessungsgrundlage, sofern er angestellt ist und das Gehalt fremdüblich und angemessen ist. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer prüft das Finanzamt die Angemessenheit genau. Eine harte 40-Stunden-Woche-Grenze gibt es im Gesetz nicht, das Finanzamt würdigt den FuE-Anteil im Rahmen der Prüfpraxis.

Beispiel: GmbH mit Entwicklungsteam

Eine Software-GmbH beschäftigt zwei Entwickler mit zusammen 150.000 EUR FuE-Personalkosten pro Jahr. Der Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitet zu 60 Prozent an der Entwicklung mit, sein anrechenbares Gehalt beträgt anteilig 72.000 EUR.

FuE-Personalkosten gesamt

222.000 EUR

Forschungszulage bei 35% KMU

77.700 EUR

Vereinfachtes Beispiel ohne Gemeinkostenpauschale. Die tatsächliche Höhe hängt von BSFZ-Bescheid und Finanzamt ab. Den vollständigen Rechenweg zeigt der Beitrag zur GmbH-Berechnung, im Förderrechner kannst du den Personalkosten-Modus selbst durchrechnen.

Abgrenzung zur GmbH & Co. KG

Diese Seite behandelt die reine GmbH als Kapitalgesellschaft. Die GmbH & Co. KG ist dagegen eine Personengesellschaft: Dort wird die Eigenleistung der Kommanditisten mit einem Stundensatz gefördert, während die Komplementär-GmbH keine persönliche Eigenleistung einbringen kann. Einen Überblick über alle Kapitalgesellschaften gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften.

Häufige Fragen zur Forschungszulage für die GmbH

Ist die GmbH für die Forschungszulage anspruchsberechtigt?
Ja. Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft nach § 1 FZulG anspruchsberechtigt. Gefördert werden die Personalkosten für Forschung und Entwicklung. Die Zulage wirkt als Anrechnung auf die Körperschaftsteuer oder wird ausgezahlt, Details im Beitrag zur Körperschaftsteuer-Anrechnung.
Wird das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers gefördert?
Ja, wenn er angestellt ist, das Gehalt fremdüblich und angemessen ist und tatsächlich gezahlt wird. Maßgeblich ist der Anteil seiner Arbeitszeit, der auf Forschung und Entwicklung entfällt. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer achtet das Finanzamt besonders auf die Angemessenheit, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Bekommt eine Ein-Personen-GmbH mehr als ein Einzelunternehmer?
Nicht automatisch. Die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für die GmbH. Bei der GmbH zählt das tatsächlich gezahlte Geschäftsführergehalt anteilig nach FuE-Zeit. Je nach Gehaltshöhe kann das mehr oder weniger sein.
Welcher Fördersatz gilt für meine GmbH?
25 Prozent der förderfähigen Personalkosten, bei kleinen und mittleren Unternehmen 35 Prozent. Die meisten inhabergeführten GmbHs erfüllen die KMU-Kriterien, sofern keine großen verbundenen Unternehmen einbezogen werden müssen.
Was ist mit Anlaufverlusten meiner GmbH?
Wenn mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals durch aufgelaufene Verluste verloren ist, gilt die GmbH als Unternehmen in Schwierigkeiten und erhält keine Forschungszulage. Maßgeblich ist das Wirtschaftsjahresende. Eine Eigenkapitalzuführung bis zum Bilanzstichtag kann das heilen.
Können wir auch externe Entwicklung geltend machen?
Auftragsforschung wird mit 70 Prozent des Entgelts berücksichtigt, wenn die Beauftragung nach dem 27.03.2024 erfolgt ist. Unteraufträge des Auftragnehmers sind nicht förderfähig.
Wir sind eine GmbH & Co. KG. Gilt diese Seite?
Nein. Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, dort wird die Eigenleistung der Kommanditisten gefördert. Dafür gibt es die eigene Seite zur Forschungszulage für die GmbH & Co. KG.

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