Isometrische Illustration: gestapelte Bausteine als Personalkosten, ein Multiplikator-Symbol und ein wachsender Balken, Konzept Förderhöhe berechnen

Forschungszulage für die GmbH berechnen: Personalkosten statt Eigenleistung

Martin Meng ·
GmbHBerechnungPersonalkostenKapitalgesellschaftFZulG
Neu aktualisiertaktuelle Rechtslage eingearbeitet

Kurzfassung: Die Forschungszulage einer GmbH ergibt sich aus den FuE-Personalkosten mal FuE-Anteil, plus 20 Prozent Gemeinkostenpauschale ab 2026, mal Fördersatz (25 Prozent, bei KMU 35 Prozent). Eine Stundenpauschale wie beim Einzelunternehmer gibt es nicht. Gedeckelt ist die Bemessungsgrundlage bei 12 Millionen Euro pro Jahr. Ich rechne deine Förderhöhe sauber durch und übernehme den Antrag.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.

Beim Einzelunternehmer ist die Rechnung einfach: Stunden mal Pauschalsatz mal Fördersatz. Bei der GmbH läuft sie anders, weil die Bemessungsgrundlage aus echten Personalkosten besteht. Wer das verwechselt, verschätzt sich schnell um den Faktor zwei. Hier ist die Berechnung Schritt für Schritt.

Schritt 1: die FuE-Personalkosten bestimmen

Grundlage sind die Personalkosten für Forschung und Entwicklung. Förderfähig ist nach § 3 Abs. 1 Forschungszulagengesetz (FZulG) der beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtige Arbeitslohn, zuzüglich der steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Zukunftssicherung. Gemeint sind also Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Wichtig: Es zählt nur der Anteil, der auf FuE entfällt. Ein Entwickler, der zu 80 Prozent an einem förderfähigen Vorhaben arbeitet, geht mit 80 Prozent seiner Personalkosten in die Rechnung ein. Das Gehalt eines mitarbeitenden Gesellschafter-Geschäftsführers zählt ebenfalls, hier gelten allerdings besondere Regeln, die der Beitrag zur vGA-Falle beim Geschäftsführergehalt erklärt.

Die pauschale Eigenleistung von 100 EUR pro Stunde, die Einzelunternehmer und Personengesellschaften nutzen, gibt es für die GmbH nicht. Das steht ausdrücklich in § 3 Abs. 3 FZulG.

Schritt 2: die Gemeinkostenpauschale aufschlagen

Seit dem 01.01.2026 erhöht sich die Bemessungsgrundlage um eine pauschale Gemeinkostenzulage von 20 Prozent auf die förderfähigen Personalkosten (§ 3 Abs. 3b FZulG). Diese Pauschale gilt für Vorhaben, die ab 2026 begonnen wurden. Aus 100.000 Euro FuE-Personalkosten werden so 120.000 Euro Bemessungsgrundlage.

Schritt 3: den Fördersatz anwenden

Auf die Bemessungsgrundlage kommt der Fördersatz nach § 4 FZulG: 25 Prozent als Basissatz, 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen. Ob deine GmbH den KMU-Bonus bekommt, hängt auch von Beteiligungen ab, das vertieft der Beitrag zu KMU und verbundenen Unternehmen.

Das Rechenbeispiel

Eine Software-GmbH mit zwei Entwicklern und einem mitarbeitenden Geschäftsführer:

PositionWert
FuE-Personalkosten zwei Entwickler150.000 EUR
Anrechenbarer Geschäftsführer-Anteil72.000 EUR
Summe Personalkosten222.000 EUR
Plus 20 Prozent Gemeinkostenpauschale266.400 EUR
Forschungszulage bei 35 Prozent (KMU)93.240 EUR
Forschungszulage bei 25 Prozent (kein KMU)66.600 EUR

Die Spanne zwischen 66.600 und 93.240 Euro zeigt, wie stark der KMU-Status durchschlägt. Rechne deine eigene Konstellation im Förderrechner im Modus Kapitalgesellschaft durch.

Willst du vorab wissen, ob deine Entwicklungsarbeit als Forschung und Entwicklung zählt? Der QuickCheck gibt dir in zwei Minuten eine Einschätzung.

Die Obergrenze nicht vergessen

Die jährliche Bemessungsgrundlage ist seit 2026 auf 12 Millionen Euro je Anspruchsberechtigtem gedeckelt (§ 3 Abs. 5 FZulG). Daraus folgt eine maximale Forschungszulage von 4,2 Millionen Euro bei KMU und 3,0 Millionen Euro beim Basissatz. Für die meisten mittelständischen GmbHs ist dieser Deckel weit entfernt. Bei Konzernstrukturen mit mehreren forschenden Gesellschaften wird er aber zum Thema, das vertieft der Beitrag zur Forschungszulage im Konzern.

Externe Auftragsforschung

Vergibt die GmbH Teile der Entwicklung an einen Auftragnehmer, sind bei Beauftragung nach dem 27.03.2024 70 Prozent des Entgelts förderfähig (§ 3 Abs. 4 FZulG). Unteraufträge des Auftragnehmers zählen nicht. Diese Position kommt zur Personalbasis hinzu.

Was das für dich bedeutet

Die GmbH-Berechnung ist mehr Buchhaltung als Pauschale. Sie steht und fällt mit einer sauberen Zuordnung der FuE-Personalkosten, dem korrekten FuE-Anteil je Mitarbeiter und der richtigen Behandlung des Geschäftsführergehalts. Genau hier entstehen die Fehler, die später im Finanzamt auffallen.

Ich erstelle die Berechnung anhand deiner Lohndaten, ordne den FuE-Anteil belegbar zu und baue den Antrag so, dass die Personalkosten anerkennungsfähig sind. Den Überblick über die KapGes-Mechanik gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften, die Konditionen stehen unter Kosten und Konditionen. Schreib mir auf WhatsApp oder mach den QuickCheck.

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Quellen

  1. § 3 Forschungszulagengesetz (förderfähige Aufwendungen, Gemeinkostenpauschale, Höchstbetrag) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 4 Forschungszulagengesetz (Höhe der Forschungszulage) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. BMF-Schreiben zur Forschungszulage vom 07.02.2023 Bundesministerium der Finanzen

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich die Forschungszulage bei einer GmbH?
FuE-Personalkosten mal FuE-Anteil ergibt die Personalbasis. Darauf kommen ab 2026 pauschal 20 Prozent Gemeinkosten (§ 3 Abs. 3b FZulG). Diese Bemessungsgrundlage wird mit dem Fördersatz multipliziert: 25 Prozent, bei KMU 35 Prozent (§ 4 FZulG).
Was gehört zu den FuE-Personalkosten?
Der beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtige Arbeitslohn für die FuE-Tätigkeit zuzüglich der steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Zukunftssicherung (§ 3 Abs. 1 FZulG). Maßgeblich ist jeweils der Anteil der Arbeitszeit, der auf Forschung und Entwicklung entfällt.
Gilt für die GmbH die 100-EUR-Stundenpauschale?
Nein. Die pauschale Eigenleistung mit 100 EUR pro Stunde ist laut § 3 Abs. 3 FZulG den Einzelunternehmern und Personengesellschaften vorbehalten. Die GmbH rechnet mit den tatsächlichen Personalkosten.
Gibt es eine Obergrenze?
Ja. Die jährliche Bemessungsgrundlage ist seit 2026 auf 12 Millionen Euro je Anspruchsberechtigtem gedeckelt. Daraus ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 3,0 Millionen Euro beim Basissatz und 4,2 Millionen Euro bei KMU.
Zählt externe Auftragsforschung mit?
Ja, anteilig. Bei Beauftragung nach dem 27.03.2024 sind 70 Prozent des Entgelts förderfähig (§ 3 Abs. 4 FZulG). Unteraufträge des Auftragnehmers zählen nicht.

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