Welche Jahre kannst du noch beantragen?
Der Rechner zeigt das reguläre Fristende. Bei fristkritischen Jahren zählen zusätzlich BSFZ-Verfahren, Steuerbescheid und Gesetzgebungsstand.
Was der Rechner zeigt
Der Rechner zeigt Fristen als Orientierung. Für Aufwendungen aus dem Kalenderjahr 2022 ist der 31.12.2026 grundsätzlich das reguläre Fristende. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr, einem bestandskräftigen Steuerbescheid oder besonderen Änderungsvorschriften braucht es eine gesonderte Prüfung.
2022: Fristende 31. Dezember 2026
Für Aufwendungen aus dem Kalenderjahr 2022 endet die reguläre Festsetzungsfrist am 31.12.2026. Die Forschungszulage hat dabei eine eigene Frist und hängt nicht am Einkommensteuerbescheid: Der Anspruch entsteht nach § 4 Abs. 2 FZulG mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, die vierjährige Frist beginnt nach § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Entstehungsjahres. Das BMF bestätigt diese Rechnung im Schreiben vom 07.02.2023 unter Randnummer 221.
Der harte Anker ist der Antrag bei der BSFZ: Er muss vor dem 31.12.2026 gestellt sein. Liegt die Bescheinigung noch im selben Jahr vor, folgt der Antrag auf Forschungszulage nach § 5 FZulG beim Finanzamt und löst die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO aus. Trifft die Bescheinigung erst 2027 ein, hängt der Anspruch an den Hemmungstatbeständen der Abgabenordnung. Das ist dann eine Frage des Einzelfalls und gehört auf den Tisch der steuerberatenden Person.
Eine frühere Einreichung bleibt trotzdem sinnvoll. Die BSFZ schreibt in ihrer FAQ, dass spätestens drei Monate nach Antragstellung mit einem Bescheid zu rechnen ist, und Rückfragen können zusätzliche Zeit kosten. Wer im September 2026 einreicht, hat diesen Puffer. Eine gesetzliche Frist zu diesem Zeitpunkt gibt es nicht, es handelt sich um eine reine Planungsempfehlung.
Ein Sicherheitsnetz für verspätete Anträge besteht für 2022 nicht. Die Vertrauensschutzregelung der BSFZ gilt ausdrücklich nur für Ansprüche aus 2020 und 2021. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht zwar eine Ablaufhemmung bei rechtzeitigem BSFZ-Antrag vor, war am 17.09.2026 aber weder beschlossen noch verkündet. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Forschungszulage rückwirkend: Frist für 2022.
Welche Angaben für eine Fallprüfung nötig sind
Für eine konkrete Fristprüfung werden Rechtsform, Ende des Wirtschaftsjahres, Datum der Steuererklärung, Status und Änderbarkeit des Steuerbescheids, BSFZ-Eingangsdatum und die im Antrag erfassten Wirtschaftsjahre benötigt.
Weitere Hilfen
Alle Details zur rückwirkenden Antragstellung findest du im Beitrag Forschungszulage rückwirkend beantragen und auf der Seite Rückwirkend beantragen. Berechne mit dem Förderrechner, welche Größenordnung in deinem Fall möglich ist. Der QuickCheck zeigt dir in 2 Minuten, ob dein Projekt förderfähig ist.
Was sich seit 2026 an Stundensätzen und Fördersätzen geändert hat, erfährst du im Beitrag zur Reform 2026. Wie die Eigenleistung berechnet wird, zeigt der separate Beitrag mit Rechenbeispielen und Stichtag-Tabelle. Die vollständige parlamentarische Timeline dokumentiert alle Gesetzesänderungen seit 2019.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich rückwirkend beantragen?
Ist der 1. September 2026 eine gesetzliche Frist für 2022?
Bis wann muss für 2022 was vorliegen?
Gibt es für 2022 eine Vertrauensschutzregelung?
Was plant das Jahressteuergesetz 2026?
Brauche ich rückwirkend eine Zeiterfassung?
Kann ich ein Einzelunternehmen rückwirkend anmelden und damit die Frist sichern?
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