Welche Jahre kannst du noch beantragen?
Die Forschungszulage ist rückwirkend bis zu 4 Jahre beantragbar. Prüfe jetzt deine Fristen.
Warum Fristen wichtig sind
Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden, solange der Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch änderbar ist. In der Praxis bedeutet das maximal 4 Jahre. Jedes Jahr, das du nicht beantragst, ist unwiderruflich verloren.
Beispiel: FuE-Arbeit aus dem Jahr 2022 kann noch bis Ende 2026 geltend gemacht werden. Ab 2027 ist dieses Geld weg.
Jetzt handeln
Alle Details zur rückwirkenden Antragstellung findest du im Beitrag Forschungszulage rückwirkend beantragen und auf der Seite Rückwirkend beantragen. Berechne mit dem Förderrechner, wie viel Förderung in deinem Fall drin ist. Der QuickCheck zeigt dir in 2 Minuten, ob dein Projekt förderfähig ist.
Was sich seit 2026 an Stundensätzen und Fördersätzen geändert hat, erfährst du im Beitrag zur Reform 2026. Wie die Eigenleistung berechnet wird, zeigt der separate Beitrag mit Rechenbeispielen und Stichtag-Tabelle. Die vollständige parlamentarische Timeline dokumentiert alle Gesetzesänderungen seit 2019.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich wirklich rückwirkend beantragen?
Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Brauche ich rückwirkend eine Zeiterfassung?
Wird die rückwirkende Förderung auf einmal ausgezahlt?
Kann ich rückwirkend ein Einzelunternehmen gründen und die Fristen trotzdem nutzen?
Bereit, deine Förderung zu sichern?
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