Forschungszulage für die UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist die Einstiegsform für viele Gründer und Startups. Bei der Forschungszulage gelten für sie dieselben Regeln wie für die GmbH, mit zwei Besonderheiten, die für junge Unternehmen entscheidend sind.

Förderung wie bei der GmbH

Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine Variante der GmbH und wird genauso behandelt: Gefördert werden die Personalkosten für Forschung und Entwicklung, also Bruttolöhne inklusive Arbeitgeberanteilen, anteilig nach FuE-Zeit, plus die Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent seit 2026. Den vollen Überblick gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften.

Achtung bei Anlaufverlusten

Unternehmen in Schwierigkeiten

Eine UG startet oft mit einem niedrigen Stammkapital. Sind mehr als 50 Prozent davon durch aufgelaufene Verluste verloren, gilt die UG als Unternehmen in Schwierigkeiten und ist von der Forschungszulage ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Ende des Wirtschaftsjahres, geprüft durch das Finanzamt. Eine rechtzeitige Eigenkapitalzuführung bis zum Bilanzstichtag kann die Lage heilen.

Das Gründergehalt als Bemessungsgrundlage

Viele Gründer zahlen sich anfangs kein oder nur ein geringes Gehalt. Da die Eigenleistungspauschale für Kapitalgesellschaften nicht gilt, gibt es ohne gezahltes Gehalt und ohne Angestellte kaum förderfähige Personalkosten. Sobald ein fremdübliches Geschäftsführergehalt fließt oder Mitarbeiter beschäftigt werden, wird die Förderung relevant. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob und ab wann sich die Forschungszulage für deine UG lohnt.

Häufige Fragen zur Forschungszulage für die UG

Kann eine UG die Forschungszulage beantragen?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und damit nach § 1 FZulG anspruchsberechtigt. Gefördert werden die Personalkosten für Forschung und Entwicklung, genau wie bei der GmbH.
Was muss eine junge UG bei Verlusten beachten?
Eine UG startet oft mit geringem Stammkapital. Wenn mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals durch aufgelaufene Verluste verloren ist, gilt sie als Unternehmen in Schwierigkeiten und erhält keine Forschungszulage. Maßgeblich ist das Wirtschaftsjahresende, geprüft durch das Finanzamt. Eine Eigenkapitalzuführung bis zum Bilanzstichtag kann das heilen.
Zählt mein Gründergehalt mit?
Wenn du als Geschäftsführer angestellt bist und ein fremdübliches Gehalt tatsächlich gezahlt wird, zählt es anteilig nach FuE-Zeit. Viele Gründer zahlen sich anfangs aber kein oder nur ein geringes Gehalt. Dann ist die Bemessungsgrundlage entsprechend klein, denn die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde gilt für die UG nicht.
Lohnt sich die Forschungszulage für eine kleine UG?
Das hängt von der Lohnsumme ab. Wer sich noch kein Gehalt zahlt und keine Angestellten hat, hat kaum förderfähige Personalkosten. Sobald Gehälter fließen oder Mitarbeiter beschäftigt werden, wird die Förderung relevant. Im Erstgespräch klären wir, ob sich der Aufwand für deine Situation lohnt.
Welcher Fördersatz gilt für die UG?
25 Prozent der förderfähigen Personalkosten, bei kleinen und mittleren Unternehmen 35 Prozent. Junge UGs erfüllen die KMU-Kriterien in der Regel.
Sollte ich erst zur GmbH umfirmieren?
Für die Forschungszulage ist das nicht nötig. UG und GmbH werden nach denselben Regeln gefördert. Die Rechtsform-Entscheidung solltest du aus anderen Gründen treffen, nicht wegen der Forschungszulage.

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