Forschungszulage und Eigenleistung 2026: So wird deine Arbeit bewertet
Die Eigenleistung ist das Herzstück der Forschungszulage für Selbständige. Deine persönliche Arbeitszeit in FuE-Projekten wird mit einem pauschalen Stundensatz bewertet und bildet die Grundlage für die Förderung. Klingt einfach, hat aber einige Fallstricke, die bei der Berechnung und Dokumentation leicht übersehen werden.
Was ist Eigenleistung im Sinne des FZulG?
Eigenleistung bezeichnet die persönliche Arbeitszeit des Unternehmers oder Gesellschafters in Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Anders als bei Angestellten, deren tatsächliche Lohnkosten angesetzt werden, wird die Eigenleistung mit einem festen Pauschalsatz bewertet.
Die Eigenleistungs-Formel (seit 01.01.2026)
Entwicklung des Stundensatzes
Der pauschale Stundensatz für die Eigenleistung wurde im Laufe der Zeit deutlich angehoben:
Bei rückwirkenden Anträgen werden die jeweils gültigen Stichtage berücksichtigt. Das bedeutet: In einem einzigen Antrag können mehrere Stundensätze gelten. Mehr dazu im Abschnitt Gestaffelte Berechnung.
Gemeinkostenpauschale (+20% seit 2026)
Seit dem 01.01.2026 gibt es zusätzlich zur Eigenleistung eine Gemeinkostenpauschale von 20%. Diese wird auf die förderfähigen Personalkosten (bzw. die Eigenleistung) aufgeschlagen und erhöht so die Bemessungsgrundlage.
Rechenbeispiel: Gemeinkostenpauschale
Effektiv ergibt sich ein Fördersatz von 42 EUR pro geleisteter FuE-Stunde (100 EUR × 1,2 × 35%).
Wichtig: Nur für neue Projekte ab 2026
Die Gemeinkostenpauschale gilt nur für FuE-Vorhaben, die ab dem 01.01.2026 beginnen. Laufende Projekte, die bereits vor 2026 gestartet sind, profitieren zwar vom höheren Stundensatz (100 EUR statt 70 EUR), aber nicht von der Gemeinkostenpauschale. Das heißt konkret: Pro Stunde ergeben sich 35 EUR effektive Förderung bei alten Projekten (100 × 35% KMU), gegenüber 42 EUR bei neuen Projekten (100 × 1,2 × 35%). Mehr zur Reform: Forschungszulage 2026 Reform.
12 Mio EUR Cap pro Jahr (§ 3 Abs. 4 FZulG)
Neben dem persönlichen Maximum von 2.080 Stunden pro Person und Jahr gibt es eine zweite Obergrenze auf Unternehmensebene: die maximale Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr. Seit dem 01.01.2026 liegt sie bei 12 Mio. EUR pro Jahr (§ 3 Abs. 4 FZulG in der Fassung des Forschungszulagengesetz-Änderungsgesetzes). Damit ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 4,2 Mio. EUR pro Jahr bei KMU-Satz (35%).
Für die meisten Einzelunternehmer und kleine Personengesellschaften ist dieser Cap irrelevant, weil die eigenen Stunden nicht ausreichen, um ihn zu erreichen. Relevant wird er bei größeren GbRs oder Personengesellschaften mit vielen aktiven Gesellschaftern oder zusätzlich angestellten FuE-Kräften, deren Lohnkosten die Bemessungsgrundlage weiter erhöhen. Details zu den Höchstgrenzen im Forschungszulage-Hoehe-Guide.
Gestaffelte Berechnung bei rückwirkenden Anträgen
Wer rückwirkend beantragt, muss die unterschiedlichen Stundensätze nach Stichtagen berücksichtigen. Das Finanzamt rechnet pro Wirtschaftsjahr ab, aber innerhalb eines Jahres können verschiedene Sätze gelten. Das heißt: Ein einzelner Antrag kann drei verschiedene Stundensätze enthalten, die nach exakten Stichtagen aufgeteilt werden müssen.
Warum das komplizierter ist, als es klingt
Die Staffelung betrifft verschiedene Jahre und kann auch innerhalb eines Jahres wechseln (Stichtag 28.03.2024). Dazu kommen Fragen wie: Welche Stunden fallen in welchen Zeitraum? Wie wird das auf dem ELSTER-Formular aufgeteilt? Was passiert, wenn ein Projekt vor und nach dem Stichtag lief? Die korrekte Zuordnung ist einer der Teile, die ich für dich übernehme.
Die Stichtage im Überblick: 28.03.2024 (Erhöhung von 40 auf 70 EUR/h) und 01.01.2026 (Erhöhung auf 100 EUR/h). Die vollständige Entwicklung der Fördersätze seit 2019 findest du in der parlamentarischen Timeline. Bei einem rückwirkenden Antrag über mehrere Jahre musst du die Stunden pro Zeitraum korrekt zuordnen und die jeweilige Bemessungsgrundlage separat berechnen. Das ist fehleranfällig, und Fehler führen zu Rückfragen vom Finanzamt.
Zu beachten: Auch der erhöhte KMU-Fördersatz von 35% (statt vorher 25%) gilt erst für Aufwendungen ab dem 28.03.2024. Für Stunden davor greift weiterhin der alte Satz. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 14.03.2025 (Az. 5 K 2302/24) bestätigt. Die Revision vor dem Bundesfinanzhof (III R 24/25) ist aktuell noch anhängig, das Urteil ist also noch nicht letztinstanzlich.
Mehr zu den Stichtagen: Eigenleistung berechnen. Wenn du rückwirkend beantragen willst, lies auch Forschungszulage rückwirkend beantragen.
Wer kann Eigenleistung geltend machen?
- Einzelunternehmer und Freiberufler: Die gesamte persönliche FuE-Arbeitszeit zählt
- Gesellschafter von GbR, OHG, KG: Jeder Gesellschafter bringt seine eigene FuE-Zeit ein
- Kommanditisten einer GmbH & Co. KG: Sofern sie aktiv an FuE arbeiten
Nicht berechtigt sind dagegen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die die Forschungszulage über Lohnkosten ihrer Angestellten beantragen. Mehr zur Abgrenzung: Forschungszulage für Freelancer und Forschungszulage für Selbständige.
Was zählt als FuE-Arbeitszeit?
Eine der schwierigsten Fragen bei der Eigenleistung: Welche deiner Arbeitsstunden zählen als Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG und welche nicht? Die Antwort orientiert sich an der Definition der AGVO (Art. 2 Nr. 84 bis 86): Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Entscheidend sind immer drei Kriterien: Neuartigkeit, technisch-wissenschaftliche Unwägbarkeit und Planmäßigkeit.
FuE-Zeit (zählt)
- Konzeption und Hypothesen-Entwicklung
- Experimentelle Entwicklung und Prototypenbau
- Systematische Variation von Parametern
- Datenerfassung und Analyse im FuE-Kontext
- Dokumentation von Forschungsergebnissen
- Validierung und Verifikation von Hypothesen
- Eigene Recherche zum Stand der Technik (zielgerichtet, nicht ungerichtet)
Keine FuE-Zeit
- Angebotserstellung, Vertrieb, Marketing
- Allgemeine Buchhaltung und Verwaltung
- Kundenbetreuung und Support
- Projektmanagement außerhalb FuE-Teil
- Produktionsbegleitung, Serienfertigung
- Schulungen und Wissenstransfer
- Zertifizierung, Normung, Qualitätssicherung
- Marktforschung, Wettbewerbsanalyse
- Patentrecherche als Hauptaktivität
Die BSFZ kürzt in ihrer Prüfung regelmäßig Stunden, die zwar mit dem Projekt zu tun haben, aber keine echte Forschungstätigkeit sind. Typische Kürzungskandidaten sind „Pilotierung im Markt", „UI/UX-Design ohne FuE-Bezug", „Literaturrecherche als eigenständiges Arbeitspaket". Wer solche Tätigkeiten als FuE deklariert, riskiert pauschale Abzüge bei der Bescheinigung.
Als Selbstständiger bist du übrigens nicht an das Arbeitszeitgesetz gebunden. Du darfst also länger als 40 Stunden pro Woche insgesamt arbeiten. Für die Forschungszulage selbst sind jedoch maximal 40 Stunden FuE-Eigenleistung pro Woche förderfähig (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FZulG). Wenn du parallel 30 Stunden klassische Mandantenarbeit leistest und zusätzlich 30 Stunden FuE am Wochenende, sind die FuE-Stunden trotzdem nur bis zur 40-Stunden-Grenze förderfähig — in dem Beispiel also 30 Stunden voll.
Besonderheiten bei GbR und Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften gelten besondere Regeln für die Eigenleistung. Der häufigste Fehler: Die Förderung wird nach Stundenanteil verteilt statt nach dem Gewinnverteilungsschlüssel.
Gewinnverteilungsschlüssel, nicht Stundenanteil
Die Forschungszulage wird bei Personengesellschaften nach dem Gewinnverteilungsschlüssel verteilt. Wenn zwei GbR-Gesellschafter 50/50 am Gewinn beteiligt sind, bekommt jeder 50% der Förderung, auch wenn einer 1.500 und der andere nur 500 FuE-Stunden geleistet hat. Die individuelle Stundenzahl bestimmt die Höhe der Bemessungsgrundlage, aber die Verteilung der Zulage folgt dem Gewinnschlüssel.
Wichtig für GbR-Gesellschafter:
- Jeder Gesellschafter braucht einen eigenen Stundenzettel
- Jeder Gesellschafter hat sein eigenes Maximum von 2.080h/Jahr
- Die Eigenleistung beider Gesellschafter wird addiert und ergibt die Bemessungsgrundlage der Gesellschaft
- Die Forschungszulage wird über die gesonderte und einheitliche Feststellung beim Finanzamt beantragt
Alles Weitere zur GbR: Forschungszulage für GbR.
Dokumentationspflicht
Die Eigenleistung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Das FZulG schreibt keine bestimmte Form vor, aber aus den BMF-Schreiben und der Prüfungspraxis haben sich konkrete Anforderungen ergeben, die das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung anlegt.
Die vier Pflichtangaben pro Stundenzettel-Eintrag
- Datum und Zeitfenster (Beginn, Ende, Pausen, Netto-Stunden)
- Konkrete Tätigkeitsbeschreibung (was genau wurde gemacht, nicht nur „FuE-Arbeit")
- Zuordnung zum Arbeitspaket (AP-Nummer passend zum BSFZ-Antrag)
- Bezug zum FuE-Vorhaben (Vorhabens-ID bei bereits bewilligten Projekten)
Die Obergrenzen: maximal 40 Stunden Eigenleistung pro Kalenderwoche (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FZulG), innerhalb dieser Grenze maximal 8 bis 10 Stunden pro Arbeitstag als plausibler Standard. Höhere Einzelwerte sollten durch besondere Umstände erklärbar sein, sonst droht Kürzung. Bei rückwirkenden Anträgen über mehrere Jahre umfasst ein Stundenzettel schnell 500+ Einträge, die jeden einzelnen Check bestehen müssen.
Weitere Praxis-Anforderungen aus BSFZ- und Finanzamt-Prüfungen:
- Plausible Variation der Stundenzahlen (keine konstanten 8h-Blöcke über Monate)
- Keine Arbeit an Feiertagen ohne konkreten Grund
- Konsistenz zwischen Stundenzettel und Arbeitspaketen des BSFZ-Antrags (Widersprüche werden bei Prüfung sichtbar)
- Zeitnahe Erstellung (rückwirkend zusammengesetzte Einträge werden bei Prüfung angezweifelt)
- Keine Stundenlohn-Angaben auf dem PDF (der Pauschalsatz gilt einheitlich)
Ich erstelle den Stundenzettel als Teil meiner Begleitung, sodass er von Anfang an den Anforderungen des Finanzamts entspricht. Mehr zu den Anforderungen: Stundenzettel für die Eigenleistung und Dokumentation für Freelancer.
Rechenbeispiele
Die Förderung hängt von deiner individuellen Situation ab: Wie viele FuE-Stunden sind realistisch? Welcher Fördersatz gilt (25% oder 35% KMU)? Greift die Gemeinkostenpauschale? Vier typische Szenarien aus der Beratungspraxis:
Szenario 1: Freelancer, 1.000 FuE-Stunden (neues Projekt ab 2026, KMU)
1.000h × 100 EUR × 1,2 (GK) = 120.000 EUR Bemessungsgrundlage
→ 42.000 EUR Forschungszulage (35% KMU)
Effektiv 42 EUR pro geleisteter FuE-Stunde.
Szenario 2: Solo-Vollzeit, 2.080 FuE-Stunden (neues Projekt ab 2026, KMU)
2.080h × 100 EUR × 1,2 (GK) = 249.600 EUR Bemessungsgrundlage
→ 87.360 EUR Forschungszulage (35% KMU)
Das Personenmaximum pro Jahr. Nicht übertragbar auf andere Jahre.
Szenario 3: GbR mit 2 Gesellschaftern, je 1.500h (neues Projekt, KMU)
3.000h × 100 EUR × 1,2 (GK) = 360.000 EUR Bemessungsgrundlage
→ 126.000 EUR Forschungszulage gesamt
Verteilung auf die Gesellschafter nach Gewinnverteilungsschlüssel (bei 50:50 je 63.000 EUR).
Szenario 4: Rückwirkender Antrag 2022 bis 2025 mit 2.400h gesamt
1.000h vor 28.03.2024: × 40 EUR × 25% = 10.000 EUR
1.400h ab 28.03.2024: × 70 EUR × 35% = 34.300 EUR
→ 44.300 EUR Forschungszulage gesamt
Gestaffelte Berechnung nach Stichtagen. Gemeinkostenpauschale greift nicht, weil Projektstart vor 2026. Auszahlung gesammelt über die Steuererklärung 2025.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab, die sich gegenseitig beeinflussen: KMU-Status, Projektbeginn (vor oder nach 2026), Anzahl der realistisch ansetzbare Stunden, eventuelle Staffelung bei rückwirkenden Anträgen. Ich berechne die Förderhöhe für dich und zeige dir, was in deinem Fall möglich ist.
Der Weg von der Eigenleistung zur Auszahlung
Die Eigenleistung allein bringt noch kein Geld. Zwischen deiner FuE-Arbeit und der Auszahlung liegen vier Schritte, bei denen jeweils Fehler passieren können:
Eigenleistung dokumentieren
Tägliche Stundenerfassung mit Zuordnung zum FuE-Vorhaben. Stundenzettel-Guide
ELSTER-Antrag einreichen
Mit der BSFZ-Bescheinigung den Antrag beim Finanzamt stellen. ELSTER-Guide
Auszahlung erhalten
Das Finanzamt verrechnet die Zulage mit deiner Steuerschuld oder zahlt aus. Beantragung im Detail
Jeder dieser Schritte hat eigene Anforderungen und Fristen. Ich begleite dich durch den gesamten Prozess. Mehr dazu: Forschungszulage beantragen.
Die häufigsten Fehler bei der Eigenleistung
Diese Fehler sehe ich regelmäßig bei Mandanten, die ihre Eigenleistung selbst berechnen:
Stichtage ignoriert
Bei rückwirkenden Anträgen gilt nicht der aktuelle Stundensatz, sondern der zum Zeitpunkt der Arbeit gültige. Wer durchgehend 100 EUR ansetzt, bekommt eine Korrektur.
Gemeinkostenpauschale pauschal angesetzt
Die GK-Pauschale gilt nur für Projekte, die ab 2026 beginnen. Laufende Projekte haben keinen Anspruch. Reform 2026 im Detail
GbR: Stundenanteil statt Gewinnverteilung
Die Forschungszulage wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel verteilt, nicht nach geleisteten FuE-Stunden. GbR-Guide
Mehr als 2.080 Stunden pro Jahr angesetzt
Das gesetzliche Maximum liegt bei 40h/Woche × 52 Wochen = 2.080h/Jahr. Alles darüber wird gestrichen.
Stundenzettel erst nachträglich erstellt
Das Finanzamt erwartet zeitnahe Dokumentation. Wer erst im Nachhinein Stundenzettel erstellt, riskiert eine Kürzung. Stundenzettel richtig führen
Was ist in deinem Fall förderfähig?
Die Eigenleistung richtig zu berechnen, die Stichtage korrekt anzuwenden und einen prüfungssicheren Stundennachweis zu erstellen: Das sind die Teile, die ich für dich übernehme. Lass uns kurz sprechen, und ich sage dir, was in deinem Fall drin ist.