Forschungszulage und Eigenleistung 2026: So wird deine Arbeit bewertet

Die Eigenleistung ist das Herzstück der Forschungszulage für Selbständige. Deine persönliche Arbeitszeit in FuE-Projekten wird mit einem pauschalen Stundensatz bewertet und bildet die Grundlage für die Förderung. Klingt einfach, hat aber einige Fallstricke, die bei der Berechnung und Dokumentation leicht übersehen werden.

Was ist Eigenleistung im Sinne des FZulG?

Eigenleistung bezeichnet die persönliche Arbeitszeit des Unternehmers oder Gesellschafters in Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Anders als bei Angestellten, deren tatsächliche Lohnkosten angesetzt werden, wird die Eigenleistung mit einem festen Pauschalsatz bewertet.

Die Eigenleistungs-Formel (seit 01.01.2026)

Pauschaler Stundensatz 100 EUR/h (seit 01.01.2026)
Maximal förderfähige Stunden 2.080 h/Jahr (40h × 52 Wochen)
Maximale Bemessungsgrundlage 208.000 EUR (pro Person/Jahr)
+ Gemeinkostenpauschale (20%) 249.600 EUR (nur neue Projekte ab 2026)
Maximale Forschungszulage (25%) 52.000 EUR (ohne GK)
Maximale Forschungszulage (35% KMU) 72.800 EUR (ohne GK)
Maximum mit GK (35% KMU) 87.360 EUR (neue Projekte ab 2026)

Entwicklung des Stundensatzes

Der pauschale Stundensatz für die Eigenleistung wurde im Laufe der Zeit deutlich angehoben:

Bis 27.03.2024 40 EUR/h (ursprünglicher Satz seit 2020)
28.03.2024 bis 31.12.2025 70 EUR/h (Wachstumschancengesetz)
Ab 01.01.2026 100 EUR/h (Forschungszulagengesetz-Änderungsgesetz)

Bei rückwirkenden Anträgen werden die jeweils gültigen Stichtage berücksichtigt. Das bedeutet: In einem einzigen Antrag können mehrere Stundensätze gelten. Mehr dazu im Abschnitt Gestaffelte Berechnung.

Gemeinkostenpauschale (+20% seit 2026)

Seit dem 01.01.2026 gibt es zusätzlich zur Eigenleistung eine Gemeinkostenpauschale von 20%. Diese wird auf die förderfähigen Personalkosten (bzw. die Eigenleistung) aufgeschlagen und erhöht so die Bemessungsgrundlage.

Rechenbeispiel: Gemeinkostenpauschale

Eigenleistung (1.000h × 100 EUR) 100.000 EUR
+ 20% Gemeinkostenpauschale 20.000 EUR
Bemessungsgrundlage 120.000 EUR
Forschungszulage (35% KMU) 42.000 EUR

Effektiv ergibt sich ein Fördersatz von 42 EUR pro geleisteter FuE-Stunde (100 EUR × 1,2 × 35%).

Wichtig: Nur für neue Projekte ab 2026

Die Gemeinkostenpauschale gilt nur für FuE-Vorhaben, die ab dem 01.01.2026 beginnen. Laufende Projekte, die bereits vor 2026 gestartet sind, profitieren zwar vom höheren Stundensatz (100 EUR statt 70 EUR), aber nicht von der Gemeinkostenpauschale. Mehr zur Reform: Forschungszulage 2026 Reform.

Gestaffelte Berechnung bei rückwirkenden Anträgen

Wer rückwirkend beantragt, muss die unterschiedlichen Stundensätze nach Stichtagen berücksichtigen. Das Finanzamt rechnet pro Wirtschaftsjahr ab, aber innerhalb eines Jahres können verschiedene Sätze gelten. Das heißt: Ein einzelner Antrag kann drei verschiedene Stundensätze enthalten, die nach exakten Stichtagen aufgeteilt werden müssen.

Warum das komplizierter ist, als es klingt

Die Staffelung betrifft nicht nur verschiedene Jahre, sondern kann auch innerhalb eines Jahres wechseln (Stichtag 28.03.2024). Dazu kommen Fragen wie: Welche Stunden fallen in welchen Zeitraum? Wie wird das auf dem ELSTER-Formular aufgeteilt? Was passiert, wenn ein Projekt vor und nach dem Stichtag lief? Die korrekte Zuordnung ist einer der Teile, die ich für dich übernehme.

Die Stichtage im Überblick: 28.03.2024 (Erhöhung von 40 auf 70 EUR/h) und 01.01.2026 (Erhöhung auf 100 EUR/h). Die vollständige Entwicklung der Fördersätze seit 2019 findest du in der parlamentarischen Timeline. Bei einem rückwirkenden Antrag über mehrere Jahre musst du die Stunden pro Zeitraum korrekt zuordnen und die jeweilige Bemessungsgrundlage separat berechnen. Das ist fehleranfällig, und Fehler führen zu Rückfragen vom Finanzamt.

Mehr zu den Stichtagen: Eigenleistung berechnen. Wenn du rückwirkend beantragen willst, lies auch Forschungszulage rückwirkend beantragen.

Wer kann Eigenleistung geltend machen?

  • Einzelunternehmer und Freiberufler: Die gesamte persönliche FuE-Arbeitszeit zählt
  • Gesellschafter von GbR, OHG, KG: Jeder Gesellschafter bringt seine eigene FuE-Zeit ein
  • Kommanditisten einer GmbH & Co. KG: Sofern sie aktiv an FuE arbeiten

Nicht berechtigt sind dagegen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die die Forschungszulage über Lohnkosten ihrer Angestellten beantragen. Mehr zur Abgrenzung: Forschungszulage für Freelancer und Forschungszulage für Selbständige.

Besonderheiten bei GbR und Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften gelten besondere Regeln für die Eigenleistung. Der häufigste Fehler: Die Förderung wird nach Stundenanteil verteilt statt nach dem Gewinnverteilungsschlüssel.

Gewinnverteilungsschlüssel, nicht Stundenanteil

Die Forschungszulage wird bei Personengesellschaften nach dem Gewinnverteilungsschlüssel verteilt. Wenn zwei GbR-Gesellschafter 50/50 am Gewinn beteiligt sind, bekommt jeder 50% der Förderung, auch wenn einer 1.500 und der andere nur 500 FuE-Stunden geleistet hat. Die individuelle Stundenzahl bestimmt die Höhe der Bemessungsgrundlage, aber die Verteilung der Zulage folgt dem Gewinnschlüssel.

Wichtig für GbR-Gesellschafter:

  • Jeder Gesellschafter braucht einen eigenen Stundenzettel
  • Jeder Gesellschafter hat sein eigenes Maximum von 2.080h/Jahr
  • Die Eigenleistung beider Gesellschafter wird addiert und ergibt die Bemessungsgrundlage der Gesellschaft
  • Die Forschungszulage wird über die gesonderte und einheitliche Feststellung beim Finanzamt beantragt

Alles Weitere zur GbR: Forschungszulage für GbR.

Dokumentationspflicht

Die Eigenleistung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Das FZulG schreibt keine bestimmte Form vor, aber aus den BMF-Schreiben und der Prüfungspraxis haben sich konkrete Anforderungen ergeben, die das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung anlegt.

Vier Pflichtangaben, Obergrenzen pro Tag und Woche, AP-Zuordnung passend zum BSFZ-Antrag, plausible Variation der Stundenzahlen: Die Liste der Anforderungen ist lang, und jede einzelne davon kann bei Nichtbeachtung zu Kürzungen führen. Dazu kommt: Bei rückwirkenden Anträgen über mehrere Jahre umfasst ein Stundenzettel schnell 500+ Einträge.

Ich erstelle den Stundenzettel als Teil meiner Begleitung, sodass er von Anfang an den Anforderungen des Finanzamts entspricht. Mehr zu den Anforderungen: Stundenzettel für die Eigenleistung und Dokumentation für Freelancer.

Rechenbeispiele

Die Förderung hängt von deiner individuellen Situation ab: Wie viele FuE-Stunden sind realistisch? Welcher Fördersatz gilt (25% oder 35% KMU)? Greift die Gemeinkostenpauschale? Hier ein vereinfachtes Beispiel:

Freelancer mit 1.000 FuE-Stunden (vereinfacht)

1.000h × 100 EUR = 100.000 EUR Bemessungsgrundlage

→ 25.000 bis 42.000 EUR Forschungszulage

Spanne je nach Fördersatz (25%/35%) und Gemeinkostenpauschale. Die exakte Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab, die sich gegenseitig beeinflussen: KMU-Status, Projektbeginn (vor oder nach 2026), Anzahl der realistisch ansetzbare Stunden, eventuelle Staffelung bei rückwirkenden Anträgen. Ich berechne die Förderhöhe für dich und zeige dir, was in deinem Fall möglich ist.

Der Weg von der Eigenleistung zur Auszahlung

Die Eigenleistung allein bringt noch kein Geld. Zwischen deiner FuE-Arbeit und der Auszahlung liegen vier Schritte, bei denen jeweils Fehler passieren können:

1

Eigenleistung dokumentieren

Tägliche Stundenerfassung mit Zuordnung zum FuE-Vorhaben. Stundenzettel-Guide

2

BSFZ-Antrag stellen

Die Bescheinigungsstelle prüft, ob dein Projekt FuE ist. BSFZ vs. Finanzamt

3

ELSTER-Antrag einreichen

Mit der BSFZ-Bescheinigung den Antrag beim Finanzamt stellen. ELSTER-Guide

4

Auszahlung erhalten

Das Finanzamt verrechnet die Zulage mit deiner Steuerschuld oder zahlt aus. Beantragung im Detail

Jeder dieser Schritte hat eigene Anforderungen und Fristen. Ich begleite dich durch den gesamten Prozess. Mehr dazu: Forschungszulage beantragen.

Die häufigsten Fehler bei der Eigenleistung

Diese Fehler sehe ich regelmäßig bei Mandanten, die ihre Eigenleistung selbst berechnen:

Stichtage ignoriert

Bei rückwirkenden Anträgen gilt nicht der aktuelle Stundensatz, sondern der zum Zeitpunkt der Arbeit gültige. Wer durchgehend 100 EUR ansetzt, bekommt eine Korrektur.

Gemeinkostenpauschale pauschal angesetzt

Die GK-Pauschale gilt nur für Projekte, die ab 2026 beginnen. Laufende Projekte haben keinen Anspruch. Reform 2026 im Detail

GbR: Stundenanteil statt Gewinnverteilung

Die Forschungszulage wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel verteilt, nicht nach geleisteten FuE-Stunden. GbR-Guide

Mehr als 2.080 Stunden pro Jahr angesetzt

Das gesetzliche Maximum liegt bei 40h/Woche × 52 Wochen = 2.080h/Jahr. Alles darüber wird gestrichen.

Stundenzettel erst nachträglich erstellt

Das Finanzamt erwartet zeitnahe Dokumentation. Wer erst im Nachhinein Stundenzettel erstellt, riskiert eine Kürzung. Stundenzettel richtig führen

Was ist in deinem Fall förderfähig?

Die Eigenleistung richtig zu berechnen, die Stichtage korrekt anzuwenden und einen prüfungssicheren Stundennachweis zu erstellen: Das sind die Teile, die ich für dich übernehme. Lass uns kurz sprechen, und ich sage dir, was in deinem Fall drin ist.

Häufig gestellte Fragen

Warum wird mein echter Stundensatz nicht angesetzt?
Der Gesetzgeber hat sich für einen pauschalen Satz entschieden, um die Bewertung zu vereinfachen. Seit 2026 liegt dieser bei 100 EUR/h. Ob du normalerweise 50 oder 200 EUR/h berechnest, spielt keine Rolle. Der Pauschalsatz gilt einheitlich für alle Selbständigen.
Kann ich mehr als 2.080 Stunden pro Jahr ansetzen?
Nein. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 40 Stunden pro Woche, das ergibt maximal 2.080 Stunden pro Jahr. Überstunden werden nicht zusätzlich gefördert.
Muss ich meine gesamte Arbeitszeit dokumentieren?
Nur die Zeit, die du für FuE-Projekte aufwendest. Nicht-FuE-Tätigkeiten wie Vertrieb, Buchhaltung oder allgemeine Verwaltung zählen nicht.
Was gilt bei rückwirkenden Anträgen?
Bei rückwirkenden Anträgen wird der jeweils zum Zeitpunkt der Arbeit gültige Stundensatz angesetzt. Für Arbeiten vor dem 28.03.2024 gelten 40 EUR/h, vom 28.03.2024 bis 31.12.2025 gelten 70 EUR/h, und ab 01.01.2026 gelten 100 EUR/h. Innerhalb eines Antrags können also mehrere Sätze gelten.
Was ist die Gemeinkostenpauschale?
Seit 2026 können 20% auf die förderfähigen Personalkosten bzw. die Eigenleistung aufgeschlagen werden. Damit steigt die Bemessungsgrundlage um 20%. Wichtig: Die Pauschale gilt nur für Projekte, die ab 2026 neu beginnen, nicht für laufende Vorhaben.
Zählt Eigenleistung auch bei Kundenprojekten?
Ja, wenn du im Rahmen von Kundenprojekten neuartige Lösungen entwickelst. Entscheidend ist, dass die Arbeit über Standard-Implementierung hinausgeht und du technische Unwägbarkeiten überwindest.
Kann ich Eigenleistung und Lohnkosten kombinieren?
Ja. Wenn du Angestellte hast, die ebenfalls an FuE arbeiten, werden deren Lohnkosten zusätzlich zu deiner Eigenleistung in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Wie weise ich meine Stunden nach?
Die Anforderungen an den Stundennachweis sind umfangreicher, als viele denken. Es reicht nicht, nur die Stunden aufzuschreiben. Die Einträge müssen zu den Arbeitspaketen im BSFZ-Antrag passen, plausibel variieren und die gesetzlichen Grenzen einhalten. Ich erstelle den Stundenzettel als Teil meiner Begleitung.
Was passiert, wenn das Finanzamt die Stunden anzweifelt?
Das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung den Stundenzettel anfordern und mit dem BSFZ-Antrag abgleichen. Wenn dort Widersprüche auftreten, wird gekürzt. Deshalb müssen Stundenzettel und Antrag von Anfang an aufeinander abgestimmt sein. Das ist einer der Teile, die ich für dich übernehme.
Wie viel Förderung bekomme ich pro Stunde?
Das hängt vom Fördersatz (25% oder 35% KMU) und davon ab, ob die Gemeinkostenpauschale greift. Grob gerechnet liegt die Förderung zwischen 25 und 42 EUR pro geleistete FuE-Stunde. Die exakte Höhe berechne ich für dich im Rahmen der Antragsvorbereitung.
Kann ich rückwirkend ein Einzelunternehmen gründen und Eigenleistung geltend machen?
Grundsätzlich ja, aber die Details sind komplex. Es hängt davon ab, ob Gewinnerzielungsabsicht bestand und wie die steuerliche Rückwirkung gestaltet wird. Lass uns darüber sprechen, ob das in deinem Fall funktioniert.

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Schreib mir auf WhatsApp oder per E-Mail. Ich melde mich persönlich.

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