Forschungszulage über ELSTER beantragen: Der Schritt-für-Schritt-Guide

Du hast deine BSFZ-Bescheinigung in der Hand und fragst dich, wie es weitergeht? Der nächste Schritt führt über ELSTER zum Finanzamt. Hier erfährst du, welches Formular du brauchst, welche Unterlagen nötig sind und welche Stolperfallen du vermeiden solltest.

Zwei Schritte, zwei Behörden

Die Forschungszulage wird nicht an einer Stelle beantragt, sondern in zwei getrennten Verfahren bei zwei verschiedenen Behörden:

Schritt 1: BSFZ

  • Was: Antrag auf FuE-Bescheinigung
  • Wo: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  • Inhalt: Projektbeschreibung, Neuartigkeit, Risiken, Arbeitsplan
  • Ergebnis: Bescheinigung, dass dein Vorhaben FuE ist
  • Verantwortlich: Ich übernehme das für dich

Schritt 2: Finanzamt (ELSTER)

  • Was: Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage
  • Wo: Dein zuständiges Finanzamt über ELSTER
  • Inhalt: Bemessungsgrundlage, Stunden, BSFZ-Bescheinigung
  • Ergebnis: Festsetzungsbescheid und Gutschrift
  • Verantwortlich: Dein Steuerberater oder du selbst

Die BSFZ prüft nur, ob dein Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt. Das Finanzamt prüft die steuerlichen Angaben: Stunden, Bemessungsgrundlage, Fördersatz. Beide Schritte sind unabhängig voneinander. Mehr dazu im Blog-Beitrag BSFZ und Finanzamt: Wer prüft was?

Das ELSTER-Formular im Detail

Viele denken, die Forschungszulage werde über eine Anlage zur Einkommensteuererklärung beantragt. Das stimmt nicht. Der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage ist ein eigenständiges Formular in ELSTER mit dem Kürzel FZ (Forschungszulage).

Das Formular heißt in ELSTER „Antrag auf Forschungszulage" (FZ) und findet sich unter „Formulare & Leistungen". Klingt einfach, aber: Du musst das richtige Wirtschaftsjahr wählen (und damit die richtige Formularversion), die Bemessungsgrundlage korrekt berechnen und seit 2024 Nachweisdokumente als PDF hochladen. Jeder dieser Schritte hat Fallstricke, die ich weiter unten erkläre.

Wichtig: Der FZ-Antrag wird getrennt von der Einkommensteuererklärung eingereicht. Das Finanzamt erlässt einen eigenen Festsetzungsbescheid für die Forschungszulage. Die korrekte Zuordnung der Stichtage, Stundensätze und Fördersätze ist dabei entscheidend.

Welche Formularversion?

Das ELSTER-Formular für die Forschungszulage gibt es in verschiedenen Versionen. Welche Version du brauchst, hängt vom Wirtschaftsjahr ab, für das du die Zulage beantragst:

Wirtschaftsjahre bis 2023
Version 7

Älteres Formular, keine Upload-Funktion

Ab Wirtschaftsjahr 2024
Version 8

Neues Formular mit Upload-Pflicht für Belege

ELSTER bietet automatisch die passende Version an, wenn du das Wirtschaftsjahr auswählst.

Für rückwirkende Anträge kann es sein, dass du mehrere Formulare für verschiedene Wirtschaftsjahre ausfüllen musst. Jedes Wirtschaftsjahr erfordert einen eigenen Antrag.

Was du für den Antrag brauchst

Bevor du dich an das ELSTER-Formular setzt, solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

Checkliste für den ELSTER-Antrag

  • BSFZ-Bescheinigung mit Vorgangsnummer und bestätigtem FuE-Vorhaben
  • Steuernummer deines Einzelunternehmens oder deiner Personengesellschaft
  • Stundenzettel mit täglicher Erfassung der FuE-Stunden, zugeordnet zum Vorhaben (Anleitung)
  • Stundensumme pro Wirtschaftsjahr und daraus errechnete Bemessungsgrundlage
  • ELSTER-Zertifikat (Login bei mein.elster.de)
  • Bankverbindung für die Auszahlung (falls nicht bereits hinterlegt)

Einen ausführlichen Leitfaden zur Berechnung der Eigenleistung mit Stichtag-Tabelle und gestaffelter Berechnung findest du im Blog.

Upload-Pflicht seit Wirtschaftsjahr 2024

Mit der Formularversion 8 hat der Gesetzgeber eine Upload-Pflicht für Belege eingeführt. Das betrifft alle Anträge ab dem Wirtschaftsjahr 2024.

Upload-Limits in ELSTER

Max. Seitenzahl pro Anhang 100 Seiten
Max. Dateigröße pro Anhang 10 MB
Max. Anzahl Anhänge 20 Stück
Erlaubte Formate PDF

Was genau hochgeladen werden muss, hängt von deinem Fall ab: Bei Eigenleistung sind es in der Regel die Stundenzettel und ergänzende Nachweise. Bei mehrjährigen, rückwirkenden Anträgen können die Stundenzettel leicht über 100 Seiten umfassen, was eine Aufteilung in mehrere PDFs erfordert. Die BSFZ-Bescheinigung wird nicht hochgeladen, die erhält das Finanzamt direkt von der BSFZ.

Die Aufbereitung der Upload-Dokumente, insbesondere der Stundenzettel, ist Teil meiner Begleitung. So stellst du sicher, dass die Formate stimmen und keine Rückfragen kommen.

Stichtagsabhängige Staffelung

Bei der Berechnung der Eigenleistung gelten unterschiedliche Stundensätze und Fördersätze je nach Zeitraum. Das ist besonders relevant, wenn du rückwirkend beantragst und dein Projekt mehrere Stichtage überspannt.

Zeitraum Stundensatz Fördersatz Gemeinkostenpauschale
Bis 27.03.2024 40 EUR/h 25% keine
28.03.2024 bis 31.12.2025 70 EUR/h 25% (KMU: 35%) keine
Ab 01.01.2026 (laufende Projekte) 100 EUR/h 25% (KMU: 35%) keine
Ab 01.01.2026 (neue Projekte) 100 EUR/h 25% (KMU: 35%) +20%

Quelle: § 3 FZulG, Wachstumschancengesetz (28.03.2024), Forschungszulageänderungsgesetz (01.01.2026). Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 14.03.2025 (Az. 5 K 2302/24) klargestellt, dass der 35%-KMU-Satz erst für Aufwendungen ab 28.03.2024 gilt — die Revision BFH III R 24/25 ist anhängig. Details zur Reform 2026. Alle Gesetzgebungsvorgänge in der parlamentarischen Timeline.

Wenn dein Projekt beispielsweise von 2023 bis 2026 läuft, greifen vier verschiedene Kombinationen aus Stundensatz, Fördersatz und Gemeinkostenpauschale. Dazu kommt die Frage, ob dein 2026er-Anteil als "laufendes Projekt" (ohne GK) oder als "neues Projekt" (mit GK) zählt. Im ELSTER-Formular muss das pro Wirtschaftsjahr korrekt abgebildet werden.

Das ist einer der Teile, die ich für dich vorbereite: Die gestaffelte Berechnung mit allen Stichtagen und die fertige Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr. Einen Überblick über die Mechanik findest du im Beitrag Eigenleistung berechnen.

ELSTER-Zertifikat einrichten: Vorbereitung Schritt für Schritt

Ohne ELSTER-Zertifikat kein Antrag. Wer noch keins hat, sollte etwa eine Woche für die Einrichtung einplanen, weil der Aktivierungscode per Briefpost kommt:

  1. Registrierung auf www.elster.de: „Benutzerkonto erstellen", Identifikationsmerkmal wählen (Steuer-ID oder Steuernummer)
  2. Aktivierungs-Code per Post abwarten (1 bis 2 Wochen)
  3. Zertifikatsdatei generieren: Die .pfx-Datei wird lokal gespeichert. Kein Download-Link, kein Cloud-Speicher — die Datei muss auf dem Rechner bleiben
  4. Backup der Zertifikatsdatei: Kopie auf externem Datenträger speichern. Bei Verlust ist die Neuausstellung aufwendig
  5. Login-Test auf mein.elster.de: Zertifikat hochladen, Passwort eingeben, Dashboard sollte erscheinen

Für den FZ-Antrag brauchst du zusätzlich die Steuernummer deines Einzelunternehmens oder deiner Personengesellschaft — nicht die persönliche Steuer-ID. Bei Personengesellschaften läuft der Antrag über die Feststellungsnummer der Gesellschaft.

Besonderheit bei Personengesellschaften: Feststellungserklärung

Bei GbR, OHG oder KG wird die Forschungszulage nicht direkt an die Gesellschaft ausgezahlt. Sie läuft über das Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO:

Schritt 1: Feststellungserklärung der Gesellschaft

Die GbR/OHG/KG reicht für das betreffende Wirtschaftsjahr eine Feststellungserklärung beim Betriebsstätten-Finanzamt ein. Darin wird der Gewinn auf die Gesellschafter verteilt — nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilungsschlüssel. Die Forschungszulage ist eine der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen.

Schritt 2: Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid

Das Finanzamt erlässt den Feststellungsbescheid mit dem Anteil der Forschungszulage pro Gesellschafter. Dieser Bescheid ist ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) und bindet die Einkommensteuer-Bescheide der Gesellschafter.

Schritt 3: Verrechnung in der persönlichen Einkommensteuer

Jeder Gesellschafter bekommt seinen Anteil über die Mitteilung aus dem Feststellungsverfahren. Dieser wird in seiner persönlichen Einkommensteuer verrechnet. Bei Verlustjahren oder Überschuss erfolgt die Auszahlung direkt aufs Konto (§ 10 Abs. 2 FZulG).

Details zum Verfahren auf der Seite Forschungszulage für GbR und OHG. Wichtig: Wer die Feststellungserklärung für ein Wirtschaftsjahr bereits ohne Forschungszulage abgegeben hat, muss diese nachträglich berichtigen. Besser: BSFZ-Antrag parallel zur Feststellungserklärung planen.

Wer macht was?

In meiner Beratung ergibt sich eine klare Aufgabenteilung. Der BSFZ-Antrag ist der inhaltlich aufwendige Teil. Der ELSTER-Antrag ist eher eine steuerliche Formalie, für die dein Steuerberater zuständig ist.

Aufgabe Wer Details
BSFZ-Antrag formulieren Ich (Martin) Projektbeschreibung, Neuartigkeit, Risiken, Arbeitsplan
BSFZ-Antrag einreichen Du (über das BSFZ-Portal) Copy-Paste der fertigen Texte ins Portal
Stundenzettel erstellen Ich (Martin) Dokumentation deiner FuE-Stunden
ELSTER-Antrag ausfüllen Dein Steuerberater Formular FZ, Bemessungsgrundlage, Uploads
BSFZ-Rückfragen beantworten Ich (Martin) Fachliche Rückfragen der Gutachter
Finanzamt-Rückfragen Dein Steuerberater Steuerliche Rückfragen, Belege nachreichen

Keinen Steuerberater? Das geht trotzdem. Ich liefere dir alle Zahlen, Berechnungen und fertig aufbereiteten Nachweise, damit der ELSTER-Antrag problemlos eingereicht werden kann. Eine Empfehlung für einen Steuerberater, der sich mit der Forschungszulage auskennt, findest du weiter unten.

Wann kommt das Geld?

Nach Einreichung des ELSTER-Antrags prüft das Finanzamt deine Angaben und erlässt einen Festsetzungsbescheid. Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß bei 4 bis 12 Wochen. Anschließend wird die Forschungszulage mit deiner Einkommensteuer verrechnet:

Ablauf nach der Einreichung

1

ELSTER-Antrag eingereicht

Das Finanzamt hat deinen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage erhalten.

2

Prüfung (4 bis 12 Wochen)

Das Finanzamt prüft die Angaben, gleicht mit der BSFZ-Bescheinigung ab und prüft die Stundenzettel.

3

Festsetzungsbescheid

Du erhältst einen Bescheid über die festgesetzte Forschungszulage.

4

Anrechnung oder Auszahlung

Die Forschungszulage wird auf deine Einkommensteuer angerechnet. Übersteigt sie deine Steuerlast, wird der Differenzbetrag direkt an dich ausgezahlt.

Ein häufiges Missverständnis: Die Forschungszulage wird nicht erst mit dem nächsten Steuerbescheid verrechnet. Du bekommst einen separaten Festsetzungsbescheid und die Anrechnung erfolgt eigenständig. Das kann deutlich schneller gehen als die Veranlagung der Einkommensteuer.

Die häufigsten Fehler beim ELSTER-Antrag

Diese Fehler kosten dich Zeit und Geld

  • Falsche Formularversion

    Version 7 statt Version 8 für Wirtschaftsjahre ab 2024 verwenden. ELSTER warnt nicht immer automatisch.

  • Stichtage ignoriert

    Einen einheitlichen Stundensatz auf den gesamten Zeitraum anwenden. In Wahrheit gelten drei verschiedene Sätze (40, 70 und 100 EUR/h) je nach Stichtag, dazu unterschiedliche Fördersätze und die Frage der Gemeinkostenpauschale.

  • Uploads vergessen

    Ab Wirtschaftsjahr 2024 müssen Stundenzettel als PDF hochgeladen werden. Ohne Uploads verzögert sich die Bearbeitung erheblich.

  • BSFZ-Antrag und ELSTER-Antrag verwechselt

    Die Projektbeschreibung gehört zur BSFZ. Im ELSTER-Formular geht es um Stunden, Bemessungsgrundlage und den Förderbetrag.

  • Keine BSFZ-Bescheinigung vorliegend

    Der ELSTER-Antrag kann ohne gültige BSFZ-Bescheinigung nicht erfolgreich bearbeitet werden. Die Bescheinigung muss vor der Einreichung beim Finanzamt vorliegen.

  • Mehr als 40 Stunden pro Woche Eigenleistung angesetzt

    Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 40 Stunden Eigenleistung pro Woche (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FZulG). Sie gilt insgesamt über alle Eigenleistungs-Schienen (z.B. EU + GbR), aber NICHT über Angestelltenverhältnisse (§ 3 Abs. 1 Arbeitslohn) hinweg. Wer die Grenze überschreitet, löst eine Prüfung aus.

Wenn dein Antrag abgelehnt wird oder das Finanzamt Stunden kürzt, liegt es meistens an einem dieser Punkte. Mit einer sauberen Vorbereitung lassen sich alle diese Fehler vermeiden.

Steuerlicher Hinweis

Keine Steuerberatung

Ich bin Fördermittelberater, kein Steuerberater. Meine Beratung umfasst den BSFZ-Antrag (inhaltliche Seite: Projektbeschreibung, Neuartigkeit, Arbeitsplan) und die Vorbereitung aller Unterlagen für den ELSTER-Antrag. Die eigentliche ELSTER-Einreichung und steuerliche Beratung übernimmt dein Steuerberater.

Ich arbeite mit Steuerberater Florian Enders zusammen, der sich auf die Forschungszulage spezialisiert hat. Gerne stelle ich den Kontakt her.

Die Zusammenarbeit funktioniert reibungslos: Ich bereite alle Unterlagen vor, dein Steuerberater überträgt die Werte ins ELSTER-Formular und reicht den Antrag ein. So sind beide Seiten abgedeckt: die inhaltliche FuE-Expertise und die steuerliche Kompetenz.

Noch unsicher, ob sich die Forschungszulage für dich lohnt? Nutz den Förderrechner für eine erste Einschätzung oder starte direkt den QuickCheck.

Bereit für den nächsten Schritt?

Ich übernehme den BSFZ-Antrag und bereite alle Unterlagen für deinen ELSTER-Antrag vor. Du zahlst nur bei Erfolg.

Mehr zu Forschungszulage für Freelancer, für Selbständige oder für GbR. Alle Details zum Antragsprozess und zur Kostenstruktur.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Steuerberater für den ELSTER-Antrag?
Nicht zwingend. Du kannst den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage auch selbst über ELSTER einreichen. Ein Steuerberater ist aber empfehlenswert, da er die korrekte Verrechnung mit deiner Einkommensteuer sicherstellt und bei Rückfragen des Finanzamts unterstützt.
Wann kann ich den ELSTER-Antrag einreichen?
Sobald du die BSFZ-Bescheinigung erhalten hast und das jeweilige Wirtschaftsjahr abgeschlossen ist. Der Antrag kann unabhängig von der Einkommensteuererklärung eingereicht werden, auch vorher.
Was passiert, wenn ich die falsche Formularversion verwende?
Das Finanzamt wird den Antrag unter Umständen zurückweisen oder die Bearbeitung verzögern. Ab Wirtschaftsjahr 2024 ist die Version 8 mit Upload-Funktion Pflicht. ELSTER bietet in der Regel die korrekte Version an, wenn du das Wirtschaftsjahr richtig auswählst.
Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Ab Wirtschaftsjahr 2024 sind Stundenzettel als PDF-Upload Pflicht. Maximal 20 Anhänge mit je 100 Seiten und 10 MB. Die BSFZ-Bescheinigung muss nicht hochgeladen werden, da das Finanzamt diese direkt von der BSFZ erhält.
Kann ich den ELSTER-Antrag selbst ausfüllen?
Grundsätzlich ja. Du brauchst die BSFZ-Vorgangsnummer, die korrekt berechnete Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr (mit stichtagsabhängiger Staffelung) und vollständige Stundenzettel als PDF. Die Herausforderung liegt weniger im Formular selbst als in der korrekten Berechnung und den fehlerfreien Nachweisen. Ich liefere dir alles fertig aufbereitet.
Was ist der Unterschied zwischen BSFZ-Antrag und ELSTER-Antrag?
Der BSFZ-Antrag beschreibt dein Forschungsprojekt inhaltlich: Was ist neuartig, welche Risiken gibt es, wie sieht der Arbeitsplan aus. Der ELSTER-Antrag ist die steuerliche Seite: Wie viele Stunden hast du gearbeitet, welche Bemessungsgrundlage ergibt sich, welcher Förderbetrag wird beantragt.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Nach Einreichung des ELSTER-Antrags dauert die Bearbeitung beim Finanzamt erfahrungsgemäß 4 bis 12 Wochen. Danach erhältst du einen Festsetzungsbescheid. Die Forschungszulage wird dann mit deiner Einkommensteuer verrechnet oder, falls sie die Steuerlast übersteigt, direkt ausgezahlt.
Muss ich pro Wirtschaftsjahr einen separaten Antrag stellen?
Ja. Die Forschungszulage wird pro Wirtschaftsjahr beantragt. Bei rückwirkenden Anträgen über mehrere Jahre musst du für jedes Jahr ein eigenes ELSTER-Formular ausfüllen. Die BSFZ-Bescheinigung gilt für das gesamte Projekt.
Was passiert bei einem Fehler im ELSTER-Antrag?
Das Finanzamt wird entweder nachfragen oder den Antrag mit einem abweichenden Festsetzungsbescheid bearbeiten. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Am besten von Anfang an sauber arbeiten: korrekte Stundensätze pro Stichtag, richtige Formularversion und vollständige Uploads.
Wie funktioniert der ELSTER-Antrag bei einer GbR?
Bei einer GbR läuft die Forschungszulage NICHT direkt über den Antrag eines einzelnen Gesellschafters, sondern über die gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO). Die Gesellschaft reicht die Feststellungserklärung ein, darin ist die Forschungszulage als Besteuerungsgrundlage enthalten. Der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) und bindet die Einkommensteuer-Bescheide der Gesellschafter.
Was passiert, wenn ich die Feststellungserklärung bereits ohne Forschungszulage abgegeben habe?
Du musst die Feststellungserklärung nachträglich berichtigen. Das geht in ELSTER über einen Ergänzungsantrag. Solange die Festsetzungsverjährung (§ 169 AO) nicht abgelaufen ist und die BSFZ-Bescheinigung als Grundlagenbescheid vorliegt, kann der Bescheid geändert werden (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO). In der Praxis ist das aber zusätzlicher Aufwand — besser: BSFZ-Antrag parallel zur Feststellungserklärung planen.
Was muss ich tun, wenn ich noch kein ELSTER-Zertifikat habe?
Registrieren auf elster.de mit Steuer-ID oder Steuernummer. Der Aktivierungscode kommt per Briefpost (1 bis 2 Wochen Wartezeit). Danach Zertifikatsdatei (.pfx) lokal generieren und sichern. Wichtig: Die Datei bleibt auf deinem Rechner, es gibt keinen Download-Link später. Backup auf externem Datenträger dringend empfohlen.
Welche Rechtsgrundlagen sind für den ELSTER-Antrag relevant?
Die wichtigsten: § 10 FZulG (Antragstellung beim Finanzamt), § 3 FZulG (Bemessungsgrundlage und Stundensätze), § 4 Abs. 1 FZulG (Fördersatz), § 9 Abs. 5 FZulG (beihilferechtliche Einordnung), § 169 AO (Festsetzungsverjährung), § 171 Abs. 10 AO (Grundlagenbescheid), § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (Änderung aufgrund Grundlagenbescheid), § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO (gesonderte Feststellung bei Personengesellschaften), BMF-Schreiben v. 07.02.2023 (IV C 3 - S 2020/22/10007:003).

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