Eigenleistung berechnen: Arbeitszeit als Förderung
Kurzfassung: Seit 2026 werden nachgewiesene Eigenleistungsstunden mit 100 EUR bewertet. Für nach dem 31.12.2025 begonnene begünstigte Vorhaben kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent hinzu. Höchstens 40 FuE-Stunden je Woche sind ansetzbar. Rückwirkende Zeiträume werden anhand der jeweils geltenden Stundensätze und Förderquoten getrennt berechnet.
Wenn du als Einzelunternehmer oder Freelancer an eigenen Entwicklungsprojekten arbeitest, kann deine FuE-Arbeitszeit als Eigenleistung in die Bemessungsgrundlage eingehen. Hier erfährst du, wie Stundensatz, Wochengrenze und Stichtage zusammenwirken.
Was ist Eigenleistung im Sinne des FZulG?
Eigenleistung bezeichnet die Arbeitszeit, die ein Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich für Forschung und Entwicklung (FuE) aufwendet. Geregelt ist das in § 3 Abs. 3 FZulG.
Im Unterschied zu Lohnkosten für Angestellte gibt es bei der Eigenleistung keine tatsächlichen Gehaltsabrechnungen. Stattdessen rechnet der Gesetzgeber mit einem pauschalen Stundensatz, der je nach Zeitraum unterschiedlich hoch ist. Dieser Stundensatz multipliziert mit deinen FuE-Stunden ergibt die Bemessungsgrundlage, auf die dann der Fördersatz angewendet wird.
Mehr zum Konzept der Eigenleistung findest du auf der Seite Forschungszulage Eigenleistung und im Glossar. Konkrete Beispiele für bewilligte Projekte zeigen, wie Eigenleistung in der Praxis berechnet wird. Am Ende muss die Eigenleistung in die Steuererklärung eingetragen werden.
Stundensätze nach Zeitraum
Der pauschale Stundensatz ist nicht einheitlich. Er hängt davon ab, wann dein FuE-Projekt begonnen hat. Die relevanten Stichtage sind der 28.03.2024 und der 01.01.2026.
| Zeitraum | Stundensatz | Fördersatz | Effektive Förderung pro Stunde |
|---|---|---|---|
| Vor 28.03.2024 | 40 EUR/h | 25% | 10,00 EUR/h |
| 28.03.2024 bis 31.12.2025 | 70 EUR/h | 35% (KMU) | 24,50 EUR/h |
| Ab 01.01.2026 (neues Projekt) | 100 EUR/h + 20% GK | 35% (KMU) | 42,00 EUR/h |
| Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt) | 100 EUR/h | 35% (KMU) | 35,00 EUR/h |
Die Stundensätze haben sich also seit 2024 mehr als verdoppelt. Einen vollständigen Überblick über die Reform 2026 findest du im separaten Beitrag. Wie sich die Fördersätze seit 2019 entwickelt haben, zeigt die parlamentarische Timeline.
Höchstgrenze: 2.080 Stunden pro Jahr
Das FZulG begrenzt die anrechenbaren FuE-Stunden auf höchstens 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FZulG), was bei 52 Wochen einem Maximum von 2.080 Stunden pro Jahr entspricht. Das gilt pro Person, nicht pro Projekt.
In der Praxis erreichen viele Selbständige die rechnerische Obergrenze nicht, weil Akquise, Buchhaltung, Kundenkommunikation und Routinearbeit keine FuE sind. Hohe FuE-Stundenzahlen müssen zum Projektverlauf, zur übrigen Tätigkeit und zu den vorhandenen Nachweisen passen.
Gemeinkostenpauschale: +20% ab 2026
Seit dem 01.01.2026 gibt es erstmals einen Gemeinkostenzuschlag von 20% auf die Eigenleistung. Das bedeutet: Dein Stundensatz von 100 EUR wird rechnerisch um 20% auf 120 EUR/h erhöht.
Wichtig: Die Gemeinkostenpauschale gilt nur für Projekte, die ab 2026 beginnen. Wenn dein Projekt bereits 2024 gestartet ist und 2026 weiterläuft, bekommst du ab 2026 zwar den höheren Stundensatz von 100 EUR, aber keinen Gemeinkostenzuschlag.
Eigenleistung berechnen: Schritt für Schritt
Die Berechnung folgt einer klaren Formel:
Bemessungsgrundlage = FuE-Stunden x Stundensatz (ggf. + 20% Gemeinkosten)
Forschungszulage = Bemessungsgrundlage x Fördersatz (25% oder 35%)
Rechenbeispiel: IT-Freelancer mit rückwirkendem Antrag
Angenommen, du bist Softwareentwickler und arbeitest seit Januar 2023 an einer eigenen SaaS-Plattform. Du stellst 2026 einen rückwirkenden Antrag für 2023 bis 2025 und zusätzlich einen prospektiven Antrag für 2026 bis 2028.
Rückwirkender Antrag (2023 bis 2025):
| Jahr | FuE-Stunden | Stundensatz | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Forschungszulage |
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 1.200 | 40 EUR/h | 48.000 EUR | 25% | 12.000 EUR |
| 2024 (bis 27.03.) | 300 | 40 EUR/h | 12.000 EUR | 25% | 3.000 EUR |
| 2024 (ab 28.03.) | 900 | 70 EUR/h | 63.000 EUR | 35% | 22.050 EUR |
| 2025 | 1.200 | 70 EUR/h | 84.000 EUR | 35% | 29.400 EUR |
| Gesamt | 3.600 | 207.000 EUR | 66.450 EUR |
Prospektiver Antrag (2026 bis 2028, neues Projekt):
| Jahr | FuE-Stunden | Stundensatz | Gemeinkosten | Bemessungsgrundlage | Forschungszulage (35%) |
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 1.200 | 100 EUR/h | +20% | 144.000 EUR | 50.400 EUR |
| 2027 | 1.200 | 100 EUR/h | +20% | 144.000 EUR | 50.400 EUR |
| 2028 | 1.200 | 100 EUR/h | +20% | 144.000 EUR | 50.400 EUR |
| Gesamt | 3.600 | 432.000 EUR | 151.200 EUR |
In Summe ergibt die Modellrechnung 217.650 EUR Forschungszulage. Sie setzt die vollständige Anerkennung aller angesetzten Stunden, den KMU-Status und für 2026 bis 2028 ein eigenständiges, nach dem 31.12.2025 beginnendes Vorhaben voraus. Die Zahl ist eine Rechenillustration und keine Förderprognose.
Gestaffelte Berechnung bei Stichtagen
Wie du in der Tabelle siehst, wird 2024 gestaffelt berechnet. Der Stichtag 28.03.2024 teilt das Jahr in zwei Abschnitte mit unterschiedlichen Stundensätzen und Fördersätzen. Diese gestaffelte Berechnung mache ich für dich. Bei rückwirkenden Anträgen mit mehreren Zeiträumen ist das fehleranfällig, wenn man es selbst versucht.
Besonderheit bei GbR und Personengesellschaften
Wenn du in einer GbR arbeitest, gilt eine wichtige Sonderregel: Die Forschungszulage wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt, nicht nach dem Anteil der FuE-Stunden.
Konkret: Wenn du und dein Mitgründer den Gewinn 60/40 aufteilt, bekommt jeder 60% bzw. 40% der Forschungszulage, unabhängig davon, wer wie viele Stunden im Labor oder am Rechner verbracht hat. Die Auszahlung erfolgt über die persönliche Einkommensteuererklärung jedes Gesellschafters.
Nachweispflichten: Was du dokumentieren musst
Die Eigenleistung muss nachgewiesen werden. Das Finanzamt und die Bescheinigungsstelle (BSFZ) verlangen:
Stundenzettel
Für jeden Einzelunternehmer oder Mitunternehmer braucht es eine nachvollziehbare Zeiterfassung. Sie sollte Datum, Anzahl der Stunden, FuE-Vorhaben oder Arbeitspaket und eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung enthalten. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3 FZulG). Ein tägliches Limit enthält das FZulG nicht; Tageswerte müssen jedoch mit der gesamten Arbeitsbelastung plausibel sein.
Projektdokumentation
Zusätzlich zum Stundenzettel sollte eine laufende Projektdokumentation existieren. Das können Commit-Logs, Protokolle, technische Notizen oder Meilenstein-Berichte sein. Je nachvollziehbarer die Dokumentation, desto reibungsloser verläuft eine eventuelle Prüfung.
Keine Formvorschrift
Eine tabellarische Zeiterfassung kann geeignet sein, wenn sie die erforderlichen Angaben nachvollziehbar enthält und zu den übrigen Projektunterlagen passt. Bei rückwirkenden Zeiträumen muss die Rekonstruktion wahrheitsgemäß und anhand vorhandener Belege nachvollziehbar sein.
Die häufigsten Fehler bei der Eigenleistung
- Stichtage ignoriert: Wer einen rückwirkenden Antrag stellt und den einheitlichen 2026er-Satz ansetzt, rechnet falsch. Die Berechnung muss für jeden Zeitraum separat erfolgen.
- Gemeinkosten pauschal ansetzen: Die 20% Gemeinkostenpauschale gilt nur für neue Projekte ab 2026. Laufende Projekte bekommen den höheren Stundensatz, aber keine Gemeinkosten.
- GbR-Stunden statt Gewinnverteilung: Bei Personengesellschaften zählt der Gewinnverteilungsschlüssel, nicht der Stundenanteil.
- Mehr als 2.080 Stunden ansetzen: Die 40h/Woche-Grenze ist gesetzlich und wird geprüft.
Was die BSFZ bei der Plausibilität prüft
Der aktuelle BSFZ-Prüfleitfaden Stand 10/2025 ist in Kap. 1.2 eindeutig:
Bezogen auf die Angaben zum finanziellen und personellen Rahmen wird durch die BSFZ eine Plausibilitätsprüfung „dem Grunde nach“ durchgeführt. Mangelnde Plausibilität liegt vor, wenn die Angaben des antragstellenden Unternehmens zum personellen Aufwand (Personenmonate und/oder Eigenleistung in Stunden) und/oder zu den Auftragskosten grob unschlüssig, widersprüchlich oder fehlerhaft sind.
Hohe FuE-Stundenzahlen prüft die BSFZ auf Plausibilität. Bei Solo-Selbständigen mit laufendem Geschäft müssen FuE, Akquise, Verwaltung und Kundenarbeit zeitlich zusammenpassen. Eine pauschale Erfahrungsgrenze unterhalb der gesetzlichen 40 Wochenstunden lässt sich daraus nicht ableiten.
Für die Eigenleistung legt § 3 Abs. 3 FZulG fest:
Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 100 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.
Der 100-EUR-Stundensatz gilt nach dem zeitlichen Anwendungsbereich ab 2026. Die Gemeinkostenpauschale aus § 3 Abs. 3b FZulG setzt ein begünstigtes Vorhaben voraus, das nach dem 31.12.2025 begonnen hat. Für ältere Zeiträume gelten die jeweiligen Stichtagswerte.
Externe Quellen
- § 3 FZulG: Förderfähige Aufwendungen (Abs. 3: Eigenleistung 100 EUR/h max. 40h/Woche; Abs. 3b: 20%-GK-Pauschale ab 2026)
- BSFZ-Prüfleitfaden Stand 10/2025: Kap. 1.2 Plausibilitätsprüfung
- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2025, Az. 5 K 2302/24: Stichtag KMU-Bonus 35% (BFH-Revision III R 24/25 anhängig)
Eigenleistung berechnen: meine Rolle
Der Rechner liefert eine erste Schätzung. Bei rückwirkenden Zeiträumen bereite ich die Staffelung nach Stichtagen und Vorhabenszeiträumen vor.
Ich bereite die gestaffelte Berechnung und die Zuordnung zu den Vorhabenszeiträumen vor. Deine tatsächlichen Stunden erfasst du selbst und prüfst die daraus abgeleiteten Werte. Den AaF beim Finanzamt reichst du selbst oder über deinen Steuerberater ein.
Schreib mir per WhatsApp oder nutze den QuickCheck, um in 2 Minuten herauszufinden, ob dein Projekt förderfähig ist.
Quellen
- § 3 FZulG: Förderfähige Aufwendungen Bundesministerium der Justiz
- § 4 FZulG: Bemessungsgrundlage und Höhe Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZulG: Anrechnung bei Mitunternehmern Bundesministerium der Justiz
- BSFZ-Prüfleitfaden Bescheinigungsstelle Forschungszulage