Isometrische Illustration: Taschenrechner mit Euro-Münzen und Wachstumsdiagramm, Konzept Eigenleistung als Forschungszulage

Eigenleistung berechnen: So wird deine Arbeitszeit zur Forschungszulage

Martin Meng · ·
EigenleistungBerechnungStundensätze

Kurzfassung: Die Eigenleistung von Einzelunternehmern wird seit 2026 mit 100 EUR/h bewertet (plus 20% Gemeinkosten bei neuen Projekten), bei maximal 2.080 Stunden pro Jahr. Bei rückwirkenden Anträgen wird gestaffelt gerechnet: 40 EUR/h vor März 2024, 70 EUR/h bis Ende 2025, 100 EUR/h ab 2026. Ein IT-Freelancer mit 1.200 FuE-Stunden pro Jahr kann so über 6 Jahre rund 217.650 EUR Forschungszulage erhalten.

Wenn du als Einzelunternehmer oder Freelancer an eigenen Entwicklungsprojekten arbeitest, ist deine Arbeitszeit bares Geld wert. Nicht nur indirekt über Aufträge, sondern direkt über die Forschungszulage. Der Schlüssel dazu ist die sogenannte Eigenleistung. Hier erfährst du, wie die Berechnung funktioniert. Die eigentliche Kalkulation und den Antrag übernehme ich, du musst dich damit nicht herumschlagen. Aber es ist gut zu verstehen, woher die Zahlen kommen.

Was ist Eigenleistung im Sinne des FZulG?

Eigenleistung bezeichnet die Arbeitszeit, die ein Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich für Forschung und Entwicklung (FuE) aufwendet. Geregelt ist das in § 3 Abs. 3 FZulG.

Im Unterschied zu Lohnkosten für Angestellte gibt es bei der Eigenleistung keine tatsächlichen Gehaltsabrechnungen. Stattdessen rechnet der Gesetzgeber mit einem pauschalen Stundensatz, der je nach Zeitraum unterschiedlich hoch ist. Dieser Stundensatz multipliziert mit deinen FuE-Stunden ergibt die Bemessungsgrundlage, auf die dann der Fördersatz angewendet wird.

Mehr zum Konzept der Eigenleistung findest du auf der Seite Forschungszulage Eigenleistung und im Glossar. Am Ende muss die Eigenleistung in die Steuererklärung eingetragen werden.

Stundensätze nach Zeitraum

Der pauschale Stundensatz ist nicht einheitlich. Er hängt davon ab, wann dein FuE-Projekt begonnen hat. Die relevanten Stichtage sind der 28.03.2024 und der 01.01.2026.

ZeitraumStundensatzFördersatzEffektive Förderung pro Stunde
Vor 28.03.202440 EUR/h25%10,00 EUR/h
28.03.2024 bis 31.12.202570 EUR/h35% (KMU)24,50 EUR/h
Ab 01.01.2026 (neues Projekt)100 EUR/h + 20% GK35% (KMU)42,00 EUR/h
Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt)100 EUR/h35% (KMU)35,00 EUR/h

Die Stundensätze haben sich also seit 2024 mehr als verdoppelt. Einen vollständigen Überblick über die Reform 2026 findest du im separaten Beitrag. Wie sich die Fördersätze seit 2019 entwickelt haben, zeigt die parlamentarische Timeline.

Höchstgrenze: 2.080 Stunden pro Jahr

Das FZulG begrenzt die anrechenbaren FuE-Stunden auf höchstens 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FZulG), was bei 52 Wochen einem Maximum von 2.080 Stunden pro Jahr entspricht. Das gilt pro Person, nicht pro Projekt.

In der Praxis erreichen nur wenige Selbständige diese Obergrenze, weil nicht jede Arbeitsstunde als FuE zählt. Akquise, Buchhaltung, Kundenkommunikation und Routinearbeit sind keine FuE. Realistisch liegen die meisten zwischen 800 und 1.600 FuE-Stunden pro Jahr.

Gemeinkostenpauschale: +20% ab 2026

Seit dem 01.01.2026 gibt es erstmals einen Gemeinkostenzuschlag von 20% auf die Eigenleistung. Das bedeutet: Dein Stundensatz von 100 EUR wird rechnerisch um 20% auf 120 EUR/h erhöht.

Wichtig: Die Gemeinkostenpauschale gilt nur für Projekte, die ab 2026 beginnen. Wenn dein Projekt bereits 2024 gestartet ist und 2026 weiterläuft, bekommst du ab 2026 zwar den höheren Stundensatz von 100 EUR, aber keinen Gemeinkostenzuschlag.

Eigenleistung berechnen: Schritt für Schritt

Die Berechnung folgt einer klaren Formel:

Bemessungsgrundlage = FuE-Stunden x Stundensatz (ggf. + 20% Gemeinkosten)

Forschungszulage = Bemessungsgrundlage x Fördersatz (25% oder 35%)

Rechenbeispiel: IT-Freelancer mit rückwirkendem Antrag

Angenommen, du bist Softwareentwickler und arbeitest seit Januar 2023 an einer eigenen SaaS-Plattform. Du stellst 2026 einen rückwirkenden Antrag für 2023 bis 2025 und zusätzlich einen prospektiven Antrag für 2026 bis 2028.

Rückwirkender Antrag (2023 bis 2025):

JahrFuE-StundenStundensatzBemessungsgrundlageFördersatzForschungszulage
20231.20040 EUR/h48.000 EUR25%12.000 EUR
2024 (bis 27.03.)30040 EUR/h12.000 EUR25%3.000 EUR
2024 (ab 28.03.)90070 EUR/h63.000 EUR35%22.050 EUR
20251.20070 EUR/h84.000 EUR35%29.400 EUR
Gesamt3.600207.000 EUR66.450 EUR

Prospektiver Antrag (2026 bis 2028, neues Projekt):

JahrFuE-StundenStundensatzGemeinkostenBemessungsgrundlageForschungszulage (35%)
20261.200100 EUR/h+20%144.000 EUR50.400 EUR
20271.200100 EUR/h+20%144.000 EUR50.400 EUR
20281.200100 EUR/h+20%144.000 EUR50.400 EUR
Gesamt3.600432.000 EUR151.200 EUR

In Summe ergibt das über beide Anträge 217.650 EUR Forschungszulage bei 1.200 FuE-Stunden pro Jahr. Eine kompakte Übersicht der Förderhöhe nach Stundenzahl findest du im Beitrag Forschungszulage Höhe.

Gestaffelte Berechnung bei Stichtagen

Wie du in der Tabelle siehst, wird 2024 gestaffelt berechnet. Der Stichtag 28.03.2024 teilt das Jahr in zwei Abschnitte mit unterschiedlichen Stundensätzen und Fördersätzen. Diese gestaffelte Berechnung mache ich für dich. Bei rückwirkenden Anträgen mit mehreren Zeiträumen ist das fehleranfällig, wenn man es selbst versucht.

Besonderheit bei GbR und Personengesellschaften

Wenn du in einer GbR arbeitest, gilt eine wichtige Sonderregel: Die Forschungszulage wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt, nicht nach dem Anteil der FuE-Stunden.

Konkret: Wenn du und dein Mitgründer den Gewinn 60/40 aufteilt, bekommt jeder 60% bzw. 40% der Forschungszulage, unabhängig davon, wer wie viele Stunden im Labor oder am Rechner verbracht hat. Die Auszahlung erfolgt über die persönliche Einkommensteuererklärung jedes Gesellschafters.

Nachweispflichten: Was du dokumentieren musst

Die Eigenleistung muss nachgewiesen werden. Das Finanzamt und die Bescheinigungsstelle (BSFZ) verlangen:

Stundenzettel

Für jeden Gesellschafter bzw. Einzelunternehmer muss ein Stundenzettel geführt werden. Dieser enthält das Datum, die Anzahl der Stunden, die zugeordneten Arbeitspakete und eine kurze Tätigkeitsbeschreibung. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3 Satz 2 FZulG). Ein tägliches Limit schreibt das Gesetz nicht vor, aber mehr als 8 Stunden pro Tag sind aus Glaubwürdigkeitsgründen nicht empfehlenswert. Was genau auf den Stundenzettel muss und welche Fehler das Finanzamt beanstandet, erfährst du im Beitrag Stundenzettel für Eigenleistung.

Projektdokumentation

Zusätzlich zum Stundenzettel sollte eine laufende Projektdokumentation existieren. Das können Commit-Logs, Protokolle, technische Notizen oder Meilenstein-Berichte sein. Je nachvollziehbarer die Dokumentation, desto reibungsloser verläuft eine eventuelle Prüfung.

Keine Formvorschrift

Es gibt keine vorgeschriebene Form für den Stundenzettel. Eine Excel-Tabelle, ein PDF oder eine exportierte Zeiterfassung reichen aus. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen zeitnah erfolgen und nicht erst Jahre später konstruiert werden.

Die häufigsten Fehler bei der Eigenleistung

  1. Stichtage ignoriert: Wer einen rückwirkenden Antrag stellt und den einheitlichen 2026er-Satz ansetzt, rechnet falsch. Die Berechnung muss für jeden Zeitraum separat erfolgen.
  2. Gemeinkosten pauschal ansetzen: Die 20% Gemeinkostenpauschale gilt nur für neue Projekte ab 2026. Laufende Projekte bekommen den höheren Stundensatz, aber keine Gemeinkosten.
  3. GbR-Stunden statt Gewinnverteilung: Bei Personengesellschaften zählt der Gewinnverteilungsschlüssel, nicht der Stundenanteil.
  4. Mehr als 2.080 Stunden ansetzen: Die 40h/Woche-Grenze ist gesetzlich und wird geprüft.

Du rechnest, ich mache den Rest

Probiere den Rechner aus, um eine erste Schätzung zu bekommen. Aber mach dir keinen Kopf über Stichtage, Staffelung oder Nachweispflichten. Dafür bin ich da.

Ich übernehme:

  • Die korrekte gestaffelte Berechnung über alle Zeiträume
  • Die Erstellung der Stundennachweise
  • Den kompletten BSFZ-Antrag
  • Die Korrespondenz mit BSFZ und Finanzamt

Dein Aufwand: ein Gespräch und ein paar Rückfragen. Mein Honorar: 0 EUR im Voraus, 15% der ausgezahlten Förderung. Du kannst auch rückwirkend beantragen und deine Fristen prüfen.

Schreib mir per WhatsApp oder nutze den QuickCheck, um in 2 Minuten herauszufinden, ob dein Projekt förderfähig ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Eigenleistung im Sinne des FZulG?
Eigenleistung ist die Arbeitszeit eines Einzelunternehmers oder Gesellschafters einer Personengesellschaft, die persönlich für FuE aufgewendet wird. Geregelt in § 3 Abs. 3 FZulG. Im Unterschied zu Personalkosten gibt es keine Gehaltsabrechnung, sondern einen pauschalen Stundensatz: 40 EUR vor 28.03.2024, 70 EUR bis 31.12.2025, 100 EUR ab 01.01.2026.
Wie hoch ist der Eigenleistungs-Stundensatz aktuell?
Seit dem 01.01.2026 gilt ein pauschaler Satz von 100 EUR pro Stunde. Bei neuen Projekten – also Projekten, deren FuE-Arbeiten ab 2026 beginnen – kommt zusätzlich ein Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent dazu (effektiv 120 EUR/h). Bei laufenden Projekten, die vor 2026 starteten, gilt ab 2026 zwar der höhere Stundensatz von 100 EUR, aber kein Gemeinkostenzuschlag.
Wie viele FuE-Stunden pro Jahr sind maximal anrechenbar?
Maximal 2.080 Stunden pro Jahr. Das entspricht der gesetzlichen Obergrenze von 40 Stunden pro Woche × 52 Wochen, geregelt in § 3 Abs. 3 Satz 2 FZulG. Diese Grenze gilt pro Person, nicht pro Projekt. In der Praxis erreichen die meisten Solo-Selbstständigen 800 bis 1.600 FuE-Stunden pro Jahr, da Akquise, Buchhaltung und Routinearbeit nicht als FuE zählen.
Bekomme ich den 20-Prozent-Gemeinkostenzuschlag auch bei laufenden Projekten?
Nein. Der Gemeinkostenzuschlag gilt ausschließlich für Projekte, deren FuE-Arbeiten ab dem 01.01.2026 beginnen. Wenn dein Projekt bereits 2024 oder 2025 gestartet ist und 2026 weiterläuft, bekommst du den höheren Stundensatz (100 EUR), aber keine 20 Prozent Gemeinkosten obendrauf. Bei einem klar abgegrenzten neuen FuE-Vorhaben ab 2026 gilt der volle Vorteil.
Wie wird die Eigenleistung in einer GbR berechnet?
Bei einer GbR wird die Forschungszulage nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt – nicht nach der Stundenzahl. Wenn der Gewinn zwischen den Gesellschaftern 60/40 aufgeteilt wird, bekommt jeder Gesellschafter den entsprechenden Anteil der Zulage. Die Auszahlung erfolgt über die persönliche Einkommensteuererklärung jedes Gesellschafters, nicht über die GbR selbst.
Welche Nachweise muss ich für die Eigenleistung führen?
Erstens: einen Stundenzettel pro Person mit Datum, Stundenzahl, Arbeitspaket und Tätigkeitsbeschreibung. Zweitens: eine laufende Projektdokumentation (Commit-Logs, Protokolle, Meilensteinberichte). Drittens: keine vorgeschriebene Form, aber zeitnahe Erfassung wird erwartet. Excel oder PDF reichen aus. Mehr im Beitrag Stundenzettel für Eigenleistung.
Was passiert wenn ich mehr als 40 Stunden pro Woche FuE-arbeite?
Anrechenbar sind dennoch maximal 40 FuE-Stunden pro Woche – auch wenn du faktisch mehr arbeitest. Die Grenze ist im FZulG hart kodifiziert. Wenn dein Stundenzettel mehr ausweist, kappt das Finanzamt die Berechnung auf 40 pro Woche. Aus Glaubwürdigkeitsgründen sollten auch tägliche Stunden 8 nicht systematisch überschreiten – nicht gesetzlich, aber praktisch geprüft.

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