Forschungszulage in der Steuererklärung: Wo und wie eintragen?

Du hast die BSFZ-Bescheinigung in der Hand. Jetzt fehlt nur noch der letzte Schritt: Die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Das passiert über den Antrag auf Forschungszulage (AaF) nach § 5 FZulG — ein eigenständiges ELSTER-Formular, kein Anhang zur Einkommensteuererklärung. Diese Anleitung zeigt dir, wo du was einträgst und was du beachten musst.

Überblick: Der Weg zur Auszahlung

Die Forschungszulage ist ein zweistufiger Prozess:

1

BSFZ-Bescheinigung (Fachliche Prüfung)

Die BSFZ prüft, ob dein Projekt FuE ist. Ergebnis: Eine Bescheinigung mit Vorgangsnummer. Zum BSFZ-Antrag

2

Finanzamt-Antrag (Finanzielle Prüfung)

Du beantragst die Forschungszulage über die Steuererklärung (Antrag auf Forschungszulage (AaF)). Das Finanzamt prüft die Höhe und zahlt aus. Dieser Schritt wird hier erklärt.

Ohne BSFZ-Bescheinigung gibt es keine Auszahlung. Aber auch mit Bescheinigung musst du aktiv werden: Die Forschungszulage wird nicht automatisch gewährt. Du musst sie über die Steuererklärung beantragen.

Die Antrag auf Forschungszulage (AaF): Felder und Eintragungen

Die Antrag auf Forschungszulage (AaF) (Forschungszulage) ist ein eigenes Formular in der Einkommensteuererklärung. Für Einzelunternehmer und Freelancer ist sie Teil der persönlichen Einkommensteuererklärung (nicht der Anlage EÜR oder der Anlage S).

Die wichtigsten Felder:

Angaben zum FuE-Vorhaben

BSFZ-Vorgangsnummer, Bezeichnung des Vorhabens, Laufzeit des Projekts. Diese Daten findest du in der BSFZ-Bescheinigung.

Förderfähige Aufwendungen: Eigenleistung

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften: Anzahl der FuE-Stunden multipliziert mit dem gesetzlichen Stundensatz. Ab 2026: 100 EUR/h + 20% Gemeinkostenzuschlag = 120 EUR/h. Vor 2026: 70 EUR/h.

Summe der Bemessungsgrundlage

Eigenleistung (Stunden x Stundensatz), ggf. plus Auftragsforschung. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei 10 Mio EUR pro Wirtschaftsjahr (praktisch unbegrenzt für Einzelunternehmer).

Festzusetzende Forschungszulage

Bemessungsgrundlage x 35% (ab 28.03.2024) = deine Forschungszulage. Maximal 3,5 Mio EUR pro Jahr (ab 2026).

ELSTER: Schritt für Schritt

In ELSTER (Mein ELSTER) findest du die Antrag auf Forschungszulage (AaF) unter den Anlagen zur Einkommensteuererklärung. So gehst du vor:

  1. Melde dich bei Mein ELSTER an.
  2. Öffne deine Einkommensteuererklärung für das relevante Jahr.
  3. Füge die Antrag auf Forschungszulage (AaF) hinzu (unter "Formulare hinzufügen" oder "Weitere Anlagen").
  4. Trage die BSFZ-Vorgangsnummer, die FuE-Stunden und die Bemessungsgrundlage ein.
  5. Übermittle die Steuererklärung wie gewohnt.

Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest und verrechnet sie mit deiner Einkommensteuer. Wenn die Forschungszulage höher ist als deine Steuerschuld, wird der Überschuss ausgezahlt.

Berechnung der Förderhöhe

Die Berechnung für Einzelunternehmer ist geradlinig:

FuE-Stunden im Wirtschaftsjahr z.B. 1.000 h
x Stundensatz (ab 2026) 100 EUR
x Gemeinkostenzuschlag (ab 2026) 1,2
= Bemessungsgrundlage 120.000 EUR
x 35% Fördersatz = 42.000 EUR

Maximale Eigenleistung: 2.080 Stunden pro Person und Jahr (40h/Woche x 52 Wochen). Der Förderrechner zeigt dir dein individuelles Potenzial.

Stichtag und Rechtsprechung

Bei mehrjährigen Projekten kollidiert die Stichtags-Staffelung mit der ELSTER-Eingabe. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 14.03.2025 (Az. 5 K 2302/24) klargestellt:

Der erhöhte KMU-Fördersatz von 35 Prozent nach dem Wachstumschancengesetz gilt ausschließlich für förderfähige Aufwendungen ab dem 28.03.2024. Bescheide, die nach § 164 Abs. 2 AO änderbar sind, können für Sachverhalte vor diesem Stichtag nicht nachträglich um den KMU-Bonus erhöht werden.

Die Revision wurde unter dem Az. III R 24/25 vor dem Bundesfinanzhof zugelassen (erstes BFH-Verfahren zum FZulG überhaupt). Bis zu einer Entscheidung gilt: Bescheide nach § 164 AO offen halten und für Aufwendungen ab 28.03.2024 den 35%-Satz beantragen. Falls der BFH später anders entscheidet, kann der Bescheid noch geändert werden.

Für die Eigenleistung legt § 3 Abs. 3 FZulG fest:

Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 100 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.

Diese Norm gilt für Projekte ab 01.01.2026. Übergangsregelungen siehe Stichtags-Übersicht.

Auszahlung und Verrechnung

Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift. Sie wird mit deiner Einkommensteuer verrechnet:

  • Steuerschuld > Forschungszulage: Deine Steuerlast reduziert sich um den Betrag der Forschungszulage.
  • Steuerschuld < Forschungszulage: Der Überschuss wird dir ausgezahlt. Die Forschungszulage führt dann zu einer Steuererstattung.
  • Keine Steuerschuld: Der gesamte Betrag wird ausgezahlt. Die Forschungszulage funktioniert auch bei Verlustjahren.

Das bedeutet: Auch wenn du in einem Jahr keinen Gewinn gemacht hast, bekommst du die Forschungszulage trotzdem ausgezahlt. Sie ist nicht an eine positive Steuerschuld gebunden.

Hilfe bei der Steuererklärung

Ich begleite dich bis zur Auszahlung. Das umfasst Hinweise zur Eintragung in der Antrag auf Forschungszulage (AaF) und die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts. Die eigentliche Steuererklärung erstellt dein Steuerberater oder du selbst. Ich liefere die Zahlen und Unterlagen.

Kosten: 0 EUR upfront. 15% der ausgezahlten Forschungszulage als Erfolgshonorar. Wird nichts ausgezahlt, zahlst du nichts.

Von der BSFZ bis zur Auszahlung

Ich begleite den gesamten Prozess: BSFZ-Antrag, Bescheinigung, Steuererklärung, Auszahlung. Ein Ansprechpartner für alles.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Forschungszulage versteuern?
Die Forschungszulage selbst ist steuerfrei. Sie wird nicht als Betriebseinnahme erfasst. Allerdings mindert sie die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der geförderten Wirtschaftsgüter. Bei reiner Eigenleistung (keine Abschreibungsgüter) hat das in der Praxis keine Auswirkung.
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Steuerbescheids. Je nachdem, wann dein Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet, kann das einige Wochen bis Monate nach Einreichung dauern. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich. Die Verarbeitung läuft wie bei jeder Steuererstattung.
Kann ich die Forschungszulage auch ohne Steuerberater beantragen?
Ja. Die Eintragung in der Antrag auf Forschungszulage (AaF) ist für Einzelunternehmer überschaubar. Du brauchst die BSFZ-Vorgangsnummer, die Anzahl der Stunden und die berechnete Bemessungsgrundlage. Wenn du deine Steuererklärung selbst in ELSTER machst, kannst du die Antrag auf Forschungszulage (AaF) einfach hinzufügen.
Ich habe mehrere BSFZ-Bescheinigungen. Wie trage ich die ein?
Für jedes bescheinigte FuE-Vorhaben füllst du einen eigenen Abschnitt in der Antrag auf Forschungszulage (AaF) aus. Die Stunden und Bemessungsgrundlagen der einzelnen Vorhaben werden am Ende summiert. Die maximale Bemessungsgrundlage gilt pro Wirtschaftsjahr über alle Vorhaben zusammen.
Was ist wenn mein Finanzamt Rückfragen hat?
Das Finanzamt kann Nachweise anfordern: Stundenzettel, BSFZ-Bescheinigung, Projektbeschreibung. Diese Unterlagen solltest du bereithalten. Ich liefere dir alle notwendigen Dokumente und formuliere bei Bedarf die Antwort auf Rückfragen.
Kann ich die Antrag auf Forschungszulage (AaF) nachträglich einreichen?
Ja. Wenn du deine Steuererklärung bereits eingereicht hast, ohne die Antrag auf Forschungszulage (AaF), kannst du sie nachreichen. Das geht über einen Einspruch gegen den Steuerbescheid (innerhalb eines Monats) oder über einen Änderungsantrag. Dein Steuerberater kennt den Prozess.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Bei einer Betriebsprüfung kann der Prüfer die förderfähigen Stunden und die Zuordnung zum FuE-Vorhaben hinterfragen. Dafür brauchst du: Stundenzettel, BSFZ-Bescheinigung, Projektdokumentation. Ein ordentlich geführter Stundenzettel mit Tätigkeitsbeschreibung pro Tag reicht in der Regel aus.

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