Stichtage 28.03.2024 und 01.01.2026: Was sich ändert
Kurzfassung: Zwei Stichtage entscheiden über die Höhe deiner Forschungszulage. Am 28.03.2024 wurde mit dem Wachstumschancengesetz der KMU-Fördersatz auf 35 Prozent angehoben und der Eigenleistungs-Stundensatz auf 70 EUR/h. Am 01.01.2026 stieg der Stundensatz auf 100 EUR plus 20 Prozent Gemeinkostenzuschlag für neue Projekte. Bei rückwirkenden Anträgen wird gestaffelt gerechnet: jede Phase mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Satz. Eine FuE-Stunde aus 2026 bringt dadurch das 4,2-Fache einer Stunde aus 2023.
Wenn du als Solo-Selbstständiger einen Erstantrag oder einen rückwirkenden Antrag auf Forschungszulage stellst, sind die zwei Stichtage 28.03.2024 und 01.01.2026 das Wichtigste, was du verstehen musst. Sie bestimmen, wie viel Förderung dir pro FuE-Stunde tatsächlich zusteht. Wer einheitlich rechnet oder die Gemeinkosten falsch ansetzt, verliert entweder Geld oder bekommt vom Finanzamt eine Korrektur.
Stichtag 1: 28.03.2024 – Wachstumschancengesetz
Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, am 28.03.2024 traten die Änderungen am Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Wie die Finanzverwaltung diese Änderungen auslegt, steht im BMF-Schreiben zur Forschungszulage. Drei zentrale Anpassungen für Solo-Selbstständige:
| Parameter | Bis 27.03.2024 | Ab 28.03.2024 |
|---|---|---|
| Pauschaler Eigenleistungs-Stundensatz | 40 EUR/h | 70 EUR/h |
| KMU-Fördersatz | 25% (für alle) | 35% (KMU) / 25% (Nicht-KMU) |
| Maximale Bemessungsgrundlage | 4 Mio. EUR | 10 Mio. EUR |
| Maximale Forschungszulage (KMU) | 1,0 Mio. EUR | 3,5 Mio. EUR |
| Effektiv pro FuE-Stunde (KMU) | 10,00 EUR | 24,50 EUR |
Der wichtigste Effekt für Solo-Selbstständige: Die Förderung pro FuE-Stunde stieg um 145 Prozent. Diese Stichtag-Trennung ist entscheidend für rückwirkende Anträge – Aufwendungen vor 28.03.2024 müssen mit den alten Werten gerechnet werden, danach mit den neuen.
Eine relevante Rechtsprechung zu diesem Stichtag: FG Baden-Württemberg 5 K 2302/24 hat am 14.03.2025 bestätigt, dass der KMU-Bonus von 35 Prozent ausschließlich für Aufwendungen nach dem 28.03.2024 gilt. Die BFH-Revision III R 24/25 ist anhängig, hat aber bislang keine andere Wertung zugelassen.
Stichtag 2: 01.01.2026 – Eigenleistung 100 EUR plus Gemeinkosten
Zum 01.01.2026 traten weitere Verbesserungen am FZulG in Kraft, die mehrere Solo-Selbstständige direkt betreffen:
| Parameter | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 (neues Projekt) | Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt) |
|---|---|---|---|
| Eigenleistungs-Stundensatz | 70 EUR/h | 100 EUR/h | 100 EUR/h |
| Gemeinkostenzuschlag | keiner | +20% (effektiv 120 EUR/h) | keiner |
| KMU-Fördersatz | 35% | 35% | 35% |
| Max. Bemessungsgrundlage | 10 Mio. EUR | 12 Mio. EUR | 12 Mio. EUR |
| Max. Forschungszulage (KMU) | 3,5 Mio. EUR | 4,2 Mio. EUR | 4,2 Mio. EUR |
| Effektiv pro FuE-Stunde (KMU) | 24,50 EUR | 42,00 EUR | 35,00 EUR |
Der entscheidende Unterschied zwischen “neuem” und “laufendem” Projekt liegt im Gemeinkostenzuschlag. Wenn dein FuE-Vorhaben vor dem 01.01.2026 begonnen hat, profitierst du zwar vom höheren Stundensatz von 100 EUR, aber nicht von den 20 Prozent Gemeinkosten. Eine ausführliche Vergleichstabelle 2025 vs. 2026 mit Beispielrechnungen findest du im Beitrag Forschungszulage 2026: Was sich geändert hat.
Was bedeutet “gestaffelte Berechnung” konkret?
Bei einem FuE-Projekt, das über mehrere Jahre läuft, wird jede Phase separat mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Stundensatz und Fördersatz berechnet. Die Summen werden am Ende addiert. Konkretes Beispiel:
Beispiel: Eine Softwareentwicklerin arbeitet seit Januar 2023 an einer eigenen SaaS-Plattform. 1.200 FuE-Stunden pro Jahr. Sie stellt 2026 einen rückwirkenden Antrag.
| Zeitabschnitt | FuE-Stunden | Stundensatz | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Förderung |
|---|---|---|---|---|---|
| Jan bis Dez 2023 | 1.200 | 40 EUR/h | 48.000 EUR | 25% | 12.000 EUR |
| Jan bis 27.03.2024 | 300 | 40 EUR/h | 12.000 EUR | 25% | 3.000 EUR |
| 28.03.2024 bis Dez 2024 | 900 | 70 EUR/h | 63.000 EUR | 35% (KMU) | 22.050 EUR |
| Jan bis Dez 2025 | 1.200 | 70 EUR/h | 84.000 EUR | 35% (KMU) | 29.400 EUR |
| Summe rückwirkend | 3.600 | 207.000 EUR | 66.450 EUR |
Würde sie pauschal mit dem aktuellen Satz rechnen (100 EUR/h × 35 Prozent = 35 EUR pro Stunde), käme sie auf 126.000 EUR. Das wäre falsch – das Finanzamt würde korrigieren und nur die 66.450 EUR akzeptieren. Umgekehrt wäre eine pauschale Berechnung mit dem alten Satz (40 EUR/h × 25 Prozent = 10 EUR pro Stunde) ein Verlust von rund 30.000 EUR.
Stichtag-Mythen, die du vermeiden solltest
Mythos 1: “Mein Projekt läuft seit 2025, also bekomme ich auch den Gemeinkostenzuschlag ab 2026.”
Falsch. Der Gemeinkostenzuschlag gilt ausschließlich für Projekte, deren FuE-Arbeiten ab dem 01.01.2026 beginnen. Ein 2025 gestartetes Projekt bekommt ab 2026 nur den höheren Stundensatz von 100 EUR – die 20 Prozent Gemeinkosten sind ausgeschlossen.
Mythos 2: “Ich kann mein altes Projekt einfach abschließen und 2026 ein neues starten, dann gibt es Gemeinkosten.”
Theoretisch möglich, aber die BSFZ prüft die inhaltliche Abgrenzung. Wenn das “neue” Projekt nur die Fortsetzung des alten ist (gleiche Forschungsfrage, gleiche Methodik, gleiches Arbeitspaket-Schema), wird es als laufendes Projekt eingestuft. Echte Abgrenzung erfordert eigenständige Forschungsfrage, neue Methodik und plausibel separierte Arbeitspakete.
Mythos 3: “Bei rückwirkenden Anträgen kann ich den höheren Stundensatz wenigstens für das letzte Jahr ansetzen.”
Falsch. Jede einzelne FuE-Stunde wird mit dem Satz berechnet, der zum Zeitpunkt der Aufwendung galt. 2023 = 40 EUR/h. 2024 (vor 28.03.) = 40 EUR/h. 2024 (ab 28.03.) = 70 EUR/h. Eine Stunde aus 2023 mit 70 EUR anzusetzen wäre eine fehlerhafte Berechnung, die das Finanzamt umgehend korrigiert.
Mythos 4: “KMU-Fördersatz von 35 Prozent gilt rückwirkend bis Beginn des FZulG.”
Falsch. Der KMU-Bonus gilt erst ab 28.03.2024. Vorher gab es einheitlich 25 Prozent für alle Unternehmensgrößen. Diese Klarstellung hat das FG Baden-Württemberg 5 K 2302/24 explizit bestätigt.
Wann ein neues Projekt anfangen?
Wenn du ohnehin ein neues FuE-Vorhaben planst, lohnt es sich, den Projektstart klar ab dem 01.01.2026 zu dokumentieren. So sicherst du dir den vollen Vorteil inklusive Gemeinkostenzuschlag. Voraussetzungen für eine saubere Abgrenzung:
- Eigenständige Forschungsfrage, die nicht bloße Fortsetzung eines alten Vorhabens ist
- Eigene Methodik mit dokumentierter Begründung
- Separater Arbeitspaket-Plan mit klarer zeitlicher und inhaltlicher Trennung
- Erstmaliger Beginn der FuE-Arbeiten ab 01.01.2026, dokumentiert in Stundennachweisen, Git-Historie oder Projektdokumentation
Bei laufenden Projekten ohne Abschluss-Möglichkeit profitierst du immerhin vom höheren Stundensatz von 100 EUR/h ab 2026 – das ist trotzdem eine deutliche Verbesserung gegenüber den alten 70 EUR/h.
Auswirkung auf die Förderhöhe: Konkrete Zahlen
Ein direkter Vergleich der Förderung pro FuE-Stunde, abhängig vom Zeitraum und Fördersatz:
| Zeitraum | Fördersatz | Effektiv pro FuE-Stunde |
|---|---|---|
| Vor 28.03.2024 | 25% | 10,00 EUR |
| 28.03.2024 bis 31.12.2025 | 25% (Nicht-KMU) | 17,50 EUR |
| 28.03.2024 bis 31.12.2025 | 35% (KMU) | 24,50 EUR |
| Ab 01.01.2026 (neues Projekt) | 25% (Nicht-KMU) | 30,00 EUR |
| Ab 01.01.2026 (neues Projekt) | 35% (KMU) | 42,00 EUR |
| Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt) | 35% (KMU) | 35,00 EUR |
Eine FuE-Stunde aus dem Jahr 2026 (neues Projekt, KMU) bringt dir das 4,2-Fache einer Stunde aus dem Jahr 2023. Das macht die Kombination aus rückwirkendem Antrag (für die alten Stunden) und prospektivem Antrag (für die neuen Stunden) so wirkungsvoll. Wie diese Berechnung praktisch aussieht, zeigt der Beitrag Eigenleistung berechnen: So wird deine Arbeitszeit zur Forschungszulage.
Was passiert wenn ich Stichtage falsch ansetze?
Das Finanzamt prüft jede Bemessungsgrundlage gegen die Stichtage. Falsche Berechnung führt zu folgenden Konsequenzen:
- Zu hoher Ansatz: Korrektur durch das Finanzamt, Auszahlung wird auf den korrekten Betrag reduziert. Bei vorsätzlicher Falschangabe drohen zudem Steuerstrafrechtliche Konsequenzen.
- Zu niedriger Ansatz: Du verschenkst Förderung. Eine nachträgliche Korrektur ist innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 169 AO möglich.
In beiden Fällen entstehen Mehraufwand und Verzögerungen. Die saubere gestaffelte Berechnung von Anfang an ist die einzig sinnvolle Strategie.
Fazit: Die zwei Stichtage prägen den gesamten Förderzeitraum
Wer die Forschungszulage rückwirkend für 2022 bis 2025 plus prospektiv ab 2026 beantragt, durchquert zwangsläufig beide Stichtage. Die saubere gestaffelte Berechnung über alle Zeiträume ist Pflicht – einheitliche Sätze führen zu falschen Ergebnissen. Bei einem typischen Solo-Selbstständigen mit 1.200 FuE-Stunden pro Jahr ergibt die Kombination rückwirkend (2023 bis 2025) plus prospektiv (2026 bis 2028) eine Gesamtförderung von rund 217.650 EUR – der ausführliche Berechnungsweg im Beitrag Forschungszulage 2026: Was sich geändert hat.
Nächster Schritt
Du musst die Stichtage und gestaffelte Berechnung nicht selbst durchrechnen. Das ist mein Job. Im Förderrechner bekommst du eine erste Schätzung, im Frist-Calculator prüfst du die Beantragbarkeit. Den vollständigen Einstieg in alle Detail-Themen findest du im Forschungszulage-Leitfaden für Solo-Selbstständige.
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