Isometrische Illustration: Kalender mit zwei markierten Stichtagen und aufsteigende Balkengrafik, Konzept Stichtage der Forschungszulage

Stichtage 28.03.2024 und 01.01.2026: Was sich ändert

Martin Meng ·
StichtageReform 2026WachstumschancengesetzBerechnung
Aktualisiert

Kurzfassung: Zwei Stichtage entscheiden über die Höhe deiner Forschungszulage. Am 28.03.2024 wurde mit dem Wachstumschancengesetz der KMU-Fördersatz auf 35 Prozent angehoben und der Eigenleistungs-Stundensatz auf 70 EUR/h. Am 01.01.2026 stieg der Stundensatz auf 100 EUR plus 20 Prozent Gemeinkostenzuschlag für neue Projekte. Bei rückwirkenden Anträgen wird gestaffelt gerechnet: jede Phase mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Satz. Eine FuE-Stunde aus 2026 bringt dadurch das 4,2-Fache einer Stunde aus 2023.

Wenn du als Solo-Selbstständiger einen Erstantrag oder einen rückwirkenden Antrag auf Forschungszulage stellst, sind die zwei Stichtage 28.03.2024 und 01.01.2026 das Wichtigste, was du verstehen musst. Sie bestimmen, wie viel Förderung dir pro FuE-Stunde tatsächlich zusteht. Wer einheitlich rechnet oder die Gemeinkosten falsch ansetzt, verliert entweder Geld oder bekommt vom Finanzamt eine Korrektur.

Stichtag 1: 28.03.2024 – Wachstumschancengesetz

Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, am 28.03.2024 traten die Änderungen am Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Wie die Finanzverwaltung diese Änderungen auslegt, steht im BMF-Schreiben zur Forschungszulage. Drei zentrale Anpassungen für Solo-Selbstständige:

ParameterBis 27.03.2024Ab 28.03.2024
Pauschaler Eigenleistungs-Stundensatz40 EUR/h70 EUR/h
KMU-Fördersatz25% (für alle)35% (KMU) / 25% (Nicht-KMU)
Maximale Bemessungsgrundlage4 Mio. EUR10 Mio. EUR
Maximale Forschungszulage (KMU)1,0 Mio. EUR3,5 Mio. EUR
Effektiv pro FuE-Stunde (KMU)10,00 EUR24,50 EUR

Der wichtigste Effekt für Solo-Selbstständige: Die Förderung pro FuE-Stunde stieg um 145 Prozent. Diese Stichtag-Trennung ist entscheidend für rückwirkende Anträge – Aufwendungen vor 28.03.2024 müssen mit den alten Werten gerechnet werden, danach mit den neuen.

Eine relevante Rechtsprechung zu diesem Stichtag: FG Baden-Württemberg 5 K 2302/24 hat am 14.03.2025 bestätigt, dass der KMU-Bonus von 35 Prozent ausschließlich für Aufwendungen nach dem 28.03.2024 gilt. Die BFH-Revision III R 24/25 ist anhängig, hat aber bislang keine andere Wertung zugelassen.

Stichtag 2: 01.01.2026 – Eigenleistung 100 EUR plus Gemeinkosten

Zum 01.01.2026 traten weitere Verbesserungen am FZulG in Kraft, die mehrere Solo-Selbstständige direkt betreffen:

ParameterBis 31.12.2025Ab 01.01.2026 (neues Projekt)Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt)
Eigenleistungs-Stundensatz70 EUR/h100 EUR/h100 EUR/h
Gemeinkostenzuschlagkeiner+20% (effektiv 120 EUR/h)keiner
KMU-Fördersatz35%35%35%
Max. Bemessungsgrundlage10 Mio. EUR12 Mio. EUR12 Mio. EUR
Max. Forschungszulage (KMU)3,5 Mio. EUR4,2 Mio. EUR4,2 Mio. EUR
Effektiv pro FuE-Stunde (KMU)24,50 EUR42,00 EUR35,00 EUR

Der entscheidende Unterschied zwischen “neuem” und “laufendem” Projekt liegt im Gemeinkostenzuschlag. Wenn dein FuE-Vorhaben vor dem 01.01.2026 begonnen hat, profitierst du zwar vom höheren Stundensatz von 100 EUR, aber nicht von den 20 Prozent Gemeinkosten. Eine ausführliche Vergleichstabelle 2025 vs. 2026 mit Beispielrechnungen findest du im Beitrag Forschungszulage 2026: Was sich geändert hat.

Was bedeutet “gestaffelte Berechnung” konkret?

Bei einem FuE-Projekt, das über mehrere Jahre läuft, wird jede Phase separat mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Stundensatz und Fördersatz berechnet. Die Summen werden am Ende addiert. Konkretes Beispiel:

Beispiel: Eine Softwareentwicklerin arbeitet seit Januar 2023 an einer eigenen SaaS-Plattform. 1.200 FuE-Stunden pro Jahr. Sie stellt 2026 einen rückwirkenden Antrag.

ZeitabschnittFuE-StundenStundensatzBemessungsgrundlageFördersatzFörderung
Jan bis Dez 20231.20040 EUR/h48.000 EUR25%12.000 EUR
Jan bis 27.03.202430040 EUR/h12.000 EUR25%3.000 EUR
28.03.2024 bis Dez 202490070 EUR/h63.000 EUR35% (KMU)22.050 EUR
Jan bis Dez 20251.20070 EUR/h84.000 EUR35% (KMU)29.400 EUR
Summe rückwirkend3.600207.000 EUR66.450 EUR

Würde sie pauschal mit dem aktuellen Satz rechnen (100 EUR/h × 35 Prozent = 35 EUR pro Stunde), käme sie auf 126.000 EUR. Das wäre falsch – das Finanzamt würde korrigieren und nur die 66.450 EUR akzeptieren. Umgekehrt wäre eine pauschale Berechnung mit dem alten Satz (40 EUR/h × 25 Prozent = 10 EUR pro Stunde) ein Verlust von rund 30.000 EUR.

Stichtag-Mythen, die du vermeiden solltest

Mythos 1: “Mein Projekt läuft seit 2025, also bekomme ich auch den Gemeinkostenzuschlag ab 2026.”

Falsch. Der Gemeinkostenzuschlag gilt ausschließlich für Projekte, deren FuE-Arbeiten ab dem 01.01.2026 beginnen. Ein 2025 gestartetes Projekt bekommt ab 2026 nur den höheren Stundensatz von 100 EUR – die 20 Prozent Gemeinkosten sind ausgeschlossen.

Mythos 2: “Ich kann mein altes Projekt einfach abschließen und 2026 ein neues starten, dann gibt es Gemeinkosten.”

Theoretisch möglich, aber die BSFZ prüft die inhaltliche Abgrenzung. Wenn das “neue” Projekt nur die Fortsetzung des alten ist (gleiche Forschungsfrage, gleiche Methodik, gleiches Arbeitspaket-Schema), wird es als laufendes Projekt eingestuft. Echte Abgrenzung erfordert eigenständige Forschungsfrage, neue Methodik und plausibel separierte Arbeitspakete.

Mythos 3: “Bei rückwirkenden Anträgen kann ich den höheren Stundensatz wenigstens für das letzte Jahr ansetzen.”

Falsch. Jede einzelne FuE-Stunde wird mit dem Satz berechnet, der zum Zeitpunkt der Aufwendung galt. 2023 = 40 EUR/h. 2024 (vor 28.03.) = 40 EUR/h. 2024 (ab 28.03.) = 70 EUR/h. Eine Stunde aus 2023 mit 70 EUR anzusetzen wäre eine fehlerhafte Berechnung, die das Finanzamt umgehend korrigiert.

Mythos 4: “KMU-Fördersatz von 35 Prozent gilt rückwirkend bis Beginn des FZulG.”

Falsch. Der KMU-Bonus gilt erst ab 28.03.2024. Vorher gab es einheitlich 25 Prozent für alle Unternehmensgrößen. Diese Klarstellung hat das FG Baden-Württemberg 5 K 2302/24 explizit bestätigt.

Wann ein neues Projekt anfangen?

Wenn du ohnehin ein neues FuE-Vorhaben planst, lohnt es sich, den Projektstart klar ab dem 01.01.2026 zu dokumentieren. So sicherst du dir den vollen Vorteil inklusive Gemeinkostenzuschlag. Voraussetzungen für eine saubere Abgrenzung:

  • Eigenständige Forschungsfrage, die nicht bloße Fortsetzung eines alten Vorhabens ist
  • Eigene Methodik mit dokumentierter Begründung
  • Separater Arbeitspaket-Plan mit klarer zeitlicher und inhaltlicher Trennung
  • Erstmaliger Beginn der FuE-Arbeiten ab 01.01.2026, dokumentiert in Stundennachweisen, Git-Historie oder Projektdokumentation

Bei laufenden Projekten ohne Abschluss-Möglichkeit profitierst du immerhin vom höheren Stundensatz von 100 EUR/h ab 2026 – das ist trotzdem eine deutliche Verbesserung gegenüber den alten 70 EUR/h.

Auswirkung auf die Förderhöhe: Konkrete Zahlen

Ein direkter Vergleich der Förderung pro FuE-Stunde, abhängig vom Zeitraum und Fördersatz:

ZeitraumFördersatzEffektiv pro FuE-Stunde
Vor 28.03.202425%10,00 EUR
28.03.2024 bis 31.12.202525% (Nicht-KMU)17,50 EUR
28.03.2024 bis 31.12.202535% (KMU)24,50 EUR
Ab 01.01.2026 (neues Projekt)25% (Nicht-KMU)30,00 EUR
Ab 01.01.2026 (neues Projekt)35% (KMU)42,00 EUR
Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt)35% (KMU)35,00 EUR

Eine FuE-Stunde aus dem Jahr 2026 (neues Projekt, KMU) bringt dir das 4,2-Fache einer Stunde aus dem Jahr 2023. Das macht die Kombination aus rückwirkendem Antrag (für die alten Stunden) und prospektivem Antrag (für die neuen Stunden) so wirkungsvoll. Wie diese Berechnung praktisch aussieht, zeigt der Beitrag Eigenleistung berechnen: So wird deine Arbeitszeit zur Forschungszulage.

Was passiert wenn ich Stichtage falsch ansetze?

Das Finanzamt prüft jede Bemessungsgrundlage gegen die Stichtage. Falsche Berechnung führt zu folgenden Konsequenzen:

  • Zu hoher Ansatz: Korrektur durch das Finanzamt, Auszahlung wird auf den korrekten Betrag reduziert. Bei vorsätzlicher Falschangabe drohen zudem Steuerstrafrechtliche Konsequenzen.
  • Zu niedriger Ansatz: Du verschenkst Förderung. Eine nachträgliche Korrektur ist innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 169 AO möglich.

In beiden Fällen entstehen Mehraufwand und Verzögerungen. Die saubere gestaffelte Berechnung von Anfang an ist die einzig sinnvolle Strategie.

Fazit: Die zwei Stichtage prägen den gesamten Förderzeitraum

Wer die Forschungszulage rückwirkend für 2022 bis 2025 plus prospektiv ab 2026 beantragt, durchquert zwangsläufig beide Stichtage. Die saubere gestaffelte Berechnung über alle Zeiträume ist Pflicht – einheitliche Sätze führen zu falschen Ergebnissen. Bei einem typischen Solo-Selbstständigen mit 1.200 FuE-Stunden pro Jahr ergibt die Kombination rückwirkend (2023 bis 2025) plus prospektiv (2026 bis 2028) eine Gesamtförderung von rund 217.650 EUR – der ausführliche Berechnungsweg im Beitrag Forschungszulage 2026: Was sich geändert hat.

Nächster Schritt

Du musst die Stichtage und gestaffelte Berechnung nicht selbst durchrechnen. Das ist mein Job. Im Förderrechner bekommst du eine erste Schätzung, im Frist-Calculator prüfst du die Beantragbarkeit. Den vollständigen Einstieg in alle Detail-Themen findest du im Forschungszulage-Leitfaden für Solo-Selbstständige.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist am 28.03.2024 passiert?
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der KMU-Fördersatz auf 35 Prozent angehoben (vorher 25 Prozent für alle), der pauschale Eigenleistungs-Stundensatz von 40 auf 70 EUR pro Stunde erhöht und die Bemessungsgrundlage von 4 auf 10 Mio. EUR ausgeweitet. Diese Änderungen gelten für FuE-Aufwendungen ab 28.03.2024 – nicht für Aufwendungen davor. Bei rückwirkenden Anträgen muss daher gestaffelt gerechnet werden.
Was ändert sich am 01.01.2026?
Drei Änderungen: Erstens, der Eigenleistungs-Stundensatz steigt von 70 auf 100 EUR pro Stunde. Zweitens, erstmals gibt es einen 20-Prozent-Gemeinkostenzuschlag für neue Projekte (Eigenleistung effektiv 120 EUR/h). Drittens, die maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 auf 12 Mio. EUR pro Jahr. Diese Änderungen gelten ab 01.01.2026 für die jeweiligen Aufwendungen, der Gemeinkostenzuschlag jedoch ausschließlich für neu beginnende Projekte.
Was bedeutet 'gestaffelte Berechnung' bei rückwirkenden Anträgen?
Bei einem mehrjährigen FuE-Projekt, das über die Stichtage hinwegläuft, wird jeder Zeitabschnitt mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Stundensatz und Fördersatz berechnet. Beispiel: Ein Projekt von Januar 2023 bis Dezember 2025 wird in drei Phasen aufgeteilt – 2023 (40 EUR/h, 25 Prozent), Januar bis März 2024 (40 EUR/h, 25 Prozent) und April 2024 bis Dezember 2025 (70 EUR/h, 35 Prozent KMU). Die Summen werden am Ende addiert.
Bekomme ich den Gemeinkostenzuschlag rückwirkend für altes Projekt?
Nein. Die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale gilt ausschließlich für Projekte, deren FuE-Arbeiten ab dem 01.01.2026 beginnen. Ein laufendes Projekt aus 2024 oder 2025, das 2026 weiterläuft, bekommt zwar den höheren Stundensatz von 100 EUR ab 2026, aber keinen Gemeinkostenzuschlag. Wer den vollen Vorteil will, muss ein klar abgegrenztes neues FuE-Vorhaben ab 2026 starten.
Was ist der effektive Förderbetrag pro FuE-Stunde im jeweiligen Zeitraum?
Vor 28.03.2024: 10,00 EUR pro Stunde (40 EUR/h × 25 Prozent). Vom 28.03.2024 bis 31.12.2025: 24,50 EUR pro Stunde (70 EUR/h × 35 Prozent KMU). Ab 01.01.2026 für neues Projekt: 42,00 EUR pro Stunde (120 EUR/h × 35 Prozent KMU). Ab 01.01.2026 für laufendes Projekt: 35,00 EUR pro Stunde (100 EUR/h × 35 Prozent KMU). Eine FuE-Stunde aus 2026 bringt damit das 4,2-Fache einer Stunde aus 2023.
Welcher Beginn-Stichtag zählt – Antragstellung oder FuE-Arbeit?
Der Beginn der FuE-Arbeiten zählt, nicht die Antragstellung. Wenn du im Dezember 2025 mit der Konzeptphase beginnst und ab Januar 2026 die eigentliche Entwicklung startest, kommt es auf eine saubere Abgrenzung an. Bei einem klar dokumentierten Start ab 01.01.2026 mit eigenständiger Forschungsfrage, Methodik und Arbeitspaketen gilt das Projekt als neu – inklusive Gemeinkostenzuschlag.
Können sich Stichtage in Zukunft nochmal ändern?
Ja, das ist denkbar. Die Forschungszulage ist seit 2020 in mehreren Schritten ausgebaut worden – ursprünglich 25 Prozent auf 2 Mio. EUR Bemessungsgrundlage, dann 4 Mio., dann 10 Mio., jetzt 12 Mio. Politische Initiativen für eine weitere Anhebung des Eigenleistungs-Stundensatzes oder Verlängerung des Gemeinkostenzuschlags auch auf laufende Projekte werden diskutiert. Die parlamentarische Geschichte ist auf der Seite Forschungszulage Gesetzgebung dokumentiert.

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