Isometrische Illustration: Gesetzesdokument mit Paragraph-Zeichen und Lupe, Konzept des BMF-Schreibens zur Forschungszulage

BMF-Schreiben zur Forschungszulage: Was steht drin und was bedeutet es?

Martin Meng ·
BMF-SchreibenRechtsauslegungWachstumschancengesetzFZulG

Kurzfassung: Das BMF-Schreiben vom 07.02.2023 ist das zentrale Anwendungsschreiben zur Forschungszulage. Es regelt, wie die Finanzämter das FZulG in der Praxis auslegen: von der Bemessungsgrundlage über die Eigenleistung bis zu den Dokumentationspflichten. Durch das Wachstumschancengesetz (2024) und das JStG 2024 sind Teile des Schreibens überholt.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Mechanik der Forschungszulage. Er ersetzt keine steuerliche Beratung. Für deine individuelle Situation wende dich an deinen Steuerberater.

Wer sich mit der Forschungszulage beschäftigt, stößt früher oder später auf das “BMF-Schreiben”. Es ist die wichtigste Verwaltungsanweisung zur Forschungszulage und bestimmt, wie Finanzämter das Gesetz in der Praxis anwenden. Hier erfährst du, was drinsteht und was für dich als Selbständigen relevant ist.

Was ist das BMF-Schreiben zur Forschungszulage?

Das BMF-Schreiben (Aktenzeichen: IV C 3 - S 2015-a/21/10003 :013, veröffentlicht am 07.02.2023) ist ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Es enthält die offizielle Auslegung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) durch die Finanzverwaltung. Alle Finanzämter in Deutschland orientieren sich bei der Bearbeitung von Anträgen auf Forschungszulage an diesem Schreiben.

Es ersetzt kein Gesetz, sondern konkretisiert die gesetzlichen Regelungen. Wenn das FZulG an einer Stelle Spielraum lässt, definiert das BMF-Schreiben, wie die Finanzämter diesen Spielraum ausfüllen.

Was das BMF-Schreiben für Selbständige klärt

Für Einzelunternehmer und Freelancer sind vor allem folgende Klarstellungen relevant.

Eigenleistung und der pauschale Stundensatz

Das BMF-Schreiben definiert, wie die Eigenleistung bei Einzelunternehmern berechnet wird. Der pauschale Stundensatz (bis 27.03.2024: 40 EUR/h, ab 28.03.2024: 70 EUR/h, ab 01.01.2026: 100 EUR/h) wird nur für tatsächlich geleistete FuE-Stunden angesetzt. Die genaue Berechnung und die Stichtage findest du dort.

Wichtig: Der Stundensatz ist ein Pauschalbetrag. Du musst nicht nachweisen, dass deine tatsächlichen Kosten diesem Betrag entsprechen. Die Höchstgrenze liegt bei 2.080 Stunden pro Wirtschaftsjahr.

Dokumentationspflichten

Das BMF-Schreiben stellt klar, dass FuE-Tätigkeiten zeitnah dokumentiert werden müssen. Das bedeutet: Arbeitszeitnachweise sind Pflicht, nicht nur für den ELSTER-Antrag, sondern als laufende Dokumentation während des Projekts. Ab dem Wirtschaftsjahr 2024 müssen diese Nachweise als PDF beim Finanzamt hochgeladen werden.

Abgrenzung förderfähiger Tätigkeiten

Das Schreiben präzisiert, welche Tätigkeiten als Forschung und experimentelle Entwicklung gelten. Nicht förderfähig sind unter anderem: reine Marktforschung, routinemäßige Tests, Installation und Konfiguration von Standardsoftware. Die Abgrenzung zwischen FuE und Nicht-FuE ist in der Praxis eine der häufigsten Streitfragen. Der BSFZ-Antrag muss diese Abgrenzung sauber darstellen.

Bemessungsgrundlage und Fördersatz

Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus den förderfähigen Aufwendungen. Das BMF-Schreiben definiert die Obergrenze und den Fördersatz. Durch das Wachstumschancengesetz hat sich die Bemessungsgrundlage ab 2024 auf 10 Mio. EUR erhöht (vorher 4 Mio. EUR). Der Fördersatz liegt bei 25%, für KMU bei 35%. Nutze den Rechner, um deine Förderhöhe zu ermitteln.

Was sich durch das Wachstumschancengesetz geändert hat

Das Wachstumschancengesetz (in Kraft getreten am 28.03.2024) hat wesentliche Änderungen am FZulG gebracht, die über das BMF-Schreiben von 2023 hinausgehen:

Erhöhter Stundensatz: Von 40 EUR auf 70 EUR pro Stunde für Eigenleistung ab dem Stichtag 28.03.2024.

Erhöhte Bemessungsgrundlage: Von 4 Mio. auf 10 Mio. EUR (relevant vor allem für größere Unternehmen).

KMU-Bonus: KMU erhalten einen erhöhten Fördersatz von 35% statt 25%.

Auftragsforschung an verbundene Unternehmen: Wurde neu geregelt.

Das BMF-Schreiben von 2023 bildet diese Änderungen nicht ab. In der Praxis wenden die Finanzämter die neuen gesetzlichen Regelungen an, auch ohne aktualisiertes BMF-Schreiben. Ein überarbeitetes Schreiben wird erwartet, liegt aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Was sich durch das JStG 2024 geändert hat

Das Jahressteuergesetz 2024 hat eine weitere Erhöhung des Stundensatzes auf 100 EUR ab dem 01.01.2026 gebracht. Außerdem wurden die Upload-Pflichten für Nachweisdokumente im ELSTER-Antrag konkretisiert. Auch diese Änderungen sind im BMF-Schreiben von 2023 noch nicht enthalten.

Warum das BMF-Schreiben für dich relevant ist

Du musst das BMF-Schreiben nicht selbst lesen. Aber du solltest wissen, dass es existiert, weil es die Spielregeln für dein Finanzamt festlegt. Wenn dein Finanzamt eine Rückfrage zur Forschungszulage hat, bezieht es sich dabei auf die Auslegungen in diesem Schreiben.

Für den BSFZ-Antrag ist das BMF-Schreiben weniger relevant, weil die BSFZ den FuE-Charakter deines Projekts prüft, nicht die steuerliche Seite. Für den Finanzamt-Antrag über ELSTER und die Auszahlung ist es dagegen die zentrale Referenz.

Mehr zu den häufigsten Fragen rund um die Forschungszulage findest du in der FAQ.

Wo du das BMF-Schreiben findest

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Die Fundstelle: BStBl I 2023, S. 287.

BSFZ-Antrag: Das übernehme ich

Der aufwändige Teil bei der Forschungszulage ist nicht der ELSTER-Antrag, sondern der BSFZ-Antrag. Die Projektbeschreibung, die Argumentation der Neuartigkeit, die Darstellung der wissenschaftlichen Risiken: Das erstelle ich für dich. Dein Steuerberater kümmert sich um die steuerliche Seite.

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