Isometrische Illustration: Neuronales Netz mit verbundenen Knoten und Euro-Symbol, Konzept Forschungszulage für KI-Entwicklung

Forschungszulage für KI-Entwicklung: ML als FuE und was die BSFZ ablehnt

Martin Meng · ·
KIMachine LearningSoftwareDeep LearningVG BerlinAblehnung
Neu aktualisiertaktuelle Rechtslage eingearbeitet

Kurzfassung: KI- und Machine-Learning-Projekte erfüllen die FuE-Kriterien der Forschungszulage oft, aber nicht automatisch. Die BSFZ-Praxis 2025 und 2026 lehnt KI-Anträge dann ab, wenn die Neuartigkeit nur in der Anwendung etablierter Technologien liegt. Verbindlich seit dem Urteil des VG Berlin 8 K 153/23 vom 22.09.2025: die Neuartigkeit muss IM ALGORITHMUS oder IN DER ARCHITEKTUR bestehen, nicht in der Kombination verfügbarer APIs. Wer dieses Kriterium erfüllt, bekommt ab 2026 bis zu 124.800 EUR Forschungszulage pro Person und Jahr.

Du trainierst eigene Modelle, baust Daten-Pipelines oder entwickelst ML-basierte Produkte? Dann ist deine Arbeit potentiell förderfähig über die Forschungszulage. Das gilt für Freelancer, IT-Berater und Softwareentwickler gleichermaßen. Aber: KI-Anträge sind 2026 schwieriger geworden, weil die BSFZ den Kombinations-Aspekt verschärft prüft.

Warum KI-Projekte die FuE-Kriterien grundsätzlich erfüllen können

Die BSFZ prüft drei Kriterien. Bei sauberer KI-Forschungsarbeit greifen alle drei:

Neuartigkeit

Wenn du ein eigenes Modell entwickelst, eine bestehende Architektur für einen neuen Anwendungsfall adaptierst oder eigene Trainingsdaten-Pipelines baust, kann das neuartig sein. Entscheidend: Du leistest einen methodischen Beitrag, der über die Konfiguration bestehender Systeme hinausgeht.

Förderfähig: Eigene Modellarchitekturen, neuartige Loss-Funktionen, domänenspezifische Tokenizer, eigene Retrieval-Strategien mit messbar besserer Relevanz, neue Evaluationsmetriken, Multi-Modal-Ansätze mit eigenständigem Konzept.

Nicht förderfähig: Reine API-Aufrufe an OpenAI, Claude oder Gemini. Standard-Konfiguration von SaaS-Tools. Prompt Engineering ohne methodischen Eigenanteil. LoRA- oder Adapter-Fine-Tuning, wenn nicht ein konkreter algorithmischer Beitrag dokumentiert wird.

Technische Unwägbarkeit

Förderfähige Risiken sind technische Unsicherheiten, deren Ausgang vor Projektbeginn nicht vorhersagbar ist. Typische förderfähige Unwägbarkeiten in KI-Projekten: Konvergenz eines neuen Algorithmus bei begrenzten Trainingsdaten, Generalisierungsverhalten auf unsichtbare Domänen, Latenzanforderungen in Echtzeitsystemen, Erklärbarkeit komplexer Modelle, Bias-Erkennung in domänenspezifischen Datensätzen.

Achtung: Inhärente Aspekte sind keine förderfähigen Risiken. Domain-Shift, Bias durch Vortraining, oder fehlende Trainingsdaten sind bekannte Eigenschaften von Machine Learning. Wer diese als zentrale Forschungsrisiken angibt, riskiert eine Ablehnung.

Planmäßigkeit

KI-Forschung folgt einem natürlichen wissenschaftlichen Prozess: Hypothesenbildung, Datenbeschaffung und -aufbereitung, Modellselektion, Training, Evaluation gegen Benchmarks, Iteration. Dieser Ablauf lässt sich direkt in Arbeitspakete übersetzen.

VG Berlin 8 K 153/23: Was Softwareprojekte heute leisten müssen

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22.09.2025 (Aktenzeichen 8 K 153/23) ist der wichtigste Maßstab für KI- und Softwareanträge seit 2026. Kernaussage des Gerichts:

“Reine Kombination verfügbarer Technologien wie KI-APIs, Deep Convolutional Neural Networks oder Standard-Frameworks erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Forschung und Entwicklung im Sinne von § 2 FZulG. Die Neuartigkeit muss in der Methodik selbst belegt werden.”

Konkrete Folgerungen für deinen Antrag:

  • “Am Markt nicht existent” reicht nicht als Neuartigkeitsargument
  • Ein erteilter WIPANO-Bescheid ist kein Beweis für FZulG-Förderfähigkeit
  • Es besteht eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast für den Antragsteller
  • Der konkrete algorithmische oder architektonische Beitrag muss benannt werden

Quelle: openjur.de zur VG Berlin Rechtsprechung sowie eigene Antrags-Praxis seit Q4 2025.

Reale Ablehnungsmuster 2025/2026 (anonymisiert)

Aus der eigenen Antragspraxis im KI/ML-Bereich lassen sich vier Ablehnungsmuster identifizieren, die in 2026 wiederkehrend von der BSFZ angewendet werden. Wer diese Muster vermeiden will, muss die Neuartigkeit gezielt anders argumentieren.

Muster 1: LoRA und Feinabstimmung als “etabliert”

LoRA, QLoRA und Adapter-basierte Feinabstimmung sind nach BSFZ-Praxis 2026 etablierte Verfahren. Ein Antrag, der Fine-Tuning eines vortrainierten Modells als zentrale Forschungsleistung darstellt, wird in der Regel abgelehnt, sofern nicht ein eigenständiger algorithmischer Beitrag oder eine neuartige Trainingsstrategie nachgewiesen wird.

Muster 2: Memorisierungsregularisierung als “Parametrierung”

Verfahren zur Reduktion von Trainingsdaten-Memorisierung (z. B. differential privacy, output filtering, gradient clipping) gelten der BSFZ in der Regel als Parametrierung. Förderfähig werden sie nur, wenn das Verfahren selbst ein offenes wissenschaftliches Problem adressiert und der eigene Lösungsbeitrag belegt wird.

Muster 3: Synthetische Datengenerierung mit bestehenden Modellen

Wenn du synthetische Trainingsdaten erzeugst, indem du ein bestehendes Generatormodell (z. B. GPT-4, Llama) verwendest, ist das “Anwendung verfügbarer Verfahren”. Förderfähig kann werden: ein neuartiger Generator, eine neue Verifikations-Pipeline für synthetische Daten, oder eine wissenschaftlich evaluierte Strategie zur Kontrolle von Halluzinationen.

Muster 4: Branchenspezifische Anwendung von KI-APIs

Wer ein LLM für einen Branchenanwendungsfall einsetzt (Recht, Medizin, Architektur), darf nicht erwarten, dass die Domänen-Anwendung an sich Neuartigkeit begründet. Die BSFZ trennt zwischen “Anwendung in einer neuen Branche” und “neuer Algorithmus für eine Branche”. Nur Letzteres ist FuE.

Was Forschungszulage-fähig bleibt: konkrete Patterns

Trotz strengerer Prüfung gibt es klare Pattern, mit denen KI-Projekte 2026 förderfähig bleiben:

PatternFörderfähig wenn
Eigene ModellarchitekturNicht-triviale Modifikation einer publizierten Architektur mit messbarem Performance-Gewinn
Domänenspezifischer TokenizerEigene BPE/Unigram-Strategie für eine Domäne mit nachweisbarer Vokabular-Effizienz
Neue Loss-Funktion oder Decoding-StrategieEigenständige Ableitung, dokumentiert gegen Baseline-Vergleich
Multi-Modal-Fusion mit eigener AggregationsmethodeEigene Cross-Attention oder Routing-Strategie zwischen Modalitäten
Federated Learning mit neuer AggregationsregelEigenständiger Algorithmus mit Konvergenz-Analyse
TinyML / Edge-Deployment mit eigenem KompressionsverfahrenNeuartige Quantisierungs- oder Pruning-Strategie
Eigener Benchmark mit eigener MetrikWissenschaftlich begründete Metrik mit Validierung gegen menschliche Bewertung
RAG mit neuer Retrieval-StrategieEigene Re-Ranking-Methode mit Evaluation auf etabliertem Benchmark

Du bist unsicher, ob dein KI-Projekt nach diesen Mustern förderfähig ist? Schreib mir per WhatsApp oder starte den QuickCheck.

Was bringt das finanziell?

Konkretes Beispiel: Du bist Freelance-ML-Engineer und investierst 60 % deiner Arbeitszeit in eigene Modellentwicklung mit nachweisbarem methodischem Beitrag.

PositionWert
Dokumentierte FuE-Stunden pro Jahr1.248 (60 % von 2.080)
Stundensatz (ab 2026)100 EUR
Eigenleistung124.800 EUR
Gemeinkostenpauschale (20 %, nur neue Projekte ab 2026)149.760 EUR Bemessungsgrundlage
Fördersatz (35 % KMU)52.416 EUR Forschungszulage pro Jahr

Über 52.000 EUR Steuererstattung pro Jahr. Die genaue Berechnung mit deinen Zahlen liefert der Rechner. Wie die Eigenleistung im Detail berechnet wird, erklärt der separate Beitrag.

Abgrenzung im konkreten Fall

FuE-fähig: Du entwickelst einen eigenen Klassifikator für medizinische Bilddaten mit einer neuartigen Aufmerksamkeits-Architektur und weißt nicht, ob die Accuracy für den klinischen Einsatz reicht. Du baust eine Echtzeit-Anomalieerkennung für IoT-Sensordaten mit einer eigenen Sequenz-Encoding-Methode bei 100 ms Latenz.

Keine FuE: Du bindest die OpenAI API an und baust ein Frontend drum. Du konfigurierst ein Standard-ML-Framework mit Default-Parametern. Du deployst ein vortrainiertes Modell ohne eigenen algorithmischen Beitrag. Du fragst eine Bildgenerierungs-API an und filterst die Ergebnisse nachgelagert.

Die Abgrenzung ist nicht trivial. Bei der Antragsformulierung kommt es darauf an, den methodischen Eigenanteil deutlich zu markieren und die Risiken so zu beschreiben, dass der wissenschaftliche Charakter klar wird. Mehr zu Ablehnung und Widerspruch im separaten Beitrag.

Rückwirkend beantragen

Du hast in den letzten Jahren KI-Modelle entwickelt, ohne die Forschungszulage zu kennen? Du kannst rückwirkend bis zu 4 Jahre geltend machen. Für 2022 läuft die Frist Ende 2026 ab.

Git-Historien, Experiment-Tracking (MLflow, Weights and Biases), Jupyter Notebooks und Dokumentation eigener Modellentwicklung sind starke Nachweise für rückwirkende Anträge. Ein Stundenzettel ergänzt die technischen Belege. Alle relevanten Fristen solltest du im Blick behalten.

Was der BSFZ-Prüfleitfaden 10/2025 zum IKT-Bereich sagt

Der aktuelle BSFZ-Prüfleitfaden (Stand 10/2025, herausgegeben am 29.10.2025) kodifiziert in Kap. 2.4.1 die IKT-spezifischen Ablehnungsgründe explizit. Der Volltext ist unmissverständlich:

Vorhaben, die ausschließlich folgende Tätigkeiten aufweisen, sind nicht bescheinigungsfähig: Einsatz bestehender Methoden zur Gewährleistung von Datensicherheit; Arbeiten zur Zertifizierung bestehender Produkte oder Programme; Einrichtung von Rechenzentren, Firewalls, Monitoring- oder Hosting-Diensten; Installation und Konfiguration bestehender Server-Client-Lösungen, Cloud-/Edge-Lösungen; Einrichtung von Fernzugriff oder Standortvernetzung, Datenmigration; Einführung und Konfiguration von etablierter Software oder Hardware; Portierung von Software (z.B. Standalone zu Cloud); Baukastenbasierte Zusammensetzung oder Anwendung (automatisierter) Software-Lösungen ohne wissenschaftliche oder technische Risiken; Übliche Problemstellungen bei der Softwareentwicklung, welchen mit routinemäßigen Verfahrensweisen begegnet werden kann; Routinemäßige Entwicklungstätigkeiten der Software-/Hardware-Entwicklung sowie damit verbundene ergänzende Tätigkeiten (z.B. Anforderungsanalyse, Testing, Debugging, Dokumentation); Hinterlegen von Inhalten in einer digitalen Lernplattform.

Und besonders wichtig für KI/ML-Projekte:

Allgemein sind vor diesem Hintergrund datenschutzrechtliche Bedenken nicht als Unwägbarkeiten / Risiken zu werten.

Quelle: BSFZ-Prüfleitfaden Stand 10/2025, Kap. 2.4.1 Informations- und Kommunikationstechnologien (S. 15).

Externe Quellen und Gesetze

Gesetze und EU-Recht:

BSFZ-Dokumente:

Gerichtsurteile:

  • VG Berlin, Urteil vom 22.09.2025, Az. 8 K 153/23 — Neuartigkeit Software/KI, WIPANO-Wert
  • VG Berlin, Urteil vom 14.02.2025, Az. 8 K 7/23 — AGVO-Primat, Arbeitsplan-Pflicht

Lass mich deinen KI-Antrag formulieren

KI-Anträge erfordern eine präzise Balance: technisch genug für die BSFZ-Gutachter, aber nicht so spezialisiert, dass die Förderfähigkeit nicht mehr klar erkennbar ist. Seit dem VG-Berlin-Urteil 8 K 153/23 muss der algorithmische oder architektonische Eigenanteil sauber benannt werden. Ich formuliere deinen Antrag so, dass Neuartigkeit und Unwägbarkeit den heute strengeren Maßstäben standhalten.

Das gilt auch für Solo-Selbständige ohne GmbH und für IT-Freelancer in der Praxis.

Mein Honorar: 0 EUR im Voraus, 15 % der ausgezahlten Förderung. Was andere Berater verlangen und welche Honorarmodelle es gibt, erklärt der Vergleich.

Schreib mir per WhatsApp oder nutze den QuickCheck, um in 2 Minuten zu prüfen, ob dein KI-Projekt nach den 2026er-Maßstäben tragfähig ist.

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Quellen

  1. FZulG § 2: Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Bundesministerium der Justiz
  2. FZulG § 3: Förderfähige Aufwendungen Bundesministerium der Justiz
  3. AGVO Art. 2 Nr. 86: Experimentelle Entwicklung (konsolidierte Fassung) Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
  4. BSFZ-Prüfleitfaden, Stand 10/2025 Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), 2025-10-29

Häufig gestellte Fragen

Ist GPT-Fine-Tuning mit eigenen Daten Forschungszulage-fähig?
Es kommt darauf an. Fine-Tuning eines vortrainierten Modells per LoRA, QLoRA oder Adapter-Layern ist nach BSFZ-Praxis 2026 in der Regel nicht förderfähig, weil das Verfahren etabliert ist. Förderfähig wird es, wenn du einen neuen Algorithmus entwickelst, eine neuartige Architektur kombinierst, oder ein bislang ungelöstes domänenspezifisches Problem mit messbar besserer Performance löst. Die Neuartigkeit muss im Algorithmus oder in der Architektur liegen, nicht nur in der Anwendung.
Reicht Prompt Engineering für die Forschungszulage?
Nein. Prompt Engineering allein ist Konfiguration einer bestehenden API, nicht FuE im Sinne des FZulG. Auch Multi-Prompt-Pipelines, ReAct-Patterns oder Chain-of-Thought-Strukturierung sind etablierte Techniken. Förderfähig wird es nur, wenn du nachweisbar einen neuen methodischen Beitrag leistest, etwa eine eigene Bewertungsmetrik, eine neue Decoding-Strategie oder ein evaluiertes Routing-Verfahren mit eigenständigem wissenschaftlichem Anspruch.
Ist der Aufbau eines RAG-Systems Forschungszulage-fähig?
RAG als Konzept ist seit 2020 etabliert. Reine RAG-Implementierungen mit Standard-Bausteinen (Embeddings, Vector-DB, Retriever, Generator) sind in der Regel keine FuE. Förderfähig kann werden: neue Retrieval-Strategien mit messbar besserer Relevanz, eigene Re-Ranking-Verfahren, neuartige Chunk-Strategien für komplexe Dokumente, oder die wissenschaftliche Evaluation eines RAG-Systems gegen einen anerkannten Benchmark.
Multi-Agent-Frameworks: FuE oder Konfiguration?
Multi-Agent-Frameworks wie CrewAI, AutoGen oder LangGraph nutzen ist Konfiguration, nicht FuE. Eigene Koordinationsstrategien zwischen Agents, neuartige Memory-Architekturen, oder die wissenschaftliche Evaluation von Multi-Agent-Setups in einer realen Domäne können FuE sein, wenn ein methodischer Eigenanteil belegbar ist.
Welche KI-Projekte hat die BSFZ in 2025/2026 abgelehnt?
Reale Ablehnungsmuster: 1) LoRA-Feinabstimmung als 'etablierte Technik' eingestuft. 2) Memorisierungsregularisierung als 'parametrische Anpassung' bewertet, nicht als Algorithmus. 3) Synthetische Datengenerierung mit bestehenden Modellen als 'Anwendung verfügbarer Verfahren'. 4) Reine Anwendung von KI-APIs (OpenAI, Anthropic) für branchenspezifische Aufgaben als 'keine technologische Neuartigkeit'. Quelle: BSFZ-Praxis 2025/2026, bestätigt durch VG Berlin 8 K 153/23.

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