Isometrische Illustration: Einzelperson an Schreibtisch mit Euro-Symbol und Häkchen, Konzept Forschungszulage ohne GmbH

Forschungszulage ohne GmbH: So profitierst du als Einzelunternehmer

Martin Meng · ·
EinzelunternehmerRechtsformFZulGEigenleistung

Kurzfassung: Die Forschungszulage ist rechtsformunabhängig. Einzelunternehmer und Freelancer ohne GmbH und ohne Angestellte können sie beantragen. Deine eigene Arbeitszeit wird ab 2026 mit 100 EUR/h bewertet. Bei 1.040 dokumentierten FuE-Stunden und dem KMU-Satz (35%) ergibt das über 43.000 EUR Steuererstattung pro Jahr, auch im Verlust.

Du entwickelst eigene Software, erarbeitest neue Methoden oder löst technische Probleme? Und du denkst, die Forschungszulage sei nur etwas für GmbHs mit Forschungsabteilung? Dann lässt du Geld liegen.

Das ist das häufigste Missverständnis, das mir in Gesprächen begegnet: “Ich bin doch nur Einzelunternehmer.” Genau deshalb schreibe ich diesen Beitrag. Denn die Forschungszulage wurde bewusst so gestaltet, dass sie jede Rechtsform einschließt. Ein Vergleich mit anderen Förderprogrammen für Selbständige zeigt, warum die Forschungszulage das einzige Programm ist, das deine Arbeitszeit fördert.

Keine GmbH nötig: Was das Gesetz sagt

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) definiert den Kreis der Anspruchsberechtigten in § 1 FZulG: Jeder in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt. Das schließt ein:

Es gibt keine Mindestgröße, keine Mindestmitarbeiterzahl und kein Mindestumsatz. Ob du allein arbeitest oder mit einem Team: Die Rechtsform spielt für die Antragsberechtigung keine Rolle.

Keine Angestellten? Kein Problem.

Der zweite Mythos: “Ohne Angestellte kann ich doch keine Personalkosten geltend machen.” Stimmt, musst du aber auch nicht. Für Einzelunternehmer gibt es ein eigenes Konzept: die Eigenleistung nach § 3 Abs. 3 FZulG.

Deine eigene Arbeitszeit in FuE-Projekten wird mit einem festen Stundensatz bewertet, nicht nach deinem tatsächlichen Einkommen. Ab 2026 sind das 100 EUR pro Stunde. Bei neuen Projekten kommt ein Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent dazu. Das ist ein pauschaler Ansatz, der deine FuE-Arbeit förderfähig macht, ganz ohne Gehaltsabrechnungen oder Sozialversicherungsnachweise. Praktisch jeder Solo-Selbstständige fällt unter die KMU-Definition der EU-Empfehlung 2003/361/EG und bekommt damit den erhöhten Fördersatz von 35 Prozent.

Du brauchst lediglich einen Stundenzettel, der deine FuE-Stunden tagesgenau dokumentiert.

Was bringt das konkret? Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir einen Freelance-Entwickler, der ab 2026 ein neues FuE-Projekt startet und 50% seiner Arbeitszeit in die Entwicklung investiert:

Wert
Dokumentierte FuE-Stunden/Jahr1.040 (50% von 2.080)
Stundensatz (ab 2026)100 EUR
Eigenleistung104.000 EUR
Gemeinkostenzuschlag (20%, neues Projekt)124.800 EUR Bemessungsgrundlage
Fördersatz (35% KMU)43.680 EUR Forschungszulage

Das sind 43.680 EUR, die das Finanzamt als Steuererstattung auszahlt. Auch dann, wenn du in dem Jahr keinen Gewinn gemacht hast. Die Forschungszulage ist eine echte Steuergutschrift, keine gewinnabhängige Förderung.

Bei voller Auslastung (2.080 FuE-Stunden) und Gemeinkostenzuschlag sind bis zu 87.360 EUR pro Jahr möglich. Berechne deine individuelle Förderhöhe mit dem Rechner.

Du fragst dich, ob deine Arbeit als FuE zählt? Finde es in 2 Minuten heraus: Zum kostenlosen QuickCheck

Was zählt als FuE bei Einzelunternehmern?

Die drei Kriterien gelten unabhängig von der Rechtsform:

Neuartigkeit: Dein Ansatz muss neu für die Branche sein. Nicht revolutionär, aber über den Stand der Technik hinausgehend. Eigene Algorithmen, neue Verfahren, innovative Methoden.

Technische Unwägbarkeit: Es gibt echte technische Risiken. Das Ergebnis steht nicht von vornherein fest. Du experimentierst, iterierst, verwirfst Ansätze.

Planmäßigkeit: Du gehst systematisch vor. Arbeitspakete, Meilensteine, dokumentierter Fortschritt.

Typische Beispiele bei Solo-Selbständigen: eigene Software-Architekturen, KI-Modelle, branchenspezifische Lösungen, neue Berechnungsverfahren, Prototypen im Handwerk oder Ingenieurwesen. Freelance-Softwareentwickler haben dabei besonders gute Karten, weil ihre Git-Historie als Nachweis dient.

Warum viele Einzelunternehmer die Zulage nicht kennen

Drei Gründe tauchen immer wieder auf:

1. “Ich forsche doch gar nicht.” Das FZulG meint mit “Forschung” nicht Laborarbeit. Wenn du eine eigene technische Lösung entwickelst, kann das bereits FuE sein. Die BSFZ prüft den technischen Gehalt, nicht die Umgebung.

2. “Mein Steuerberater hat das nie erwähnt.” Die Forschungszulage ist erst seit 2020 in Kraft. Viele Steuerberater kennen sie nicht oder ordnen sie nur Konzernen zu. Das BSFZ-Antragsverfahren ist kein steuerliches Standardwissen.

3. “Das klingt nach viel Bürokratie.” Der BSFZ-Antrag erfordert eine präzise technische Beschreibung deiner Arbeit. Das ist der aufwändige Teil. Den übernehme ich komplett. Dein Aufwand: ein Gespräch und ein paar Rückfragen.

Rückwirkend beantragen: Bis zu 4 Jahre zurück

Du kannst die Forschungszulage rückwirkend beantragen. FuE-Arbeit aus 2022 kann noch bis Ende 2026 geltend gemacht werden. Jedes Jahr, das verfällt, ist unwiderruflich weg.

Gerade für Einzelunternehmer ist die Rückwirkung attraktiv: Du hast wahrscheinlich schon jahrelang Entwicklungsarbeit geleistet, ohne zu wissen, dass sie förderfähig ist. Ein rückwirkender Erstantrag kann mehrere Jahre abdecken und eine fünfstellige Erstattung bringen.

Prüfe deine individuellen Fristen, damit du keine Ansprüche verlierst.

Lass mich das für dich machen

Du brauchst keine GmbH, keine Angestellten und kein Labor. Was du brauchst: eine saubere Beschreibung deiner FuE-Arbeit und einen dokumentierten Stundenzettel. Die Beschreibung übernehme ich, den Stundenzettel bereite ich mit dir vor.

Mein Honorar: 0 EUR im Voraus, 15% der ausgezahlten Förderung. Kein Risiko für dich.

Schreib mir per WhatsApp oder nutze den QuickCheck, um in 2 Minuten zu prüfen, ob deine Arbeit förderfähig ist.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für die Forschungszulage zwingend eine GmbH?
Nein. § 1 Forschungszulagengesetz (FZulG) regelt die Anspruchsberechtigung rechtsformunabhängig: Jeder in Deutschland Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit kann die Zulage beantragen. Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sind genauso anspruchsberechtigt wie GmbHs. Eine GmbH-Gründung allein für die Forschungszulage lohnt sich nicht – im Gegenteil, sie kann die Förderung sogar reduzieren.
Kann ich ohne Angestellte überhaupt Personalkosten geltend machen?
Du musst gar keine Personalkosten geltend machen. Für Einzelunternehmer und Gesellschafter gibt es das Konzept der Eigenleistung (§ 3 Abs. 3 FZulG): Deine eigene Arbeitszeit in FuE-Projekten wird mit einem festen pauschalen Stundensatz von 100 EUR/h ab 2026 bewertet. Keine Gehaltsabrechnung, keine Sozialversicherungsnachweise. Nur ein dokumentierter Stundenzettel.
Wie hoch ist die KMU-Definition – falle ich darunter?
Praktisch jeder Solo-Selbstständige fällt unter die EU-KMU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG): unter 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR. Ein Einzelunternehmer mit 100.000 EUR Jahresumsatz erfüllt das mehrfach. Damit greift der erhöhte Fördersatz von 35 Prozent statt 25 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenleistung und Personalkosten?
Personalkosten sind Lohnaufwendungen für angestellte Mitarbeiter im FuE-Projekt – belegt durch Lohnabrechnungen. Eigenleistung ist die FuE-Arbeitszeit des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters – belegt durch Stundenzettel und mit pauschalem Satz bewertet. Beide werden gleich hoch gefördert (25 oder 35 Prozent). Ohne Angestellte arbeitest du also rein mit Eigenleistung.
Profitiert eine GbR genauso wie ein Einzelunternehmer?
Ja, mit einer Sonderregel: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) wird die Forschungszulage nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt, nicht nach der tatsächlichen FuE-Stundenzahl. Wenn der Gewinn 60/40 aufgeteilt wird, bekommt jeder Gesellschafter 60 bzw. 40 Prozent der Zulage – unabhängig davon, wer mehr FuE-Stunden geleistet hat. Mehr dazu im Beitrag De-minimis vs AGVO bei Personengesellschaften.
Was passiert wenn ich später in eine GmbH umwandle?
Das ist möglich, hat aber Auswirkungen auf die Forschungszulage: Anrechenbar ist nur die FuE-Tätigkeit der jeweiligen Rechtsform. Vor der Umwandlung gilt die Eigenleistung als Einzelunternehmer, danach Personalkosten als Geschäftsführer-Gehalt der GmbH. Die Umwandlung selbst ist nicht förderschädlich, aber sie verändert Stundensatz und Nachweispflichten.

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