Forschungszulage für die OHG

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist als Personengesellschaft direkt anspruchsberechtigt für die Forschungszulage (§ 1 Abs. 1 FZulG). Da in der OHG alle Gesellschafter unbeschränkt haften und typischerweise operativ mitarbeiten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mehrere Gesellschafter FuE-Stunden einbringen können.

Warum die OHG besonders gut geeignet ist

Die OHG ist die Personengesellschaft der Kaufleute (§ 105 HGB). Anders als bei der KG sind alle Gesellschafter gleichberechtigt und in der Regel operativ tätig. Das ist ein struktureller Vorteil bei der Forschungszulage: Je mehr Gesellschafter aktiv an FuE arbeiten, desto höher die Bemessungsgrundlage.

Beispiel: OHG mit drei Gesellschaftern, Projekt ab 2026

Gesellschafter A: 1.500h

180.000 EUR

Gesellschafter B: 1.200h

144.000 EUR

Gesellschafter C: 800h

96.000 EUR

Forschungszulage (KMU: 35%)

147.000 EUR

Berechnung: (1.500 + 1.200 + 800) × 100 EUR/h × 1,20 (GK-Pauschale) × 35% = 147.000 EUR. Stundenpauschale 100 EUR/h ab 01.01.2026 (§ 3 Abs. 3 FZulG), Gemeinkostenpauschale 20% bei Projekten ab 2026 (§ 3 Abs. 3a FZulG). Förderung wird nach Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt.

OHG-spezifische Besonderheiten

  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt: In der OHG haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt (§ 128 HGB). Das geht oft mit aktiver operativer Mitarbeit einher, was für die Forschungszulage ideal ist.
  • Handelsregistereintrag: Die OHG ist im Handelsregister eingetragen. Das vereinfacht die Nachweisführung gegenüber BSFZ und Finanzamt.
  • Gewinnverteilungsschlüssel: Die Zulage wird nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt (BMF-Schreiben v. 07.02.2023, Rn. 254), nicht nach geleisteten FuE-Stunden.
  • Angestellte: Neben der Eigenleistung der Gesellschafter sind auch die Personalkosten von Angestellten förderfähig (§ 3 Abs. 1 FZulG). Angestellten-Kosten laufen beihilferechtlich unter AGVO, nicht unter De-minimis.

Für eine umfassende Darstellung der Stundensätze, Stichtage und beihilferechtlichen Einordnung (De-minimis vs. AGVO) siehe die Hauptseite zur Forschungszulage für Personengesellschaften.

Typische FuE-Projekte in OHGs

  • Ingenieurbüros: Neue Berechnungsverfahren, Simulationsmodelle, Prüfmethoden
  • Handwerksbetriebe: Innovative Fertigungstechniken, Materialentwicklung, Prozessautomatisierung
  • IT-Dienstleister: Eigene Plattformen, Frameworks, KI-Anwendungen
  • Architektur- und Planungsbüros: Parametrische Entwurfsmethoden, nachhaltige Baukonzepte
  • Beratungsgesellschaften: Eigene Analyse-Tools, Methodik-Entwicklung, datengetriebene Beratungsansätze

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Häufig gestellte Fragen

Kann eine OHG die Forschungszulage beantragen?
Ja. Die OHG ist als Personengesellschaft nach § 1 Abs. 1 FZulG ausdrücklich anspruchsberechtigt. Die BSFZ nennt die OHG explizit in ihrem Leitfaden (Stand 10.02.2026).
Wie wird die Zulage auf die Gesellschafter aufgeteilt?
Nach dem Gewinnverteilungsschlüssel (BMF-Schreiben v. 07.02.2023, Rn. 254). Bei einer Drittel-OHG erhält jeder Gesellschafter ein Drittel der Zulage. Die Aufteilung richtet sich nicht nach den geleisteten FuE-Stunden.
Müssen alle Gesellschafter FuE-Arbeit leisten?
Nein. Nur die Gesellschafter, die tatsächlich an FuE-Projekten arbeiten, bringen ihre Stunden ein. Ein Gesellschafter im Vertrieb oder in der Verwaltung muss keine FuE nachweisen.
Was ist mit Angestellten der OHG?
Auch die Lohnkosten von Angestellten, die an FuE arbeiten, sind förderfähig (§ 3 Abs. 1 FZulG). Bei Angestellten werden die tatsächlichen Personalkosten (brutto + AG-SV) angesetzt. Diese laufen beihilferechtlich unter AGVO.
Wie hoch ist die Stundenpauschale ab 2026?
Ab 01.01.2026 beträgt die Stundenpauschale 100 EUR/h (§ 3 Abs. 3 FZulG). Für Projekte mit Beginn ab 2026 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20% hinzu (§ 3 Abs. 3a FZulG), effektiv also 120 EUR/h Bemessungsgrundlage.
Bekommt eine OHG den erhöhten KMU-Satz von 35%?
Ja, wenn die OHG die KMU-Kriterien erfüllt (§ 4 Abs. 1 FZulG): unter 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR. Die meisten OHGs fallen darunter.
Wie dokumentieren wir die FuE-Stunden?
Jeder Gesellschafter führt seine eigene Zeiterfassung. Die Stunden müssen arbeitstäglich dokumentiert und dem FuE-Vorhaben zugeordnet werden (§ 4 Abs. 1 Satz 3 FZulG). Ein Gesellschafterbeschluss zur FuE-Tätigkeit ist empfehlenswert.
Kann die OHG rückwirkend beantragen?
Ja. Die Forschungszulage kann für bis zu vier zurückliegende Wirtschaftsjahre beantragt werden. Bei rückwirkenden Anträgen gelten die damals gültigen Stundensätze (40 EUR/h vor 28.03.2024, 70 EUR/h bis 31.12.2025).

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