Forschungszulage in ELSTER: Finanzamt-Antrag Schritte
Kurzfassung: Nach der BSFZ-Bescheinigung folgt der zweite Schritt: der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt, über ELSTER. Das ist ein eigenständiges Formular mit 8 Bereichen, nicht Teil der Einkommensteuererklärung. Ab dem Wirtschaftsjahr 2024 müssen erstmals Nachweisdokumente (u.a. Arbeitszeitnachweise) als PDF hochgeladen werden. Ich bereite alles vor, dein Steuerberater reicht ein.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung zum Ablauf. Er ersetzt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Fragen empfehle ich dir Steuerberater Florian Enders in Frankfurt/Liederbach. Für den BSFZ-Antrag und die Vorbereitung der Unterlagen bin ich dein Ansprechpartner.
Zwei Schritte, zwei Behörden
Die Forschungszulage läuft über zwei getrennte Verfahren. Viele Selbständige kennen nur den ersten:
Schritt 1: BSFZ-Bescheinigung (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) Du reichst einen Antrag bei der BSFZ ein, die prüft, ob dein Projekt FuE-Charakter hat. Diesen Teil übernehme ich komplett.
Schritt 2: Finanzamt-Antrag über ELSTER Nach der BSFZ-Bescheinigung muss beim Finanzamt der eigentliche Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage gestellt werden. Das passiert über ELSTER, ist aber ein separates Formular, keine Anlage zur Einkommensteuererklärung.
Beide Schritte müssen erfolgreich abgeschlossen sein, bevor die Forschungszulage auf deine Einkommensteuer angerechnet oder ausgezahlt wird. Wie die Aufgabenteilung zwischen BSFZ und Finanzamt genau funktioniert und warum das Finanzamt den FuE-Inhalt nicht nochmal prüft, erfährst du im Beitrag BSFZ und Finanzamt: Wer prüft was?.
Das ELSTER-Formular: Kein Beiwerk, sondern eigenständig
Ein verbreiteter Irrtum: Viele denken, die Forschungszulage sei eine “Anlage FZ” in der Steuererklärung. Das stimmt nicht. Es handelt sich um den “Antrag auf Forschungszulage”, ein eigenständiges Formular mit 8 Bereichen (§ 5 FZulG).
Der Antrag wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Für FuE-Stunden aus dem Jahr 2025 kannst du den Antrag also ab Januar 2026 einreichen. Pro Wirtschaftsjahr ist ein separater Antrag nötig.
Willst du erst einmal wissen, ob dein Projekt überhaupt förderfähig ist? Das klären wir in 2 Minuten per QuickCheck.
Was in den Antrag muss
Ohne ins steuerliche Detail zu gehen (das gehört zum Steuerberater), hier die Bereiche, die das Formular abfragt:
- Angaben zum Anspruchsberechtigten: Name, Steuernummer, Unternehmensform
- FuE-Vorhaben: Bezeichnung, BSFZ-Bescheinigungsnummer, Art des Vorhabens
- Förderfähige Aufwendungen: Bei Eigenleistung die FuE-Stunden und der pauschale Stundensatz (stichtagsabhängig: 40/70/100 EUR/h)
- Bemessungsgrundlage: Summe der Aufwendungen, darauf der Fördersatz (25% oder 35% für KMU)
- Versicherung: Dass sich die Sachverhalte seit der BSFZ-Bescheinigung nicht verändert haben
- Uploads (ab WJ 2024): Arbeitszeitnachweise, BSFZ-Bescheid, je nach Fall weitere Belege (Rechnungen, Lohnjournale, De-minimis-Nachweise)
Die stichtagsabhängige Berechnung der Eigenleistung, die korrekte Zuordnung der Stundensätze und die Erstellung der Upload-Dokumente bereite ich für dich vor. Dein Steuerberater übernimmt dann die ELSTER-Eingabe und die steuerliche Einordnung.
Warum das kein Selbstläufer ist
Drei Aspekte machen den ELSTER-Antrag fehleranfällig:
1. Formularversion beachten Es gibt zwei aktuelle Versionen. Version 7 gilt für Wirtschaftsjahre vor 2024, Version 8 für danach. Die falsche Version führt zu Fehlermeldungen oder falschen Berechnungen.
2. Stichtagsabhängige Staffelung Wenn dein Projekt rückwirkend über mehrere Jahre läuft, greifen unterschiedliche Stundensätze und Fördersätze pro Zeitraum. Der ELSTER-Antrag muss das korrekt abbilden. Die Stichtage 28.03.2024 und 01.01.2026 teilen die Zeiträume.
3. Upload-Pflicht seit WJ 2024 Neu: Das Finanzamt verlangt jetzt Nachweisdokumente als PDF-Upload. Pro Anhang maximal 100 Seiten und 10 MB, insgesamt maximal 20 Anhänge. Für Freelancer ist der Arbeitszeitnachweis der zentrale Beleg. Dazu kommen der BSFZ-Bescheid und je nach Fall weitere Unterlagen. Wer die Uploads vergisst, bekommt eine Rückfrage, die den Prozess verzögert.
Wann kommt das Geld?
Nach dem ELSTER-Antrag erlässt das Finanzamt einen Festsetzungsbescheid über die Forschungszulage. Dieser Betrag wird bei der nächsten Einkommensteuer-Veranlagung angerechnet (§ 10 FZulG). Übersteigt die Forschungszulage deine Steuerschuld, wird der Differenzbetrag ausgezahlt.
Für einen Einzelunternehmer mit 1.200 FuE-Stunden pro Jahr bedeutet das ab 2026 rund 50.400 EUR Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr, die entweder deine Steuerlast senken oder als Erstattung auf dein Konto kommen. Wie der Auszahlungsprozess genau funktioniert und wie lange er dauert, erfährst du im Beitrag Forschungszulage Auszahlung. Bei rückwirkenden Anträgen beachte die Fristen.
Wer macht was?
| Aufgabe | Wer |
|---|---|
| BSFZ-Antrag erstellen und einreichen | Ich (mehr erfahren) |
| Stundenzettel und Nachweise vorbereiten | Ich (mehr erfahren) |
| Bemessungsgrundlage berechnen | Ich (Rechner) |
| ELSTER-Antrag ausfüllen und einreichen | Dein Steuerberater |
| Steuerliche Einordnung und Verrechnung | Dein Steuerberater |
| Fragen zur steuerlichen Behandlung | Steuerberater Florian Enders |
Falls du noch keinen Steuerberater hast, der sich mit der Forschungszulage auskennt: Florian Enders in Frankfurt/Liederbach ist eine gute Adresse.
Steuerliche Hinweise: Bitte beachten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die konkrete Anwendung des FZulG auf deinen Fall erfordert die Einschätzung eines Steuerberaters. Insbesondere die Fragen der Anrechnung auf die Einkommensteuer, der Festsetzungsverjährung und der Behandlung bei Personengesellschaften (gesonderte Feststellung nach § 5 Abs. 4 FZulG) solltest du mit deinem Steuerberater klären.
Stichtags-Staffelung: Was die Gerichte sagen
Bei mehrjährigen Projekten kollidiert die Stichtags-Staffelung mit den ELSTER-Eingaben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 14.03.2025 (Az. 5 K 2302/24) klargestellt:
Die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage und der Eigenleistungspauschale durch das Wachstumschancengesetz gilt nur für Aufwendungen, die nach dem 27.03.2024 entstanden sind. Bescheide, die nach § 164 Abs. 2 AO änderbar sind, können für Sachverhalte vor diesem Stichtag nicht nachträglich um den KMU-Bonus erhöht werden.
Die Revision wurde unter dem Az. III R 24/25 vor dem Bundesfinanzhof zugelassen. Das ist das erste BFH-Verfahren zum FZulG überhaupt. Bis zu einer Entscheidung (vermutlich 2027) gilt: Bescheide nach § 164 AO offen halten und für Aufwendungen ab 28.03.2024 den 35%-Satz beantragen.
Für die Eigenleistung gilt der Stundensatz nach § 3 Abs. 3 FZulG:
Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 100 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.
Diese Norm gilt für Projekte ab 01.01.2026. Übergangsregelungen siehe Stichtags-Übersicht 2024-2026.
Externe Quellen und rechtliche Grundlagen
Gesetze:
- § 5 FZulG — Antrag auf Forschungszulage (gesetze-im-internet.de)
- § 10 FZulG — Festsetzung und Anrechnung
- § 3 FZulG — Förderfähige Aufwendungen (Eigenleistung)
- § 164 AO — Vorbehalt der Nachprüfung
Behörden:
Gerichtsurteile:
- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2025, Az. 5 K 2302/24 (KMU-Bonus-Stichtag, Revision BFH III R 24/25 anhängig)
BSFZ-Antrag: Das übernehme ich
Den aufwändigen Teil, den BSFZ-Antrag mit Projektbeschreibung, Arbeitspaketen, Neuartigkeits-Argumentation und allen Nachweisen, erstelle ich für dich. Du lieferst die Projektidee, ich liefere den fertigen Antrag. Dein Steuerberater übernimmt dann den ELSTER-Teil.
Mein Honorar: 0 EUR im Voraus, 15% der ausgezahlten Förderung.
Schreib mir per WhatsApp oder nutze den QuickCheck, um in 2 Minuten zu prüfen, ob dein Projekt förderfähig ist.