Forschungszulage in ELSTER: AaF beim Finanzamt
Kurzfassung: Nach der BSFZ-Bescheinigung folgt der AaF über ELSTER. Das Finanzamt prüft förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage und Nachweise. Das Formular ist eigenständig und keine Anlage zur Einkommensteuererklärung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Steuerberatung. Die steuerliche Prüfung und Abgabe erfolgen durch dich oder deinen Steuerberater.
Zwei Stufen mit getrennten Aufgaben
Die Forschungszulage beginnt mit dem Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ. Die BSFZ entscheidet, ob das Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt. Danach folgt der AaF beim Finanzamt.
| Stufe | Zuständigkeit | Prüfgegenstand |
|---|---|---|
| AaB | BSFZ | FuE-Charakter und Plausibilität des Vorhabens |
| AaF | Finanzamt | Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Nachweise und Festsetzung |
Die positive Bescheinigung ist Grundlagenbescheid für die FuE-Einstufung. Das Finanzamt prüft weiterhin die steuerlichen Voraussetzungen.
Der AaF ist ein eigenes ELSTER-Formular
§ 5 FZulG regelt den Antrag auf Forschungszulage. Er wird elektronisch über ELSTER gestellt. Die verbreitete Bezeichnung „Anlage FZ“ ist sachlich falsch.
Das Formular wird nach Ablauf des maßgeblichen Wirtschaftsjahres abgegeben. Für Aufwendungen aus 2025 kann der AaF daher frühestens 2026 gestellt werden. Bei mehreren Wirtschaftsjahren sind getrennte Anträge erforderlich.
Welche Angaben das Finanzamt benötigt
Das aktuelle ELSTER-Formular fragt abhängig vom Wirtschaftsjahr und der Aufwendungsart unter anderem ab:
- Anspruchsberechtigter und Rechtsform
- BSFZ-Bescheinigung und Vorhaben
- Eigenleistungen oder Personalkosten
- Auftragsforschung
- begünstigte Wirtschaftsgüter
- Bemessungsgrundlage und KMU-Status
- Erklärungen und Nachweise
Formularbereiche, Versionsnummern und Upload-Grenzen können sich ändern. Vor jeder Abgabe sind die aktuelle ELSTER-Fassung und deren Hinweise maßgeblich.
Stichtage bei Eigenleistung
§ 3 FZulG enthält die aktuellen Regeln für Eigenleistung. Bei rückwirkenden Zeiträumen müssen die Werte nach dem Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen getrennt berechnet werden.
| Zeitraum | Eigenleistungssatz |
|---|---|
| bis 27.03.2024 | 40 EUR je Stunde |
| 28.03.2024 bis 31.12.2025 | 70 EUR je Stunde |
| ab 01.01.2026 | 100 EUR je Stunde |
Die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale gilt für begünstigte Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben. Die Eigenleistungsberechnung zeigt den Rechenweg.
Nachweise im ELSTER-Verfahren
Welche Belege erforderlich sind, hängt von den geltend gemachten Aufwendungen ab. Bei Eigenleistung sind wahrheitsgemäße Arbeitszeitnachweise wichtig. Lohnaufwendungen, Auftragsforschung und Wirtschaftsgüter brauchen jeweils andere Unterlagen.
Pauschale Aussagen wie „maximal 20 Anhänge“ oder feste Dateigrößen veralten schnell. Die technischen Grenzen stehen im aktuellen ELSTER-Formular und werden unmittelbar vor der Abgabe geprüft.
Festsetzung, Anrechnung und Auszahlung
Das Finanzamt erlässt einen Forschungszulagenbescheid. Nach § 10 FZulG wird die festgesetzte Zulage bei der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung angerechnet. Ein übersteigender Betrag wird erstattet.
Die Behandlung unterscheidet sich nach Rechtsform. Details stehen in den Beiträgen Forschungszulage buchen und Körperschaftsteuer bei der GmbH.
Aufgabenteilung
| Aufgabe | Zuständigkeit |
|---|---|
| FuE-Zuschnitt und BSFZ-Antrag | Martin und Antragsteller gemeinsam |
| Tatsächliche Stunden erfassen und freigeben | Antragsteller |
| Berechnung und Unterlagen für den AaF vorbereiten | Martin |
| Steuerliche Prüfung und ELSTER-Abgabe | Antragsteller oder Steuerberater |
Ich bereite den BSFZ-Antrag, die gestaffelte Berechnung und die Nachweise vor. Dein Steuerberater prüft die steuerliche Einordnung und reicht den AaF ein.
Hinweis: Verfahrensrechtliche Fragen zu Steuerbescheiden und Änderungen gehören in die Prüfung durch deinen Steuerberater.
Quellen
- § 5 FZulG: Antrag auf Forschungszulage Bundesministerium der Justiz
- § 3 FZulG: Förderfähige Aufwendungen Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZulG: Festsetzung und Leistung Bundesministerium der Justiz
- BMF-Themenseite zur Forschungszulage Bundesministerium der Finanzen