Isometrische Illustration: Steuerbescheid mit Euro-Münzen und Kalender, Konzept der Forschungszulage-Auszahlung

Forschungszulage Auszahlung: Ablauf nach § 10 FZulG

Martin Meng · ·
AuszahlungFinanzamtSteuerbescheidZeitrahmen
Neu aktualisiertaktuelle Rechtslage eingearbeitet

Kurzfassung: Die BSFZ-Bescheinigung löst noch keine Zahlung aus. Nach der Bescheinigung folgt der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt. Die festgesetzte Zulage wird mit der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung verrechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.

Die Forschungszulage durchläuft zwei getrennte Anträge. Der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ klärt den FuE-Charakter. Der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt, kurz AaF, klärt die förderfähigen Aufwendungen und setzt den Betrag fest.

Die Auszahlung folgt der Steuerfestsetzung

§ 10 Abs. 1 FZulG regelt den Zahlungsweg. Die festgesetzte Forschungszulage wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig angerechnet. Übersteigt die Zulage die festgesetzte Steuer, wird der Überschuss als Einkommen- oder Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

Festgesetzte SteuerForschungszulageErgebnis
40.000 EUR29.400 EUR29.400 EUR werden angerechnet.
20.000 EUR29.400 EUR20.000 EUR werden angerechnet, 9.400 EUR werden erstattet.
0 EUR29.400 EUR29.400 EUR werden erstattet.

Bei Mitunternehmerschaften erfolgt die Anrechnung anteilig bei den Mitunternehmern. Bei Körperschaften betrifft sie die Körperschaftsteuer. Die rechtsformspezifische Buchung erklärt der Beitrag Forschungszulage buchen.

Phase 1: Bescheinigung durch die BSFZ

Die BSFZ prüft Neuartigkeit, technische oder methodische Risiken und planmäßiges Vorgehen. Ihre FAQ nennt eine klare Erwartung: Spätestens drei Monate nach Antragstellung, gerechnet ab Erhalt der Eingangsbestätigung, ist mit einem Bescheid zu rechnen.

Diese Angabe betrifft das Bescheinigungsverfahren. Eine Nachforderung kann zusätzliche Arbeit auslösen. Der Beitrag BSFZ-Antrag stellen erklärt die erste Stufe.

Phase 2: Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

Nach positiver BSFZ-Bescheinigung stellt der Steuerpflichtige den AaF über ELSTER. Der AaF ist ein eigenständiges Formular. Das Finanzamt prüft insbesondere die förderfähigen Aufwendungen, Stunden und Bemessungsgrundlagen.

Für diese Bearbeitung gibt es keinen bundesweit einheitlichen öffentlichen Zeitrahmen. Die Dauer hängt vom Finanzamt, dem Veranlagungsstand, den eingereichten Angaben und möglichen Rückfragen ab. Pauschale Angaben wie „ein bis drei Monate“ wären daher nur Erfahrungswerte und keine amtliche Zusage.

Phase 3: Anrechnung und Steuererstattung

Der Forschungszulagenbescheid setzt den Anspruch fest. Die wirtschaftliche Wirkung tritt nach § 10 FZulG mit der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer ein. Dabei können drei Ergebnisse entstehen:

  1. Die Zulage reduziert eine Steuernachzahlung.
  2. Die Zulage erhöht eine ohnehin entstehende Steuererstattung.
  3. Die Zulage führt bei einer Steuer von null Euro vollständig zu einer Erstattung.

Der Geldeingang lässt sich deshalb nicht allein vom Datum der BSFZ-Bescheinigung ableiten. Maßgeblich sind auch AaF und Steuerfestsetzung.

Was den Ablauf verzögert

Unvollständiger BSFZ-Antrag

Vage Angaben zu Neuartigkeit, Risiken oder Arbeitsplan führen häufig zu Rückfragen. Jede Antwortschleife verschiebt die Bescheinigung.

Fehlender AaF

Die BSFZ-Bescheinigung wird dem Finanzamt elektronisch übermittelt, löst dort aber keinen Forschungszulagenbescheid aus. Der Steuerpflichtige oder sein Steuerberater muss den AaF aktiv stellen.

Offene Steuerveranlagung

Die Forschungszulage wird mit der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung angerechnet. Der Stand der Steuererklärung und der zuständige Veranlagungszeitraum beeinflussen deshalb den Zahlungszeitpunkt.

Pro Wirtschaftsjahr festgesetzt

Die Forschungszulage wird für die förderfähigen Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres beantragt. Mehrere bescheinigte Vorhaben können in einem AaF zusammenkommen. Bei rückwirkenden Anträgen müssen die Wirtschaftsjahre und die jeweiligen Fristen getrennt geprüft werden. Der Beitrag Forschungszulage rückwirkend enthält den aktuellen Stand für 2022.

Meine Rolle im Ablauf

Ich erstelle und begleite den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ, beantworte Rückfragen und bereite Berechnungen sowie Nachweise für den steuerlichen Schritt vor. Den AaF beim Finanzamt reichst du selbst oder über deinen Steuerberater ein.

Hinweis: Bearbeitungszeiten beim Finanzamt und die steuerliche Behandlung deines Einzelfalls können abweichen. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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Quellen

  1. § 10 FZulG: Festsetzung und Leistung der Forschungszulage Bundesministerium der Justiz
  2. BSFZ-FAQ zum Bescheinigungsverfahren Bescheinigungsstelle Forschungszulage
  3. BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 zur Forschungszulage Bundesministerium der Finanzen, 2023-02-07

Häufig gestellte Fragen

Ist die BSFZ-Bescheinigung schon die Auszahlung?
Nein. Die BSFZ bescheinigt den FuE-Charakter des Vorhabens. Danach muss der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt gestellt werden. Erst der Forschungszulagenbescheid setzt den Betrag fest.
Wann zahlt das Finanzamt die Forschungszulage aus?
Die festgesetzte Zulage wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Ein verbleibender Überschuss wird als Steuererstattung ausgezahlt.
Wie lange bearbeitet die BSFZ einen Antrag?
Die BSFZ schreibt in ihrer FAQ, dass spätestens drei Monate nach Antragstellung ab Erhalt der Eingangsbestätigung mit einem Bescheid zu rechnen ist. Rückfragen oder fehlende Angaben können den Ablauf beeinflussen.
Bekomme ich die Forschungszulage auch bei einer Steuer von null Euro?
Ja. § 10 FZulG sieht die Auszahlung des Betrags vor, der die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer übersteigt. Bei einer festgesetzten Steuer von null Euro wird die festgesetzte Zulage vollständig erstattet.

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