Forschungszulage für die AG

Die AG steht für größere Strukturen mit eigenen Forschungsabteilungen. Bei der Forschungszulage zählt ihre Lohnsumme für Forschung und Entwicklung, und die KMU-Frage entscheidet über den Fördersatz.

Personalkosten als Bemessungsgrundlage

Wie bei jeder Kapitalgesellschaft sind die förderfähigen Aufwendungen die Personalkosten für Forschung und Entwicklung: Bruttolöhne der Forscher und Entwickler inklusive Arbeitgeberanteilen, anteilig nach FuE-Zeit, plus die Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent seit 2026. Die Eigenleistungspauschale für Einzelunternehmer spielt bei der AG keine Rolle. Den Gesamtüberblick gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften.

Vorstand und Aufsichtsrat

Ein Vorstandsmitglied ist über einen Anstellungsvertrag mit der AG verbunden. Soweit es an Forschung und Entwicklung mitarbeitet und die Vergütung angemessen und tatsächlich gezahlt ist, fließt der FuE-Anteil in die Bemessungsgrundlage ein. Vergütungen des Aufsichtsrats sind dagegen keine förderfähigen Personalkosten.

KMU-Bonus und Verbundbetrachtung

Der erhöhte Fördersatz von 35 Prozent gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen: unter 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden dabei einbezogen. Viele Aktiengesellschaften überschreiten diese Schwellen und erhalten den Basissatz von 25 Prozent. Bei Konzernstrukturen ist eine saubere Zuordnung der FuE-Personalkosten auf die einzelne Gesellschaft wichtig, weil die Bemessungsgrenze von 12 Millionen Euro je Anspruchsberechtigtem gilt.

Häufige Fragen zur Forschungszulage für die AG

Ist die AG für die Forschungszulage anspruchsberechtigt?
Ja. Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und nach § 1 FZulG anspruchsberechtigt. Gefördert werden die Personalkosten für Forschung und Entwicklung.
Zählt die Vorstandsvergütung mit?
Ein Vorstandsmitglied ist über einen Anstellungsvertrag mit der AG verbunden. Soweit es an Forschung und Entwicklung mitarbeitet und die Vergütung angemessen und tatsächlich gezahlt ist, zählt der FuE-Anteil zur Bemessungsgrundlage. Aufsichtsratsvergütungen sind keine förderfähigen Personalkosten.
Bekommt eine AG den KMU-Satz von 35 Prozent?
Nur wenn sie die KMU-Kriterien erfüllt: unter 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme, einschließlich verbundener Unternehmen. Viele AGs überschreiten diese Schwellen und erhalten dann den Basissatz von 25 Prozent.
Gilt für die AG eine Obergrenze?
Ja. Die jährliche Bemessungsgrenze liegt seit 2026 bei 12 Millionen Euro förderfähiger Aufwendungen. Daraus ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 3,0 Millionen Euro beim Basissatz und 4,2 Millionen Euro bei KMU.
Wie werden verbundene Gesellschaften behandelt?
Bei Konzernstrukturen werden verbundene Unternehmen für die KMU-Prüfung zusammengerechnet. Die Bemessungsgrenze gilt je Anspruchsberechtigtem. Bei mehreren forschenden Gesellschaften ist eine saubere Zuordnung der FuE-Personalkosten wichtig.
Wie läuft die Forschungszulage steuerlich bei der AG?
Die festgesetzte Forschungszulage wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, wird der Restbetrag ausgezahlt.

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Schreib mir auf WhatsApp oder per E-Mail. Ich melde mich persönlich.

Jetzt Fördercheck starten
Rückwirkend bis 4 Jahre 15 Min Erstgespräch Alle Rechtsformen