Forschungszulage für Kapitalgesellschaften

Für eine GmbH, UG oder AG funktioniert die Forschungszulage über die FuE-Personalkosten. Das ist ein anderer Mechanismus als die Eigenleistung bei Einzelunternehmern, und er hat eigene Regeln bei Gesellschafter-Geschäftsführern, KMU-Bonus und der Frage Unternehmen in Schwierigkeiten.

Bemessungsgrundlage: die Personalkosten

Bei einer Kapitalgesellschaft sind die förderfähigen Aufwendungen die Personalkosten für Forschung und Entwicklung: der Bruttolohn der FuE-Mitarbeiter inklusive der Arbeitgeberanteile zur Zukunftssicherung, jeweils anteilig nach dem FuE-Zeitanteil. Es gibt keinen Stundensatz und keinen pauschalen Lohnfaktor. Seit 2026 kommt auf diese Personalkosten eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent hinzu (§ 3 Abs. 3b FZulG), die auch für Kapitalgesellschaften gilt.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage

  • Bruttolohn der FuE-Mitarbeiter inklusive Arbeitgeberanteilen, anteilig nach FuE-Zeit
  • Gehalt eines angestellten Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn fremdüblich und tatsächlich gezahlt
  • 20 Prozent Gemeinkostenpauschale auf die Personalkosten (seit 2026)
  • Auftragsforschung: 70 Prozent des Entgelts (Beauftragung nach dem 27.03.2024)

Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers zählt zur Bemessungsgrundlage, wenn ein Anstellungsvertrag besteht, das Gehalt fremdüblich und angemessen ist und es tatsächlich gezahlt wird. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Angemessenheit entscheidend, sonst kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Maßgeblich ist der FuE-Anteil seiner Arbeitszeit. Mehr dazu im Beitrag Gesellschafter-Geschäftsführer und Forschungszulage: die vGA-Falle.

Ein wichtiger Punkt für die Erwartungshaltung: Die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde gilt laut Gesetz ausdrücklich nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für GmbH, UG oder AG. Eine Ein-Personen-GmbH kann daher weniger Förderung erhalten als ein wirtschaftlich vergleichbarer Einzelunternehmer. Die Rechtsform GmbH bedeutet also nicht automatisch mehr Förderung.

Fördersatz, KMU-Bonus und Obergrenze

  • Basis-Fördersatz: 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen (§ 4 Abs. 1 FZulG).
  • KMU-Bonus: 35 Prozent, sofern die KMU-Kriterien erfüllt sind (unter 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme). Verbundene Unternehmen werden einbezogen, Details im Beitrag 35% nur für KMU, und was verbundene Unternehmen ändern.
  • Stichtag 28.03.2024: KMU-Satz von 25 auf 35 Prozent, Bemessungsgrenze von 4 auf 10 Millionen Euro, Auftragsforschung von 60 auf 70 Prozent.
  • Stichtag 01.01.2026: 20 Prozent Gemeinkostenpauschale, Bemessungsgrenze von 10 auf 12 Millionen Euro.

Aus der Bemessungsgrenze von 12 Millionen Euro ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 4,2 Millionen Euro pro Jahr bei KMU und 3,0 Millionen Euro beim Basissatz. In Konzernstrukturen gilt dieser Höchstbetrag für alle verbundenen Unternehmen zusammen, mehr dazu im Beitrag zur Forschungszulage im Konzern.

Unternehmen in Schwierigkeiten

Für ein Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es keine Forschungszulage (AGVO Artikel 1 Abs. 4 Buchstabe c, Artikel 2 Nr. 18). Eine Kapitalgesellschaft gilt als solches, wenn mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals durch aufgelaufene Verluste verloren ist. Maßgeblich ist der Status zum Ende des Wirtschaftsjahres, geprüft durch das Finanzamt bei der Festsetzung. Gerade bei jungen Gesellschaften mit Anlaufverlusten ist das relevant. Heilbar ist die Lage durch eine tatsächliche Eigenkapitalzuführung bis zum Bilanzstichtag. Den ganzen Mechanismus erklärt der Beitrag Unternehmen in Schwierigkeiten: wann die GmbH die Forschungszulage verliert.

Struktureller Vorteil der Kapitalgesellschaft

Die Personalkosten einer Kapitalgesellschaft laufen beihilferechtlich über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO Artikel 25). Anders als die Eigenleistung von Einzelunternehmern unterliegen sie nicht der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro je 36 Monate. Wer also über die Lohnsumme mehrerer FuE-Mitarbeiter hohe förderfähige Aufwendungen erreicht, stößt nicht an diesen Deckel.

GmbH, UG und AG im Detail

Die Grundmechanik ist für alle Kapitalgesellschaften gleich, die Praxis unterscheidet sich aber:

Eine GmbH & Co. KG ist trotz des Namens keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft. Dafür gibt es die eigene Seite zur Forschungszulage für die GmbH & Co. KG.

Häufige Fragen zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften

Können Kapitalgesellschaften die Forschungszulage beantragen?
Ja. GmbH, UG und AG sind nach § 1 FZulG anspruchsberechtigt. Die Bemessungsgrundlage sind die Personalkosten für Forschung und Entwicklung, nicht eine Eigenleistung mit Stundensatz.
Was ist die Bemessungsgrundlage bei einer GmbH?
Die förderfähigen FuE-Personalkosten: Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, anteilig nach dem FuE-Zeitanteil der jeweiligen Mitarbeiter. Die Eigenleistungspauschale von 100 EUR pro Stunde gilt ausdrücklich nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für GmbH, UG oder AG.
Zählt das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers mit?
Ja, wenn ein Anstellungsvertrag besteht, das Gehalt fremdüblich und angemessen ist und tatsächlich gezahlt wird. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Angemessenheit wichtig, sonst droht die Einordnung als verdeckte Gewinnausschüttung. Der FuE-Anteil seiner Arbeitszeit ist maßgeblich.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Basis-Fördersatz beträgt 25 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten 35 Prozent, sofern die KMU-Kriterien erfüllt sind. Verbundene Unternehmen werden bei der KMU-Prüfung einbezogen.
Gilt eine Obergrenze?
Ja. Die jährliche Bemessungsgrenze liegt seit 2026 bei 12 Millionen Euro förderfähiger Aufwendungen je Anspruchsberechtigtem. Daraus ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 4,2 Millionen Euro pro Jahr bei KMU und 3,0 Millionen Euro beim Basissatz.
Was bedeutet Unternehmen in Schwierigkeiten für eine GmbH?
Eine Kapitalgesellschaft gilt als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals durch aufgelaufene Verluste verloren ist. Maßgeblich ist das Ende des Wirtschaftsjahres, geprüft durch das Finanzamt bei der Festsetzung. Für ein solches Unternehmen gibt es keine Forschungszulage. Heilbar ist das durch eine tatsächliche Eigenkapitalzuführung bis zum Bilanzstichtag.
Gibt es bei Kapitalgesellschaften eine De-minimis-Grenze?
Die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro betrifft nur die Eigenleistung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften. Die Personalkosten einer Kapitalgesellschaft laufen über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO Artikel 25) und unterliegen diesem Deckel nicht.
Wie wird Auftragsforschung berücksichtigt?
Bei Beauftragung eines Auftragnehmers nach dem 27.03.2024 sind 70 Prozent des Entgelts förderfähig (davor 60 Prozent). Unteraufträge sind nicht förderfähig. Maßgeblich sind die Kern-FuE-Tätigkeiten des Auftragnehmers.

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