Isometrische Illustration: zwei Schwellenwert-Säulen mit Mitarbeiter- und Umsatzsymbol, verbunden mit einem Konzerndach, Konzept KMU-Prüfung

Forschungszulage: 35% nur für KMU, und was verbundene Unternehmen ändern

Martin Meng ·
KMUFördersatzKapitalgesellschaftverbundene UnternehmenAGVO
Neu aktualisiertaktuelle Rechtslage eingearbeitet

Kurzfassung: Der erhöhte Fördersatz von 35 Prozent gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen, alle anderen bekommen 25 Prozent (§ 4 FZulG). Ein KMU hat weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme (EU-Empfehlung 2003/361/EG). Entscheidend und oft übersehen: Verbundene und Partnerunternehmen werden mitgezählt. Gehört deine GmbH zu einem Konzern, kann der KMU-Bonus wegfallen. Ich prüfe deinen Status und übernehme den Antrag.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.

Zwischen 25 und 35 Prozent Fördersatz liegt ein Drittel mehr Forschungszulage. Bei einer Bemessungsgrundlage von 300.000 Euro sind das 30.000 Euro Unterschied pro Jahr. Ob du den höheren Satz bekommst, hängt an einer einzigen Frage: Bist du ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU? Und diese Frage beantwortet sich nicht allein nach deiner eigenen GmbH.

Der Fördersatz: 25 oder 35 Prozent

Die Höhe regelt § 4 Forschungszulagengesetz (FZulG). Der Basissatz beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Aufschlag auf 35 Prozent. Dieser erhöhte Satz gilt für Aufwendungen, die nach dem 28.03.2024 entstanden sind. Für ältere Zeiträume bleibt es beim damaligen Satz, was bei rückwirkenden Anträgen eine gestaffelte Betrachtung nötig macht.

Der Aufschlag ist also kein Selbstläufer. Er hängt vollständig am KMU-Status.

Die KMU-Schwellen der EU

Was ein KMU ist, definiert die EU. Maßgeblich sind die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission und Anhang I der AGVO. Ein Unternehmen ist ein KMU, wenn es zwei Bedingungen erfüllt:

  • Mitarbeiter: weniger als 250 Beschäftigte, gerechnet in Jahresarbeitseinheiten.
  • Finanzen: höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Die Mitarbeiterschwelle muss eingehalten werden. Bei den Finanzkennzahlen genügt es, eine der beiden Größen einzuhalten. Eine forschende GmbH mit 30 Mitarbeitern und 6 Millionen Euro Umsatz ist damit klar ein KMU, solange sie eigenständig ist.

Der entscheidende Punkt: verbundene und Partnerunternehmen

Hier liegt die Stolperstelle. Du betrachtest nicht nur deine eigene GmbH isoliert. Anhang I der AGVO unterscheidet drei Typen:

  • Eigenständiges Unternehmen: keine Beteiligung von 25 Prozent oder mehr nach außen oder innen. Es zählen nur die eigenen Werte.
  • Partnerunternehmen: eine Beteiligung von 25 bis 50 Prozent. Mitarbeiter und Finanzkennzahlen werden anteilig hinzugerechnet.
  • Verbundene Unternehmen: eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent oder beherrschender Einfluss. Werte werden voll hinzugerechnet.

Das bedeutet: Eine kleine forschende GmbH, die zu 60 Prozent einer größeren Muttergesellschaft gehört, muss deren Mitarbeiter und Umsätze voll mitzählen. Überschreitet die Gruppe dadurch 250 Mitarbeiter oder beide Finanzschwellen, ist die kleine GmbH trotz eigener Winzigkeit kein KMU mehr. Der Fördersatz fällt von 35 auf 25 Prozent.

Willst du vorab wissen, ob deine Arbeit überhaupt als Forschung und Entwicklung zählt? Der QuickCheck gibt dir in zwei Minuten eine Einschätzung, unabhängig vom KMU-Status.

Beispiel: dieselbe Forschung, zwei Fördersätze

KonstellationKMU?FördersatzZulage bei 300.000 EUR Bemessungsgrundlage
Eigenständige GmbH, 30 Mitarbeiterja35 Prozent105.000 EUR
Gleiche GmbH, aber Tochter eines Konzerns mit 800 Mitarbeiternnein25 Prozent75.000 EUR

Die Forschung ist identisch, die Bemessungsgrundlage ist identisch. Allein die Beteiligungsstruktur entscheidet über 30.000 Euro pro Jahr. Rechne deine eigene Konstellation im Förderrechner durch.

Die Zwei-Jahres-Regel

Der KMU-Status ist träge. Er ändert sich erst, wenn die Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden. Ein einmaliges starkes Umsatzjahr kostet dir also nicht sofort den Bonus. Umgekehrt wird ein neu erworbener KMU-Status erst nach zwei Jahren wirksam. Das gibt eine gewisse Planungssicherheit, verlangt aber, die Entwicklung über mehrere Jahre im Blick zu behalten.

Was das für dich bedeutet

Der KMU-Check ist kein Nebenschauplatz, sondern entscheidet über ein Drittel deiner Förderung. Bei eigenständigen Unternehmen ist er meist schnell erledigt. Bei Beteiligungen, Holdingstrukturen oder Konzernzugehörigkeit wird er zur eigenen Prüfung, die sauber dokumentiert sein muss, weil das Finanzamt hier genau hinschaut. Wie die Verbundbetrachtung in größeren Strukturen wirkt, vertieft der Beitrag zur Forschungszulage im Konzern.

Ich kläre deinen KMU-Status vor dem Antrag und ordne die Beteiligungsstruktur richtig ein, damit der Fördersatz hält. Den Überblick über die KapGes-Mechanik gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften, die Konditionen stehen unter Kosten und Konditionen. Schreib mir auf WhatsApp oder mach den QuickCheck.

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Quellen

  1. § 4 Forschungszulagengesetz (Höhe der Forschungszulage, KMU-Bonus) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. AGVO (EU) Nr. 651/2014, Anhang I (Definition KMU) Europäische Union, EUR-Lex
  3. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission zur Definition der KMU Europäische Kommission, EUR-Lex

Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt den 35%-Fördersatz bei der Forschungszulage?
Nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für alle anderen gilt der Basissatz von 25 Prozent (§ 4 FZulG). Der erhöhte Satz von 35 Prozent gilt für Aufwendungen ab dem 28.03.2024.
Welche Schwellen gelten für ein KMU?
Nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG und AGVO Anhang I: weniger als 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) UND höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz ODER höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Die Mitarbeiterschwelle muss eingehalten werden, beim Finanziellen genügt eine der beiden Größen.
Was sind verbundene und Partnerunternehmen?
Partnerunternehmen sind Beteiligungen von 25 bis 50 Prozent, sie werden anteilig eingerechnet. Verbundene Unternehmen sind Beteiligungen über 50 Prozent oder beherrschender Einfluss, sie werden voll eingerechnet. Mitarbeiterzahl und Finanzkennzahlen der verbundenen und anteilig der Partnerunternehmen werden zu deinen Werten addiert.
Verliert eine Konzerntochter den KMU-Bonus?
Häufig ja. Wird die kleine forschende GmbH zu mehr als 50 Prozent von einer größeren Gesellschaft gehalten, addieren sich deren Mitarbeiter und Umsätze. Überschreitet die Gruppe die Schwellen, gilt der Basissatz von 25 Prozent statt 35 Prozent.
Ab wann wirkt ein Statuswechsel?
Der KMU-Status ändert sich erst, wenn die Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden. Ein einmaliges Ausreißerjahr ändert den Status nicht sofort.

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