Forschungszulage für die KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist als Personengesellschaft anspruchsberechtigt für die Forschungszulage (§ 1 Abs. 1 FZulG). Die Eigenleistung von Komplementären und Kommanditisten fließt in die Bemessungsgrundlage ein, sofern sie aktiv an FuE-Projekten mitarbeiten.

Komplementär und Kommanditist: Wer kann was einbringen?

Die KG unterscheidet sich von GbR und OHG durch die Rollenverteilung zwischen Vollhafter (Komplementär) und Teilhafter (Kommanditist). Für die Forschungszulage hat das praktische Konsequenzen:

Komplementär vs. Kommanditist bei der Forschungszulage

  • Komplementär: Haftet unbeschränkt, ist in der Regel geschäftsführend. Stellt den Antrag bei der BSFZ. Kann seine FuE-Stunden vollumfänglich einbringen.
  • Kommanditist: Haftet nur bis zur Einlage, kann aber ebenfalls FuE-Stunden einbringen, wenn er aktiv an der Forschung mitarbeitet. Reine Kapitaleinlage reicht nicht.
  • Aufteilung: Die Forschungszulage wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf alle Gesellschafter verteilt (BMF-Schreiben v. 07.02.2023, Rn. 254), nicht nach FuE-Stunden.

Beispiel: KG mit Komplementär und Kommanditist (Projekt ab 2026)

Eine Software-KG: Der Komplementär leitet die Produktentwicklung (1.800h FuE), der Kommanditist arbeitet als CTO an der Architektur (1.200h FuE). Gewinnverteilung: 60/40.

Komplementär: 1.800h

216.000 EUR

inkl. 20% GK

Kommanditist: 1.200h

144.000 EUR

inkl. 20% GK

Bemessungsgrundlage

360.000 EUR

Forschungszulage (KMU: 35%)

126.000 EUR

Berechnung: (1.800 + 1.200) × 100 EUR/h × 1,20 (GK) × 35% = 126.000 EUR. Aufteilung: 60% Komplementär (75.600 EUR), 40% Kommanditist (50.400 EUR).

GmbH & Co. KG: Ein Sonderfall

Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine GmbH. Die GmbH selbst kann keine Eigenleistung einbringen (Kapitalgesellschaft, fällt nicht unter § 3 Abs. 3 FZulG). Die natürlichen Personen als Kommanditisten können ihre FuE-Stunden aber einbringen, sofern sie aktiv mitarbeiten. Details auf der Seite Forschungszulage für GmbH & Co. KG.

Stundensätze ab 2026

Seit dem 01.01.2026 beträgt die Stundenpauschale 100 EUR pro Stunde. Für Projekte mit Beginn ab 2026 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20% hinzu (effektiv 120 EUR/h Bemessungsgrundlage). Alle Details zu den Stichtagen und beihilferechtlichen Grenzen (De-minimis vs. AGVO) findest du auf der Hauptseite für Personengesellschaften.

Typische FuE-Projekte in der KG

  • Software-Unternehmen: Produktentwicklung, Plattform-Architektur, KI-Integration
  • Produktionsbetriebe: Neue Fertigungsverfahren, Automatisierung, Qualitätssicherung
  • Ingenieurbüros: Berechnungsmodelle, Simulationen, Prototypenentwicklung
  • Labore und Praxen: Neue Analyseverfahren, Diagnostik, Geräteentwicklung
  • Handwerksbetriebe: Materialforschung, Verfahrensinnovation, digitale Werkzeuge

Mein Angebot für die KG

Ich kenne die Besonderheiten der KG. Die korrekte Zuordnung der Eigenleistung von Komplementär und Kommanditist, die Antragstellung bei der BSFZ und die Aufteilung der Zulage nach Gewinnverteilungsschlüssel übernehme ich vollständig.

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Forschungszulage für die KG nach Branche

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Häufig gestellte Fragen

Kann ein Kommanditist FuE-Stunden einbringen?
Ja, wenn der Kommanditist aktiv an FuE-Projekten der KG mitarbeitet. Die Eigenleistung wird wie beim Komplementär mit der gesetzlichen Stundenpauschale bewertet (100 EUR/h ab 01.01.2026). Eine reine Kapitaleinlage reicht nicht.
Wer stellt den Antrag bei einer KG?
Der Antrag wird von der KG gestellt, in der Regel vertreten durch den Komplementär als geschäftsführenden Gesellschafter. Die BSFZ-Bescheinigung ergeht an die KG als Gesellschaft.
Wie wird die Forschungszulage in der KG aufgeteilt?
Nach dem Gewinnverteilungsschlüssel des Gesellschaftsvertrags (BMF-Schreiben v. 07.02.2023, Rn. 254). Die Zulage wird den einzelnen Gesellschaftern über die gesonderte und einheitliche Feststellung zugerechnet.
Was ist mit Angestellten der KG?
Die Personalkosten von Angestellten, die an FuE arbeiten, sind ebenfalls förderfähig (§ 3 Abs. 1 FZulG). Bei Angestellten werden die tatsächlichen Kosten (brutto + AG-SV) angesetzt. Angestellten-Kosten laufen unter AGVO, nicht unter De-minimis.
Bekommt eine KG den erhöhten KMU-Satz von 35%?
Ja, wenn die KMU-Kriterien erfüllt sind (§ 4 Abs. 1 FZulG): unter 250 Mitarbeiter, Umsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR. Die meisten KGs qualifizieren sich.
Kann die KG rückwirkend beantragen?
Ja, für bis zu vier zurückliegende Wirtschaftsjahre, solange die Steuerbescheide noch änderbar sind. Bei rückwirkenden Anträgen gelten die damals gültigen Stundensätze (40 EUR/h vor 28.03.2024, 70 EUR/h bis 31.12.2025).
Was gilt bei einer GmbH & Co. KG?
Die GmbH als Komplementär kann keine Eigenleistung einbringen (Kapitalgesellschaft). Die Kommanditisten als natürliche Personen können aber FuE-Stunden geltend machen, sofern sie aktiv mitarbeiten. Details auf der eigenen Seite zur GmbH & Co. KG.
Gibt es eine Förder-Obergrenze für die KG?
Für die Details zur beihilferechtlichen Einordnung (De-minimis vs. AGVO) und den aktuellen Fördergrenzen siehe die Hauptseite zur Forschungszulage für Personengesellschaften. Dort ist auch die aktuelle Rechtsunsicherheit seit dem Wachstumschancengesetz transparent dargestellt.

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