Forschungszulage 2026: Was sich geändert hat
Kurzfassung: Ab 2026 steigt der Eigenleistungssatz von 70 auf 100 EUR/h, dazu kommen erstmals 20% Gemeinkostenzuschlag bei neuen Projekten. Die maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 auf 12 Mio. EUR. Bei 1.500 FuE-Stunden und 35% KMU-Satz ergibt das 63.000 EUR Forschungszulage pro Jahr, eine Steigerung von über 70% gegenüber 2024/2025.
Das Jahr 2026 bringt die bisher größten Verbesserungen bei der Forschungszulage. Höhere Stundensätze, eine verdreifachte Bemessungsgrundlage und erstmals ein Gemeinkostenzuschlag. Was das konkret für dich als Selbständigen bedeutet.
Die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2026
1. Eigenleistungssatz: von 70 auf 100 EUR/h
Der pauschale Stundensatz für die Eigenleistung von Unternehmern steigt von 70 auf 100 EUR pro Stunde. Das ist eine Erhöhung um 43%. Für Einzelunternehmer und Freelancer, die keine Angestellten haben, ist das besonders relevant, weil die gesamte Bemessungsgrundlage auf diesem Satz basiert.
2. Gemeinkostenzuschlag: +20%
Erstmals gibt es einen 20% Gemeinkostenzuschlag auf die Eigenleistung. Das bedeutet: Deine 100 EUR/h werden rechnerisch zu 120 EUR/h. Dieser Zuschlag gilt allerdings nur für Projekte, die ab 2026 beginnen. Für laufende Projekte, die vor 2026 gestartet wurden, bleibt der reine Stundensatz ohne Gemeinkosten.
3. Bemessungsgrundlage: von 10 auf 12 Mio. EUR
Die maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 auf 12 Mio. EUR (vor dem Wachstumschancengesetz 2024 waren es noch 4 Mio. EUR). Die maximale Forschungszulage steigt damit von 1 Mio. auf 4,2 Mio. EUR pro Jahr. Für Solo-Selbständige ist diese Obergrenze in der Praxis nicht relevant, aber sie zeigt die politische Richtung.
4. KMU-Satz bleibt bei 35%
Der erhöhte Fördersatz von 35% für kleine und mittlere Unternehmen bleibt bestehen. Die meisten Einzelunternehmer und Freelancer fallen unter die KMU-Definition. Die EU-Definition für KMU ist: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR. Praktisch jeder Einzelunternehmer und jede kleine GbR liegt weit unter diesen Schwellen.
Vergleichstabelle: 2025 vs. 2026 im Detail
| Parameter | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 (neues Projekt) | Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt) |
|---|---|---|---|
| Eigenleistungssatz | 70 EUR/h | 100 EUR/h | 100 EUR/h |
| Gemeinkostenzuschlag | keiner | +20% (= 120 EUR/h effektiv) | keiner |
| Fördersatz (KMU) | 35% | 35% | 35% |
| Fördersatz (Nicht-KMU) | 25% | 25% | 25% |
| Max. Bemessungsgrundlage | 10 Mio. EUR | 12 Mio. EUR | 12 Mio. EUR |
| Max. Zulage (25%) | 2,5 Mio. EUR | 3,0 Mio. EUR | 3,0 Mio. EUR |
| Max. Zulage (35% KMU) | 3,5 Mio. EUR | 4,2 Mio. EUR | 4,2 Mio. EUR |
Der entscheidende Unterschied zwischen “neuem Projekt” und “laufendem Projekt” ist der Gemeinkostenzuschlag. Wenn dein FuE-Vorhaben vor dem 01.01.2026 begonnen hat, profitierst du zwar vom höheren Stundensatz (100 statt 70 EUR), aber nicht von den 20% Gemeinkosten.
Was das für dich bedeutet: Vorher-Nachher-Vergleich
| 2024 bis 2025 | Ab 2026 (neues Projekt) | |
|---|---|---|
| Stundensatz | 70 EUR/h | 100 EUR/h + 20% GK = 120 EUR/h |
| 1.500 FuE-Stunden | 105.000 EUR | 180.000 EUR |
| Zulage (35% KMU) | 36.750 EUR | 63.000 EUR |
Das ist eine Steigerung von über 70% bei gleicher Stundenzahl. Eine vollständige Fördertabelle nach Stundenzahl findest du im Beitrag Forschungszulage Höhe.
Konkretes Rechenbeispiel: Vorher und Nachher
Stell dir einen IT-Berater vor, der seit 2023 an einer eigenen Analyseplattform arbeitet. Er dokumentiert 1.200 FuE-Stunden pro Jahr.
Rückwirkender Antrag für 2023 bis 2025 (gestaffelte Sätze):
- 2023: 1.200h x 40 EUR = 48.000 EUR x 25% = 12.000 EUR
- 2024 (bis 27.03.): 300h x 40 EUR = 12.000 EUR x 25% = 3.000 EUR
- 2024 (ab 28.03.): 900h x 70 EUR = 63.000 EUR x 35% = 22.050 EUR
- 2025: 1.200h x 70 EUR = 84.000 EUR x 35% = 29.400 EUR
- Gesamt rückwirkend: 66.450 EUR
Prospektiver Antrag für 2026 bis 2028 (neue Sätze, neues Projekt):
- 2026: 1.200h x 120 EUR = 144.000 EUR x 35% = 50.400 EUR
- 2027: 1.200h x 120 EUR = 144.000 EUR x 35% = 50.400 EUR
- 2028: 1.200h x 120 EUR = 144.000 EUR x 35% = 50.400 EUR
- Gesamt prospektiv: 151.200 EUR
Gesamtförderung über beide Anträge: 217.650 EUR. Das zeigt, warum die Kombination aus rückwirkendem und prospektivem Antrag so wirkungsvoll ist. Die genauen Zahlen für deinen Fall kannst du im Förderrechner durchspielen.
Stichtag 01.01.2026: Was du wissen musst
Der Stichtag 01.01.2026 bestimmt, welche Sätze für dein Projekt gelten. Die Logik ist klar, aber die Details sind wichtig.
Wann gilt ein Projekt als “ab 2026 begonnen”? Maßgeblich ist der Beginn der FuE-Arbeiten, nicht die Antragstellung. Wenn du im Dezember 2025 mit der Konzeptphase begonnen und ab Januar 2026 die eigentliche Entwicklung startest, kommt es auf die genaue Abgrenzung an. Bei rückwirkenden Anträgen wird ohnehin gestaffelt berechnet: Jeder Zeitabschnitt mit seinem jeweiligen Satz.
Laufende Projekte mit Überlappung: Hat dein Projekt vor 2026 begonnen und läuft über den Stichtag hinaus, gelten ab 01.01.2026 die neuen Stundensätze (100 EUR/h), aber ohne Gemeinkostenzuschlag. Das ist trotzdem eine deutliche Verbesserung gegenüber den alten 70 EUR/h. Eine detaillierte Übersicht aller Stundensätze und Stichtage findest du auf der Seite Forschungszulage Eigenleistung.
Neues Projekt starten? Wenn du ohnehin ein neues FuE-Vorhaben planst, lohnt es sich, den Projektstart klar ab 01.01.2026 zu dokumentieren. So sicherst du dir den vollen Vorteil inklusive Gemeinkosten.
Stichtage im Überblick
Die Stichtage sind entscheidend für die Berechnung:
- Projekte vor 28.03.2024: 40 EUR/h, 25%
- Projekte 28.03.2024 bis 31.12.2025: 70 EUR/h, 35% (KMU)
- Neue Projekte ab 01.01.2026: 100 EUR/h + 20% GK, 35% (KMU)
- Laufende Projekte ab 01.01.2026: 100 EUR/h, 35% (KMU), kein Gemeinkostenzuschlag
Bei rückwirkenden Anträgen wird gestaffelt berechnet: Jeder Zeitraum mit dem jeweiligen Fördersatz. Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung der gestaffelten Berechnung findest du im Beitrag Eigenleistung berechnen.
Was bedeutet das für bestehende Projekte?
Wenn du bereits ein laufendes FuE-Projekt hast, das vor 2026 gestartet wurde, ändert sich für dich ab Januar 2026 Folgendes:
- Stundensatz steigt: Von 70 auf 100 EUR/h. Allein das bedeutet eine 43% höhere Bemessungsgrundlage.
- Kein Gemeinkostenzuschlag: Die 20% Gemeinkosten gelten nur für neue Projekte.
- Keine Neubeantragung nötig: Für die Stunden, die du ab 2026 in ein bestehendes Projekt investierst, gilt automatisch der neue Satz. Du musst nur deine Stundendokumentation weiterführen.
Wichtig: Wenn du ein zweites, separates FuE-Vorhaben ab 2026 startest, qualifiziert sich dieses neue Projekt für den Gemeinkostenzuschlag. Du kannst also parallel ein laufendes Projekt (ohne Gemeinkosten) und ein neues Projekt (mit Gemeinkosten) haben. Die Eigenleistung berechnet sich dann getrennt pro Vorhaben.
Ob es sinnvoll ist, ein bestehendes Projekt abzuschließen und ein neues zu definieren, hängt vom Einzelfall ab. Die Abgrenzung muss inhaltlich plausibel sein, denn die BSFZ prüft, ob es sich tatsächlich um ein eigenständiges Vorhaben handelt.
Handlungsbedarf
Wenn du noch nie die Forschungszulage beantragt hast, ist jetzt der beste Zeitpunkt. Prüfe zuerst deine Fristen. Die Kombination aus höheren Stundensätzen und rückwirkender Beantragbarkeit macht einen Erstantrag besonders attraktiv. Eine Übersicht, was die Forschungszulage genau ist, findest du im Grundlagenartikel.
Beispiel: Ein IT-Freelancer, der seit 2022 an eigenen Projekten arbeitet, kann rückwirkend für 2022 bis 2025 beantragen und zusätzlich einen prospektiven Antrag für 2026 bis 2028 stellen. Den kompletten Ablauf beschreibt der Beitrag Forschungszulage beantragen.
Du brauchst dich um die Details nicht zu kümmern. Stichtage, gestaffelte Berechnung, Gemeinkostenpauschale, alles das übernehme ich. Ich schreibe den Antrag, du unterschreibst. 0 EUR im Voraus, 15% Erfolgshonorar nur bei Auszahlung.
Den parlamentarischen Weg dieser Reform, vom ersten Gesetzentwurf 2019 bis zur aktuellen Fassung, zeichnet die parlamentarische Geschichte der Forschungszulage nach.
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