Forschungszulage Berater: Kostenmodelle prüfen
Kurzfassung: Vergleiche bei einer Forschungszulagen-Beratung den Vertrag, den Leistungsumfang und den Vergütungsauslöser. Prozentzahlen allein sagen wenig aus. Ein niedriger Satz auf sämtliche FuE-Aufwendungen kann teurer sein als ein höherer Satz auf die tatsächlich ausgezahlte Zulage.
Vier verbreitete Vertragsmodelle
Für Honorarmodelle gibt es keine amtliche Marktstatistik. Die folgenden Kategorien beschreiben Vertragsformen, keine belegten Marktanteile oder Preisbänder.
Erfolgshonorar
Das Honorar wird bei einem vertraglich definierten Erfolg fällig. Der Vertrag muss erklären, was als Erfolg zählt:
- positive BSFZ-Bescheinigung
- Forschungszulagenbescheid
- tatsächliche Auszahlung
Auch die Berechnungsbasis ist wichtig. Ein Prozentsatz kann sich auf die beantragte Zulage, die festgesetzte Zulage oder die Auszahlung beziehen.
Festpreis
Der Auftraggeber zahlt einen festen Betrag für einen definierten Leistungsumfang. Zu prüfen ist, ob Rückfragen, Nachforderungen und Überarbeitungen enthalten sind.
Mischmodell
Ein Teil wird bei Auftragserteilung fällig, ein weiterer Teil bei Erfolg. Die Gesamtkosten hängen von beiden Komponenten und der Erfolgsdefinition ab.
Getrennte Gebühren je Schritt
BSFZ-Antrag, Nachforderung, Nachweise und Finanzamt-Vorbereitung werden einzeln berechnet. Hier entscheidet die vollständige Preisliste über die Vergleichbarkeit.
Berechnungsbasis prüfen
Ein Prozentsatz auf die FuE-Aufwendungen ist mit einem Prozentsatz auf die Forschungszulage nicht direkt vergleichbar. Beispiel:
- FuE-Aufwendungen: 100.000 EUR
- Forschungszulage bei 25 Prozent: 25.000 EUR
- fünf Prozent auf die Aufwendungen: 5.000 EUR
Die 5.000 EUR entsprechen in diesem Beispiel 20 Prozent der Zulage. Bei einem KMU-Fördersatz von 35 Prozent verschiebt sich das Verhältnis. Für einen Kostenvergleich müssen daher Berechnungsbasis, Fördersatz und tatsächlicher Festsetzungsbetrag zusammen betrachtet werden.
Sieben Vertragsfragen
- Was löst die Vergütung aus?
- Worauf wird der Prozentsatz berechnet?
- Gibt es ein Mindesthonorar?
- Sind BSFZ-Rückfragen und Nachforderungen enthalten?
- Was kostet eine Überarbeitung nach Ablehnung?
- Welche Unterlagen werden für den Steuerberater vorbereitet?
- Welche Mitwirkung muss der Auftraggeber selbst leisten?
Wann Beratung sinnvoll sein kann
Die BSFZ ermöglicht eine Antragstellung ohne Berater. Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn FuE-Abgrenzung, technische Risiken, rückwirkende Zeiträume oder mehrere Vorhaben schwer darzustellen sind.
Ein fester Förderbetrag, ab dem Beratung wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich allgemein nicht festlegen. Relevant sind erwartete Zulage, interner Zeitaufwand, Qualität der vorhandenen Nachweise und vertragliche Kosten.
Mein Leistungsumfang
Ich begleite den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ, formuliere die Vorhabensbeschreibung, beantworte Rückfragen und bereite Berechnung sowie Nachweise für den steuerlichen Schritt vor. Deine tatsächlichen Stunden erfasst und bestätigst du selbst. Den AaF beim Finanzamt reichst du selbst oder über deinen Steuerberater ein.
Die aktuellen Konditionen richten sich nach Projekt und Rechtsform. Angebot und AGB regeln Vergütungsauslöser, Mindesthonorar und Leistungsumfang vor Auftragsschluss.
Was ein Vergleich noch nicht zeigt
Öffentliche Preislisten erfassen selten sämtliche Vertragsdetails. Ein belastbarer Marktvergleich bräuchte eine offene Methodik und einen datierten Datensatz mit tatsächlich vergleichbaren Angeboten. Solange dieser Datensatz fehlt, nenne ich keine angeblich typischen Marktspannen.
Der QuickCheck liefert eine erste Einschätzung zum Vorhaben. Der Beitrag Forschungszulage beantragen erklärt den Ablauf.
Quellen
- BSFZ: Antragstellung mit oder ohne Unterstützung Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- § 5 FZulG: Antrag auf Forschungszulage Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZulG: Festsetzung und Leistung Bundesministerium der Justiz