Isometrische Illustration: ein Steuerbescheid-Block, ein Verrechnungspfeil und eine ausgezahlte Geldscheibe, Konzept Anrechnung und Erstattung

Körperschaftsteuer-Anrechnung: wie die Forschungszulage bei der GmbH ankommt

Martin Meng ·
GmbHKörperschaftsteuerAuszahlungKapitalgesellschaftFZulG
Neu aktualisiertaktuelle Rechtslage eingearbeitet

Kurzfassung: Die Forschungszulage wird bei der GmbH auf die Körperschaftsteuer angerechnet, der übersteigende Betrag wird ausgezahlt (§ 10 FZulG). Das Entscheidende: Die Zulage wirkt auch im Verlustjahr in voller Höhe, denn wer keine Körperschaftsteuer zahlt, bekommt sie als Erstattung. Damit ist sie gerade für forschende GmbHs ohne laufenden Gewinn bares Geld. Ich begleite Antrag und Festsetzung.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.

Viele Geschäftsführer denken bei Förderung an einen Zuschuss, der irgendwann überwiesen wird. Die Forschungszulage funktioniert anders: Sie läuft über die Steuerfestsetzung. Das klingt erst einmal nach weniger Geld, ist aber gerade für die GmbH ein Vorteil, besonders wenn sie keinen oder wenig Gewinn macht.

Die Forschungszulage ist eine Steueranrechnung

Anders als ein klassischer Zuschuss wird die Forschungszulage nach § 10 Forschungszulagengesetz (FZulG) festgesetzt und im Rahmen der nächsten Veranlagung auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Bei der GmbH ist das die Körperschaftsteuer. Die Zulage senkt also zunächst deine Körperschaftsteuerschuld.

Der entscheidende Satz steht im selben Paragrafen: Ist die Forschungszulage höher als die festgesetzte Steuer, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt. Genau dieser Mechanismus macht die Forschungszulage so stark.

Warum das im Verlustjahr voll wirkt

Stell dir eine forschende GmbH vor, die noch keinen Gewinn macht und deshalb keine Körperschaftsteuer zahlt. Bei einem reinen Steuerfreibetrag hätte sie nichts davon. Bei der Forschungszulage ist das anders: Weil der die Steuer übersteigende Teil erstattet wird, fließt die gesamte Zulage als Auszahlung auf das Konto der GmbH.

Ein vereinfachtes Beispiel:

PositionGmbH mit GewinnGmbH im Verlustjahr
Festgesetzte Körperschaftsteuer40.000 EUR0 EUR
Festgesetzte Forschungszulage60.000 EUR60.000 EUR
Anrechnung auf Körperschaftsteuer40.000 EUR0 EUR
Auszahlung des Restbetrags20.000 EUR60.000 EUR

In beiden Fällen kommt die volle Forschungszulage von 60.000 Euro bei der GmbH an, einmal als Steuerersparnis plus Auszahlung, einmal komplett als Auszahlung. Für ein Unternehmen in der Aufbauphase ist das ein echter Liquiditätszufluss.

Wie hoch deine Zulage ausfällt, zeigt der Förderrechner im Modus Kapitalgesellschaft. Ob deine Arbeit überhaupt als FuE zählt, klärt der QuickCheck in zwei Minuten.

Der Weg dahin: zwei Anträge

Bevor die Anrechnung greift, stehen zwei Schritte an. Zuerst der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ, der den Forschungscharakter deines Vorhabens feststellt. Danach der Antrag auf Forschungszulage über ELSTER beim Finanzamt, der die Festsetzung und Anrechnung auslöst. Die Aufgabenteilung zwischen beiden Behörden erklärt der Beitrag zu BSFZ und Finanzamt, den Finanzamtsteil vertieft der Beitrag zu ELSTER.

Was das für deine GmbH bedeutet

Die Forschungszulage ist für die GmbH planbares Geld, das auch dann fließt, wenn die Gesellschaft noch keine Gewinne schreibt. Das hebt sie von vielen anderen steuerlichen Vorteilen ab, die einen Gewinn voraussetzen. Wichtig ist nur, dass die Festsetzung sauber läuft und die Bescheinigung der BSFZ rechtzeitig vorliegt.

Ich begleite beide Anträge und die Festsetzung beim Finanzamt, damit die Anrechnung und die Auszahlung reibungslos durchlaufen. Den Überblick gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften, die Konditionen stehen unter Kosten und Konditionen. Schreib mir auf WhatsApp oder mach den QuickCheck.

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Quellen

  1. § 10 Forschungszulagengesetz (Festsetzung und Anrechnung der Forschungszulage) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 1 Forschungszulagengesetz (Anspruchsberechtigung, auch Körperschaftsteuersubjekte) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. BMF-Schreiben zur Forschungszulage vom 07.02.2023 Bundesministerium der Finanzen

Häufig gestellte Fragen

Wie kommt die Forschungszulage bei einer GmbH an?
Sie wird auf Antrag festgesetzt und im Rahmen der nächsten Steuerfestsetzung auf die Körperschaftsteuer der GmbH angerechnet (§ 10 FZulG). Ist die Zulage höher als die Körperschaftsteuer, wird der übersteigende Betrag an die GmbH ausgezahlt.
Bekomme ich die Forschungszulage auch ohne Gewinn?
Ja. Weil der die Steuerschuld übersteigende Betrag erstattet wird, wirkt die Forschungszulage unabhängig vom Gewinn. Eine GmbH in der Verlustphase erhält die Zulage in voller Höhe als Auszahlung. Das macht sie gerade für forschungsintensive Unternehmen ohne laufenden Gewinn wertvoll.
Wie läuft der Antrag bei der GmbH?
In zwei Schritten. Zuerst der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ, der den Forschungscharakter feststellt. Danach der Antrag auf Forschungszulage über ELSTER beim Finanzamt, der die Festsetzung und Anrechnung auslöst.
Mindert die Forschungszulage den steuerlichen Gewinn?
Nein. Die Forschungszulage ist keine Betriebsausgabe und keine Einnahme, die den Gewinn verändert. Sie wirkt als Anrechnung auf die festgesetzte Körperschaftsteuer, der Rest wird erstattet.
Wann ist das Geld da?
Mit der Steuerfestsetzung für das betreffende Wirtschaftsjahr. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Bearbeitung des Finanzamts ab. Bei rückwirkenden Anträgen wird die Zulage mit dem jeweiligen Festsetzungsverfahren wirksam.

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