Isometrische Illustration: ein Steuerbescheid-Block, ein Verrechnungspfeil und eine ausgezahlte Geldscheibe, Konzept Anrechnung und Erstattung

Körperschaftsteuer: Forschungszulage bei der GmbH

Martin Meng · ·
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Aktualisiert

Kurzfassung: Die Forschungszulage mindert bei einer GmbH die Körperschaftsteuerrückstellung oder führt zu einem Erstattungsanspruch. Ein bilanzieller Ertrag wird außerbilanziell korrigiert. Liegt die Körperschaftsteuer unter der Forschungszulage, zahlt das Finanzamt den Überschuss aus.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.

Bei einer GmbH läuft die Forschungszulage über die Körperschaftsteuer. Der rechtliche Zahlungsweg steht in § 10 FZulG. Die bilanzielle Behandlung erklärt Randnummer 287 des BMF-Schreibens vom 7. Februar 2023.

Anrechnung auf die Körperschaftsteuer

Das Finanzamt setzt die Forschungszulage in einem eigenen Bescheid fest. Bei der nächsten erstmaligen Körperschaftsteuerfestsetzung wird sie vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ein übersteigender Betrag wird als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

KörperschaftsteuerForschungszulageWirkung
40.000 EUR60.000 EUR40.000 EUR Anrechnung, 20.000 EUR Erstattung
0 EUR60.000 EUR60.000 EUR Erstattung

Damit wirkt die Forschungszulage auch bei einer GmbH ohne festgesetzte Körperschaftsteuer. Voraussetzung ist ein positiver BSFZ-Bescheid, ein wirksamer AaF und die Festsetzung durch das Finanzamt.

Bilanzierung nach BMF-Randnummer 287

Die Körperschaftsteuer wird zunächst in der Höhe bilanziert, in der sie entstanden ist. Anschließend hängt die Abbildung der Forschungszulage vom Verhältnis zwischen Steuer und Zulage ab.

Körperschaftsteuer ist geschuldet

Soweit die Forschungszulage auf eine Körperschaftsteuerschuld angerechnet wird, mindert sie die Körperschaftsteuerrückstellung.

Forschungszulage übersteigt die Steuer

Der übersteigende Betrag führt zu einem zu aktivierenden Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruch. Bei späterem Geldeingang wird die Forderung ausgeglichen.

Die konkrete Kontierung hängt vom verwendeten Kontenrahmen, dem Zeitpunkt der Steuerfestsetzung und der bereits gebildeten Rückstellung ab. Pauschale SKR-Konten würden diese Unterschiede ausblenden.

Außerbilanzielle Korrektur der Ertragswirkung

Die Aktivierung eines Erstattungsanspruchs kann in der Handelsbilanz einen Ertrag auslösen. Das BMF verlangt für die steuerliche Gewinnermittlung eine außerbilanzielle Korrektur nach § 10 Nr. 2 KStG.

Der wirtschaftliche Vorteil der Forschungszulage bleibt erhalten. Die bilanzielle Ertragsbuchung erhöht das zu versteuernde Einkommen der GmbH dadurch nicht.

Zwei Anträge führen zur Anrechnung

Der Ablauf besteht aus zwei Stufen:

  1. Der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ klärt den FuE-Charakter.
  2. Der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt setzt Betrag und Anrechnung fest.

Die Aufgabenteilung erklärt der Beitrag BSFZ und Finanzamt. Den zeitlichen Ablauf beschreibt Forschungszulage Auszahlung.

Unterschied zum Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften führt die Forschungszulage nach den BMF-Randnummern 284 bis 286 zu keiner Betriebseinnahme und keiner Betriebsvermögensmehrung. Bei Körperschaften gibt es dagegen die bilanzielle Behandlung über Rückstellung oder Erstattungsanspruch mit außerbilanzieller Korrektur.

Der Beitrag Forschungszulage buchen stellt die Rechtsformen gegenüber.

Meine Rolle bei GmbH-Anträgen

Ich begleite den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ, beantworte Rückfragen und bereite Berechnungen sowie Nachweise für den steuerlichen Schritt vor. Den AaF beim Finanzamt reicht die GmbH selbst oder über ihren Steuerberater ein.

Den Überblick gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften. Die Konditionen richten sich nach Projekt und Rechtsform.

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Quellen

  1. § 10 FZulG: Festsetzung und Leistung der Forschungszulage Bundesministerium der Justiz
  2. BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023, Randnummer 287 Bundesministerium der Finanzen, 2023-02-07
  3. § 10 Nr. 2 KStG: Nichtabziehbare Aufwendungen Bundesministerium der Justiz

Häufig gestellte Fragen

Wie kommt die Forschungszulage bei einer GmbH an?
Sie wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Körperschaftsteuerfestsetzung angerechnet. Ist die Zulage höher als die festgesetzte Körperschaftsteuer, wird der übersteigende Betrag an die GmbH ausgezahlt.
Wie wird die Forschungszulage bei der GmbH bilanziert?
Nach Randnummer 287 des BMF-Schreibens mindert die Anrechnung die Körperschaftsteuerrückstellung oder führt zu einem zu aktivierenden Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruch.
Erhöht die Forschungszulage den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH?
Eine bilanzielle Ertragswirkung aus dem Erstattungsanspruch wird nach § 10 Nr. 2 KStG außerbilanziell korrigiert. Im Ergebnis erhöht sie das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft dadurch nicht.
Bekommt eine GmbH die Forschungszulage auch im Verlustjahr?
Ja. Bei einer festgesetzten Körperschaftsteuer von null Euro übersteigt die Forschungszulage die Steuer vollständig und wird nach § 10 FZulG als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

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