Körperschaftsteuer: Forschungszulage bei der GmbH
Kurzfassung: Die Forschungszulage mindert bei einer GmbH die Körperschaftsteuerrückstellung oder führt zu einem Erstattungsanspruch. Ein bilanzieller Ertrag wird außerbilanziell korrigiert. Liegt die Körperschaftsteuer unter der Forschungszulage, zahlt das Finanzamt den Überschuss aus.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater.
Bei einer GmbH läuft die Forschungszulage über die Körperschaftsteuer. Der rechtliche Zahlungsweg steht in § 10 FZulG. Die bilanzielle Behandlung erklärt Randnummer 287 des BMF-Schreibens vom 7. Februar 2023.
Anrechnung auf die Körperschaftsteuer
Das Finanzamt setzt die Forschungszulage in einem eigenen Bescheid fest. Bei der nächsten erstmaligen Körperschaftsteuerfestsetzung wird sie vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ein übersteigender Betrag wird als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.
| Körperschaftsteuer | Forschungszulage | Wirkung |
|---|---|---|
| 40.000 EUR | 60.000 EUR | 40.000 EUR Anrechnung, 20.000 EUR Erstattung |
| 0 EUR | 60.000 EUR | 60.000 EUR Erstattung |
Damit wirkt die Forschungszulage auch bei einer GmbH ohne festgesetzte Körperschaftsteuer. Voraussetzung ist ein positiver BSFZ-Bescheid, ein wirksamer AaF und die Festsetzung durch das Finanzamt.
Bilanzierung nach BMF-Randnummer 287
Die Körperschaftsteuer wird zunächst in der Höhe bilanziert, in der sie entstanden ist. Anschließend hängt die Abbildung der Forschungszulage vom Verhältnis zwischen Steuer und Zulage ab.
Körperschaftsteuer ist geschuldet
Soweit die Forschungszulage auf eine Körperschaftsteuerschuld angerechnet wird, mindert sie die Körperschaftsteuerrückstellung.
Forschungszulage übersteigt die Steuer
Der übersteigende Betrag führt zu einem zu aktivierenden Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruch. Bei späterem Geldeingang wird die Forderung ausgeglichen.
Die konkrete Kontierung hängt vom verwendeten Kontenrahmen, dem Zeitpunkt der Steuerfestsetzung und der bereits gebildeten Rückstellung ab. Pauschale SKR-Konten würden diese Unterschiede ausblenden.
Außerbilanzielle Korrektur der Ertragswirkung
Die Aktivierung eines Erstattungsanspruchs kann in der Handelsbilanz einen Ertrag auslösen. Das BMF verlangt für die steuerliche Gewinnermittlung eine außerbilanzielle Korrektur nach § 10 Nr. 2 KStG.
Der wirtschaftliche Vorteil der Forschungszulage bleibt erhalten. Die bilanzielle Ertragsbuchung erhöht das zu versteuernde Einkommen der GmbH dadurch nicht.
Zwei Anträge führen zur Anrechnung
Der Ablauf besteht aus zwei Stufen:
- Der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ klärt den FuE-Charakter.
- Der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt setzt Betrag und Anrechnung fest.
Die Aufgabenteilung erklärt der Beitrag BSFZ und Finanzamt. Den zeitlichen Ablauf beschreibt Forschungszulage Auszahlung.
Unterschied zum Einzelunternehmen
Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften führt die Forschungszulage nach den BMF-Randnummern 284 bis 286 zu keiner Betriebseinnahme und keiner Betriebsvermögensmehrung. Bei Körperschaften gibt es dagegen die bilanzielle Behandlung über Rückstellung oder Erstattungsanspruch mit außerbilanzieller Korrektur.
Der Beitrag Forschungszulage buchen stellt die Rechtsformen gegenüber.
Meine Rolle bei GmbH-Anträgen
Ich begleite den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ, beantworte Rückfragen und bereite Berechnungen sowie Nachweise für den steuerlichen Schritt vor. Den AaF beim Finanzamt reicht die GmbH selbst oder über ihren Steuerberater ein.
Den Überblick gibt die Seite zur Forschungszulage für Kapitalgesellschaften. Die Konditionen richten sich nach Projekt und Rechtsform.
Quellen
- § 10 FZulG: Festsetzung und Leistung der Forschungszulage Bundesministerium der Justiz
- BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023, Randnummer 287 Bundesministerium der Finanzen, 2023-02-07
- § 10 Nr. 2 KStG: Nichtabziehbare Aufwendungen Bundesministerium der Justiz