Eigenleistung berechnen: So wird deine Arbeitszeit zur Forschungszulage
Kurzfassung: Die Eigenleistung von Einzelunternehmern wird seit 2026 mit 100 EUR/h bewertet (plus 20% Gemeinkosten bei neuen Projekten), bei maximal 2.080 Stunden pro Jahr. Bei rückwirkenden Anträgen wird gestaffelt gerechnet: 40 EUR/h vor März 2024, 70 EUR/h bis Ende 2025, 100 EUR/h ab 2026. Ein IT-Freelancer mit 1.200 FuE-Stunden pro Jahr kann so über 6 Jahre rund 217.650 EUR Forschungszulage erhalten.
Wenn du als Einzelunternehmer oder Freelancer an eigenen Entwicklungsprojekten arbeitest, ist deine Arbeitszeit bares Geld wert. Nicht nur indirekt über Aufträge, sondern direkt über die Forschungszulage. Der Schlüssel dazu ist die sogenannte Eigenleistung. Hier erfährst du, wie die Berechnung funktioniert. Die eigentliche Kalkulation und den Antrag übernehme ich, du musst dich damit nicht herumschlagen. Aber es ist gut zu verstehen, woher die Zahlen kommen.
Was ist Eigenleistung im Sinne des FZulG?
Eigenleistung bezeichnet die Arbeitszeit, die ein Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich für Forschung und Entwicklung (FuE) aufwendet. Geregelt ist das in § 3 Abs. 3a FZulG.
Im Unterschied zu Lohnkosten für Angestellte gibt es bei der Eigenleistung keine tatsächlichen Gehaltsabrechnungen. Stattdessen rechnet der Gesetzgeber mit einem pauschalen Stundensatz, der je nach Zeitraum unterschiedlich hoch ist. Dieser Stundensatz multipliziert mit deinen FuE-Stunden ergibt die Bemessungsgrundlage, auf die dann der Fördersatz angewendet wird.
Mehr zum Konzept der Eigenleistung findest du auf der Seite Forschungszulage Eigenleistung und im Glossar. Am Ende muss die Eigenleistung in die Steuererklärung eingetragen werden.
Stundensätze nach Zeitraum
Der pauschale Stundensatz ist nicht einheitlich. Er hängt davon ab, wann dein FuE-Projekt begonnen hat. Die relevanten Stichtage sind der 28.03.2024 und der 01.01.2026.
| Zeitraum | Stundensatz | Fördersatz | Effektive Förderung pro Stunde |
|---|---|---|---|
| Vor 28.03.2024 | 40 EUR/h | 25% | 10,00 EUR/h |
| 28.03.2024 bis 31.12.2025 | 70 EUR/h | 35% (KMU) | 24,50 EUR/h |
| Ab 01.01.2026 (neues Projekt) | 100 EUR/h + 20% GK | 35% (KMU) | 42,00 EUR/h |
| Ab 01.01.2026 (laufendes Projekt) | 100 EUR/h | 35% (KMU) | 35,00 EUR/h |
Die Stundensätze haben sich also seit 2024 mehr als verdoppelt. Einen vollständigen Überblick über die Reform 2026 findest du im separaten Beitrag. Wie sich die Fördersätze seit 2019 entwickelt haben, zeigt die parlamentarische Timeline.
Höchstgrenze: 2.080 Stunden pro Jahr
Das FZulG begrenzt die anrechenbaren FuE-Stunden auf höchstens 40 Stunden pro Woche, was bei 52 Wochen einem Maximum von 2.080 Stunden pro Jahr entspricht. Das gilt pro Person, nicht pro Projekt.
In der Praxis erreichen nur wenige Selbständige diese Obergrenze, weil nicht jede Arbeitsstunde als FuE zählt. Akquise, Buchhaltung, Kundenkommunikation und Routinearbeit sind keine FuE. Realistisch liegen die meisten zwischen 800 und 1.600 FuE-Stunden pro Jahr.
Gemeinkostenpauschale: +20% ab 2026
Seit dem 01.01.2026 gibt es erstmals einen Gemeinkostenzuschlag von 20% auf die Eigenleistung. Das bedeutet: Dein Stundensatz von 100 EUR wird rechnerisch um 20% auf 120 EUR/h erhöht.
Wichtig: Die Gemeinkostenpauschale gilt nur für Projekte, die ab 2026 beginnen. Wenn dein Projekt bereits 2024 gestartet ist und 2026 weiterläuft, bekommst du ab 2026 zwar den höheren Stundensatz von 100 EUR, aber keinen Gemeinkostenzuschlag.
Eigenleistung berechnen: Schritt für Schritt
Die Berechnung folgt einer klaren Formel:
Bemessungsgrundlage = FuE-Stunden x Stundensatz (ggf. + 20% Gemeinkosten)
Forschungszulage = Bemessungsgrundlage x Fördersatz (25% oder 35%)
Rechenbeispiel: IT-Freelancer mit rückwirkendem Antrag
Angenommen, du bist Softwareentwickler und arbeitest seit Januar 2023 an einer eigenen SaaS-Plattform. Du stellst 2026 einen rückwirkenden Antrag für 2023 bis 2025 und zusätzlich einen prospektiven Antrag für 2026 bis 2028.
Rückwirkender Antrag (2023 bis 2025):
| Jahr | FuE-Stunden | Stundensatz | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Forschungszulage |
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 1.200 | 40 EUR/h | 48.000 EUR | 25% | 12.000 EUR |
| 2024 (bis 27.03.) | 300 | 40 EUR/h | 12.000 EUR | 25% | 3.000 EUR |
| 2024 (ab 28.03.) | 900 | 70 EUR/h | 63.000 EUR | 35% | 22.050 EUR |
| 2025 | 1.200 | 70 EUR/h | 84.000 EUR | 35% | 29.400 EUR |
| Gesamt | 3.600 | 207.000 EUR | 66.450 EUR |
Prospektiver Antrag (2026 bis 2028, neues Projekt):
| Jahr | FuE-Stunden | Stundensatz | Gemeinkosten | Bemessungsgrundlage | Forschungszulage (35%) |
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 1.200 | 100 EUR/h | +20% | 144.000 EUR | 50.400 EUR |
| 2027 | 1.200 | 100 EUR/h | +20% | 144.000 EUR | 50.400 EUR |
| 2028 | 1.200 | 100 EUR/h | +20% | 144.000 EUR | 50.400 EUR |
| Gesamt | 3.600 | 432.000 EUR | 151.200 EUR |
In Summe ergibt das über beide Anträge 217.650 EUR Forschungszulage bei 1.200 FuE-Stunden pro Jahr. Eine kompakte Übersicht der Förderhöhe nach Stundenzahl findest du im Beitrag Forschungszulage Höhe.
Gestaffelte Berechnung bei Stichtagen
Wie du in der Tabelle siehst, wird 2024 gestaffelt berechnet. Der Stichtag 28.03.2024 teilt das Jahr in zwei Abschnitte mit unterschiedlichen Stundensätzen und Fördersätzen. Diese gestaffelte Berechnung mache ich für dich. Bei rückwirkenden Anträgen mit mehreren Zeiträumen ist das fehleranfällig, wenn man es selbst versucht.
Besonderheit bei GbR und Personengesellschaften
Wenn du in einer GbR arbeitest, gilt eine wichtige Sonderregel: Die Forschungszulage wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt, nicht nach dem Anteil der FuE-Stunden.
Konkret: Wenn du und dein Mitgründer den Gewinn 60/40 aufteilt, bekommt jeder 60% bzw. 40% der Forschungszulage, unabhängig davon, wer wie viele Stunden im Labor oder am Rechner verbracht hat. Die Auszahlung erfolgt über die persönliche Einkommensteuererklärung jedes Gesellschafters.
Nachweispflichten: Was du dokumentieren musst
Die Eigenleistung muss nachgewiesen werden. Das Finanzamt und die Bescheinigungsstelle (BSFZ) verlangen:
Stundenzettel
Für jeden Gesellschafter bzw. Einzelunternehmer muss ein Stundenzettel geführt werden. Dieser enthält das Datum, die Anzahl der Stunden, die zugeordneten Arbeitspakete und eine kurze Tätigkeitsbeschreibung. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3a FZulG). Ein tägliches Limit schreibt das Gesetz nicht vor, aber mehr als 8 Stunden pro Tag sind aus Glaubwürdigkeitsgründen nicht empfehlenswert. Was genau auf den Stundenzettel muss und welche Fehler das Finanzamt beanstandet, erfährst du im Beitrag Stundenzettel für Eigenleistung.
Projektdokumentation
Zusätzlich zum Stundenzettel sollte eine laufende Projektdokumentation existieren. Das können Commit-Logs, Protokolle, technische Notizen oder Meilenstein-Berichte sein. Je nachvollziehbarer die Dokumentation, desto reibungsloser verläuft eine eventuelle Prüfung.
Keine Formvorschrift
Es gibt keine vorgeschriebene Form für den Stundenzettel. Eine Excel-Tabelle, ein PDF oder eine exportierte Zeiterfassung reichen aus. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen zeitnah erfolgen und nicht erst Jahre später konstruiert werden.
Die häufigsten Fehler bei der Eigenleistung
- Stichtage ignoriert: Wer einen rückwirkenden Antrag stellt und den einheitlichen 2026er-Satz ansetzt, rechnet falsch. Die Berechnung muss für jeden Zeitraum separat erfolgen.
- Gemeinkosten pauschal ansetzen: Die 20% Gemeinkostenpauschale gilt nur für neue Projekte ab 2026. Laufende Projekte bekommen den höheren Stundensatz, aber keine Gemeinkosten.
- GbR-Stunden statt Gewinnverteilung: Bei Personengesellschaften zählt der Gewinnverteilungsschlüssel, nicht der Stundenanteil.
- Mehr als 2.080 Stunden ansetzen: Die 40h/Woche-Grenze ist gesetzlich und wird geprüft.
Du rechnest, ich mache den Rest
Probiere den Rechner aus, um eine erste Schätzung zu bekommen. Aber mach dir keinen Kopf über Stichtage, Staffelung oder Nachweispflichten. Dafür bin ich da.
Ich übernehme:
- Die korrekte gestaffelte Berechnung über alle Zeiträume
- Die Erstellung der Stundennachweise
- Den kompletten BSFZ-Antrag
- Die Korrespondenz mit BSFZ und Finanzamt
Dein Aufwand: ein Gespräch und ein paar Rückfragen. Mein Honorar: 0 EUR im Voraus, 15% der ausgezahlten Förderung.
Schreib mir per WhatsApp oder nutze den QuickCheck, um in 2 Minuten herauszufinden, ob dein Projekt förderfähig ist.