Forschungszulage in der Steuererklärung: Wo und wie eintragen?

Du hast die BSFZ-Bescheinigung in der Hand. Jetzt fehlt nur noch der letzte Schritt: Die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Das passiert über die Steuererklärung, genauer über die Anlage FZ (Forschungszulage). Diese Anleitung zeigt dir, wo du was einträgst und was du beachten musst.

Überblick: Der Weg zur Auszahlung

Die Forschungszulage ist ein zweistufiger Prozess:

1

BSFZ-Bescheinigung (Fachliche Prüfung)

Die BSFZ prüft, ob dein Projekt FuE ist. Ergebnis: Eine Bescheinigung mit Vorgangsnummer. Zum BSFZ-Antrag

2

Finanzamt-Antrag (Finanzielle Prüfung)

Du beantragst die Forschungszulage über die Steuererklärung (Anlage FZ). Das Finanzamt prüft die Höhe und zahlt aus. Dieser Schritt wird hier erklärt.

Ohne BSFZ-Bescheinigung gibt es keine Auszahlung. Aber auch mit Bescheinigung musst du aktiv werden: Die Forschungszulage wird nicht automatisch gewährt. Du musst sie über die Steuererklärung beantragen.

Die Anlage FZ: Felder und Eintragungen

Die Anlage FZ (Forschungszulage) ist ein eigenes Formular in der Einkommensteuererklärung. Für Einzelunternehmer und Freelancer ist sie Teil der persönlichen Einkommensteuererklärung (nicht der Anlage EÜR oder der Anlage S).

Die wichtigsten Felder:

Angaben zum FuE-Vorhaben

BSFZ-Vorgangsnummer, Bezeichnung des Vorhabens, Laufzeit des Projekts. Diese Daten findest du in der BSFZ-Bescheinigung.

Förderfähige Aufwendungen: Eigenleistung

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften: Anzahl der FuE-Stunden multipliziert mit dem gesetzlichen Stundensatz. Ab 2026: 100 EUR/h + 20% Gemeinkostenzuschlag = 120 EUR/h. Vor 2026: 70 EUR/h.

Summe der Bemessungsgrundlage

Eigenleistung (Stunden x Stundensatz), ggf. plus Auftragsforschung. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei 10 Mio EUR pro Wirtschaftsjahr (praktisch unbegrenzt für Einzelunternehmer).

Festzusetzende Forschungszulage

Bemessungsgrundlage x 35% (ab 28.03.2024) = deine Forschungszulage. Maximal 3,5 Mio EUR pro Jahr (ab 2026).

ELSTER: Schritt für Schritt

In ELSTER (Mein ELSTER) findest du die Anlage FZ unter den Anlagen zur Einkommensteuererklärung. So gehst du vor:

  1. Melde dich bei Mein ELSTER an.
  2. Öffne deine Einkommensteuererklärung für das relevante Jahr.
  3. Füge die Anlage FZ hinzu (unter "Formulare hinzufügen" oder "Weitere Anlagen").
  4. Trage die BSFZ-Vorgangsnummer, die FuE-Stunden und die Bemessungsgrundlage ein.
  5. Übermittle die Steuererklärung wie gewohnt.

Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest und verrechnet sie mit deiner Einkommensteuer. Wenn die Forschungszulage höher ist als deine Steuerschuld, wird der Überschuss ausgezahlt.

Berechnung der Förderhöhe

Die Berechnung für Einzelunternehmer ist geradlinig:

FuE-Stunden im Wirtschaftsjahr z.B. 1.000 h
x Stundensatz (ab 2026) 100 EUR
x Gemeinkostenzuschlag (ab 2026) 1,2
= Bemessungsgrundlage 120.000 EUR
x 35% Fördersatz = 42.000 EUR

Maximale Eigenleistung: 2.080 Stunden pro Person und Jahr (40h/Woche x 52 Wochen). Der Förderrechner zeigt dir dein individuelles Potenzial.

Auszahlung und Verrechnung

Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift. Sie wird mit deiner Einkommensteuer verrechnet:

  • Steuerschuld > Forschungszulage: Deine Steuerlast reduziert sich um den Betrag der Forschungszulage.
  • Steuerschuld < Forschungszulage: Der Überschuss wird dir ausgezahlt. Die Forschungszulage führt dann zu einer Steuererstattung.
  • Keine Steuerschuld: Der gesamte Betrag wird ausgezahlt. Die Forschungszulage funktioniert auch bei Verlustjahren.

Das bedeutet: Auch wenn du in einem Jahr keinen Gewinn gemacht hast, bekommst du die Forschungszulage trotzdem ausgezahlt. Sie ist nicht an eine positive Steuerschuld gebunden.

Hilfe bei der Steuererklärung

Ich begleite dich bis zur Auszahlung. Das umfasst Hinweise zur Eintragung in der Anlage FZ und die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts. Die eigentliche Steuererklärung erstellt dein Steuerberater oder du selbst. Ich liefere die Zahlen und Unterlagen.

Kosten: 0 EUR upfront. 15% der ausgezahlten Forschungszulage als Erfolgshonorar. Wird nichts ausgezahlt, zahlst du nichts.

Von der BSFZ bis zur Auszahlung

Ich begleite den gesamten Prozess: BSFZ-Antrag, Bescheinigung, Steuererklärung, Auszahlung. Ein Ansprechpartner für alles.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Forschungszulage versteuern?
Die Forschungszulage selbst ist steuerfrei. Sie wird nicht als Betriebseinnahme erfasst. Allerdings mindert sie die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der geförderten Wirtschaftsgüter. Bei reiner Eigenleistung (keine Abschreibungsgüter) hat das in der Praxis keine Auswirkung.
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Steuerbescheids. Je nachdem, wann dein Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet, kann das einige Wochen bis Monate nach Einreichung dauern. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich. Die Verarbeitung läuft wie bei jeder Steuererstattung.
Kann ich die Forschungszulage auch ohne Steuerberater beantragen?
Ja. Die Eintragung in der Anlage FZ ist für Einzelunternehmer überschaubar. Du brauchst die BSFZ-Vorgangsnummer, die Anzahl der Stunden und die berechnete Bemessungsgrundlage. Wenn du deine Steuererklärung selbst in ELSTER machst, kannst du die Anlage FZ einfach hinzufügen.
Ich habe mehrere BSFZ-Bescheinigungen. Wie trage ich die ein?
Für jedes bescheinigte FuE-Vorhaben füllst du einen eigenen Abschnitt in der Anlage FZ aus. Die Stunden und Bemessungsgrundlagen der einzelnen Vorhaben werden am Ende summiert. Die maximale Bemessungsgrundlage gilt pro Wirtschaftsjahr über alle Vorhaben zusammen.
Was ist wenn mein Finanzamt Rückfragen hat?
Das Finanzamt kann Nachweise anfordern: Stundenzettel, BSFZ-Bescheinigung, Projektbeschreibung. Diese Unterlagen solltest du bereithalten. Ich liefere dir alle notwendigen Dokumente und formuliere bei Bedarf die Antwort auf Rückfragen.
Kann ich die Anlage FZ nachträglich einreichen?
Ja. Wenn du deine Steuererklärung bereits eingereicht hast, ohne die Anlage FZ, kannst du sie nachreichen. Das geht über einen Einspruch gegen den Steuerbescheid (innerhalb eines Monats) oder über einen Änderungsantrag. Dein Steuerberater kennt den Prozess.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Bei einer Betriebsprüfung kann der Prüfer die förderfähigen Stunden und die Zuordnung zum FuE-Vorhaben hinterfragen. Dafür brauchst du: Stundenzettel, BSFZ-Bescheinigung, Projektdokumentation. Ein ordentlich geführter Stundenzettel mit Tätigkeitsbeschreibung pro Tag reicht in der Regel aus.

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Schreib mir auf WhatsApp oder per E-Mail. Ich melde mich persönlich.

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