Timeline seit 2019

Parlamentarische Geschichte der Forschungszulage

Jeder Gesetzentwurf, jede Änderung, jede Anfrage. Von der ersten Lesung im Mai 2019 bis zum Investitionssofortprogramm 2025. 28 dokumentierte Vorgänge in 7 Jahren.

8 Gesetzesänderungen
46.418 Anträge
132 Mrd. EUR FuE-Ausgaben

Chronologie der Gesetzgebung

Alle parlamentarischen Vorgänge zum FZulG in chronologischer Reihenfolge. Klick auf die Drucksachennummern für die Originalquellen.

Gesetz Verordnung Anfrage Beschluss Reform
2019
Vom Entwurf zur Verkündung
23. Mai 2019 Gesetz

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Erster Durchgang im Bundesrat (BR-Drs. 242/19). Der Entwurf sah eine Zulage von 25% auf maximal 2 Mio. EUR Bemessungsgrundlage vor.

BR-Drs. 242/19
17. Juni 2019 Gesetz

Einbringung in den Bundestag

BT-Drs. 19/10940. Ziel: Steuerliche Forschungsförderung als Ergänzung zur bestehenden Projektförderung.

BT-Drs. 19/10940
21. Juni 2019 Anfrage

Kleine Anfrage der LINKEN

BT-Drs. 19/11020. Frage nach dem Einfluss von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf.

BT-Drs. 19/11020
27. Juni 2019 Beschluss

Erste Lesung im Bundestag

107. Sitzung der 19. Wahlperiode. Erste Beratung des Gesetzentwurfs mit Redebeiträgen aus allen Fraktionen.

Plenarprotokoll
7. November 2019 Beschluss

Verabschiedung im Bundestag

Zweite und dritte Lesung in der 124. Sitzung. Namentliche Abstimmung mit den Stimmen der Koalition (CDU/CSU, SPD).

Plenarprotokoll
21. November 2019 Verordnung

Bescheinigungsverordnung (FZulBV)

BR-Drs. 625/19. Verordnung des BMBF zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens durch die BSFZ.

BR-Drs. 625/19
14. Dezember 2019 Gesetz

Verkündung im Bundesgesetzblatt

BGBl. I S. 2763. Das Forschungszulagengesetz tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Fördersatz: 25%, Bemessungsgrundlage: 2 Mio. EUR, Eigenleistung: 40 EUR/h.

2020
Inkrafttreten und Corona-Verdopplung
1. Januar 2020 Gesetz

Inkrafttreten des FZulG

Die Forschungszulage kann erstmals beantragt werden. Die BSFZ nahm den operativen Betrieb im September 2020 auf.

29. Juni 2020 Reform

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Artikel 8 verdoppelte die Bemessungsgrundlage von 2 auf 4 Mio. EUR, befristet bis 30.06.2026. Maximale Zulage: 1.000.000 EUR jährlich.

BT-Drs. 19/20058
Juli 2020 Anfrage

FDP-Antrag: Bescheinigungen schneller erteilen

BT-Drs. 19/20781. Die FDP forderte eine zügigere Bearbeitung. Der Antrag wurde im September 2020 abgelehnt.

BT-Drs. 19/20781
21. Dezember 2020 Gesetz

Jahressteuergesetz 2020

Artikel 40: Ausschluss der Förderung von Auftragnehmern und Präzisierung der Anrechnung bei erstmaliger Steuerfestsetzung.

BR-Drs. 746/20
2021
KöMoG und Grundsteuerreform
25. Juni 2021 Gesetz

KöMoG: Optionsmodell für Personengesellschaften

Artikel 11 passte die Anspruchsberechtigung an das neue Optionsmodell für Personengesellschaften an. Mehr Rechtsformen wurden förderfähig.

13. Juli 2021 Anfrage

FDP-Anfrage zur Nutzung

BT-Drs. 19/31365. Die FDP fragte, wie die Bundesregierung für das FZulG geworben hat und ob sie die Bemessungsgrundlage erhöhen will.

16. Juli 2021 Gesetz

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz

Artikel 5 begrenzte die Bemessungsgrundlage bei verbundenen Unternehmen und führte ein gesondertes Feststellungsverfahren ein.

2022
Erste belastbare Antragszahlen
25. Februar 2022 Anfrage

CDU/CSU-Anfrage zu Antragszahlen

Ergebnis: 5.504 Anträge zwischen 01/2020 und 01/2022. Davon 4.209 beschieden, 3.328 mit mindestens einem positiv beschiedenen Vorhaben.

hib-Meldung
8. April 2022 Verordnung

Erste Änderung der FZulBV

BR-Drs. 76/22. Anpassungen im Bescheinigungsverfahren der BSFZ.

BR-Drs. 76/22
2023
Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss
7. Februar 2023 Verordnung

BMF-Schreiben zur Gewährung

297 Randziffern zur praktischen Anwendung. Ersetzt das Vorgängerschreiben vom 11.11.2021.

September 2023 Gesetz

Gesetzentwurf Wachstumschancengesetz

BT-Drs. 20/8628. Bemessungsgrundlage dauerhaft auf 12 Mio. EUR, KMU-Zuschlag auf 35%, Sachkosten erstmals förderfähig.

BT-Drs. 20/8628
17. November 2023 Beschluss

Verabschiedung im Bundestag

Der Bundestag nahm das Wachstumschancengesetz an. Die FZulG-Änderungen fanden sich in den Artikeln 35 und 36.

BR-Drs. 588/23
24. November 2023 Beschluss

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat verweigerte die Zustimmung wegen Differenzen beim Gesamtumfang des Pakets. Monatelange Verhandlungen folgten.

2024
Wachstumschancengesetz tritt in Kraft
22. März 2024 Beschluss

Bundesrat stimmt dem Kompromiss zu

Die Bemessungsgrundlage wurde auf 10 statt der geplanten 12 Mio. EUR festgelegt. Der Vermittlungsausschuss hatte am 21.02.2024 beraten.

27. März 2024 Reform

Verkündung Wachstumschancengesetz

BGBl. 2024 I Nr. 108. Größte Aufwertung seit Einführung: 10 Mio. EUR Bemessungsgrundlage, KMU-Satz 35%, Auftragsforschung 70%, Sachkosten förderfähig, 70 EUR/h Eigenleistung.

BGBl. 2024 I Nr. 108
April 2024 Verordnung

Zweite Änderung der FZulBV

Die Verordnung spezifizierte die Angabe von Wirtschaftsgütern im Bescheinigungsantrag, passend zur neuen Sachkostenregelung.

BGBl. 2024 I Nr. 122
September 2024 Gesetz

Jahressteuergesetz 2024: Evaluierungs-Paragraph

Neuer § 16a FZulG zur Anonymisierung und Datenverarbeitung für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung. Ermöglicht rückwirkende statistische Erhebung seit 2020.

BT-Drs. 20/12780
2025
Investitionssofortprogramm und neuer Schub
Mai 2025 Gesetz

Gesetzentwurf Investitionssofortprogramm

BT-Drs. 21/323. Drei Neuerungen: Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. EUR (2026 bis 2030), Gemeinkostenpauschale, Eigenleistung auf 100 EUR/h.

BT-Drs. 21/323
26. Juni 2025 Beschluss

Verabschiedung im Bundestag

Fritz Güntzler (CDU/CSU): "Es ist auch richtig, die Forschungszulage zu verbessern. Dort erhöhen wir die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro."

BT-Drs. 21/629
14. Juli 2025 Reform

Verkündung Investitionssofortprogramm

BGBl. 2025 I Nr. 161. Die FZulG-Änderungen treten zum 01.01.2026 in Kraft. Eigenleistungssatz: 100 EUR/h mit 20% Gemeinkostenpauschale.

22. Dezember 2025 Gesetz

Steueränderungsgesetz 2025

BGBl. 2025 I Nr. 363. Artikel 3 passte die Verweise auf die AGVO in § 9 FZulG an.

BR-Drs. 474/25

Entwicklung der Fördersätze

Die Konditionen wurden mit jeder Gesetzesänderung verbessert. Der effektive Stundensatz für Eigenleistung stieg von 10 auf 42 EUR.

01/2020 bis 06/2020
BMG: 2 Mio.
Satz: 25%
Eigenleistung: 40 EUR/h
Max. Zulage: 500.000 EUR
07/2020 bis 03/2024
BMG: 4 Mio.
Satz: 25%
Eigenleistung: 40 EUR/h
Max. Zulage: 1.000.000 EUR
03/2024 bis 12/2025
BMG: 10 Mio.
Satz: 25% / 35%
Eigenleistung: 70 EUR/h
Max. Zulage: 3.500.000 EUR
Ab 01/2026
BMG: 12 Mio.
Satz: 25% / 35%
Eigenleistung: 100 EUR/h
Max. Zulage: 4.200.000 EUR
Aktuell gültig

Effektiver Stundensatz für Eigenleistung (KMU, 35%)

10 EUR
40 x 25%
2020 bis
03/2024
24,50 EUR
70 x 35%
03/2024 bis
12/2025
42 EUR
100 x 1,2 x 35%
Ab 01/2026

Berechnung: Stundensatz x Gemeinkostenpauschale (ab 2026: 1,2) x Fördersatz. KMU erhalten seit 28.03.2024 den erhöhten Satz von 35%.

BSFZ-Statistik: Die Zahlen hinter dem Gesetz

Bis zum 31.12.2025 eingegangene Anträge bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die überwiegende Mehrheit kommt von KMU.

46.418
Anträge seit 2020
bei der BSFZ eingegangen
56.761
Vorhaben eingereicht
~1,22 pro Antrag
~84%
von KMU
kleine und mittlere Unternehmen
42 EUR/h
effektiver Satz ab 2026
100 EUR x 1,2 GK x 35%

Die häufigsten Branchen: IT-Dienstleistungen, Maschinenbau und Forschung/Entwicklung. Wie der BSFZ-Antrag abläuft und was danach beim Finanzamt passiert, ist in eigenen Beiträgen beschrieben.

Drei Beobachtungen zur politischen Richtung

01

Breite politische Unterstützung

Alle Fraktionen im Bundestag befürworten das Instrument grundsätzlich, wenn auch mit unterschiedlichen Vorstellungen zum Umfang. Keine Partei hat je die Abschaffung gefordert.

02

Erweiterung der Zielgruppe

Vom KöMoG (Personengesellschaften) über den KMU-Bonus bis zum höheren Eigenleistungssatz: Die Forschungszulage wird zunehmend auch für Selbständige und kleine Unternehmen attraktiv.

03

Befristung als Unsicherheit

Die erhöhte Bemessungsgrundlage von 12 Mio. EUR ist bis 2030 befristet. Die Evaluierung nach § 17 FZulG wird zeigen, ob eine Verstetigung politisch durchsetzbar ist.

Evaluierung nach § 17 FZulG

Das Gesetz schreibt eine wissenschaftliche Evaluierung nach fünf Jahren vor. Die Evaluierung wurde in Auftrag gegeben (vgl. BT-Drs. 20/7145), ist aber Stand März 2026 noch nicht veröffentlicht. Das JStG 2024 schuf mit § 16a FZulG die datenschutzrechtliche Grundlage für die rückwirkende statistische Erhebung.

Wer rückwirkend beantragt, profitiert von den gestaffelten Sätzen über mehrere Zeiträume. Wer jetzt ein neues FuE-Vorhaben startet, bekommt die besten Konditionen seit Bestehen des Gesetzes.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)?
Das FZulG ist seit dem 01.01.2020 die gesetzliche Grundlage für die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland. Unternehmen und Selbständige erhalten eine Zulage auf ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben, die direkt mit der Einkommensteuer verrechnet wird. Das Gesetz ergänzt die bestehende Projektförderung durch eine branchenoffene, themenunabhängige Förderung.
Wie oft wurde das FZulG seit 2020 geändert?
Das FZulG wurde achtmal geändert: Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (2020), das Jahressteuergesetz 2020, das KöMoG (2021), das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (2021), das Wachstumschancengesetz (2024), das Jahressteuergesetz 2024, das Investitionssofortprogramm (2025) und das Steueränderungsgesetz 2025. Jede Änderung brachte Verbesserungen für Antragsteller.
Wie hoch ist die Förderung aktuell (ab 2026)?
Ab 2026 gilt: Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. EUR, Fördersatz 25% (KMU: 35%), Eigenleistungssatz 100 EUR/h plus 20% Gemeinkostenpauschale. Für Einzelunternehmer ergibt sich ein effektiver Stundensatz von 42 EUR pro FuE-Stunde (bei KMU-Satz). Die maximale Zulage pro Jahr beträgt 4,2 Mio. EUR.
Warum sind die Stichtage 28.03.2024 und 01.01.2026 wichtig?
Am 28.03.2024 trat das Wachstumschancengesetz in Kraft (Eigenleistung: 70 EUR/h, KMU-Satz: 35%). Am 01.01.2026 greift das Investitionssofortprogramm (100 EUR/h, Gemeinkostenpauschale). Wer rückwirkend beantragt, muss die gestaffelten Sätze je Zeitraum korrekt anwenden. Der Förderrechner berücksichtigt diese Stichtage automatisch.

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