Forschungszulage für die OHG

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist als Personengesellschaft direkt anspruchsberechtigt für die Forschungszulage. Das Besondere: Die Eigenleistung aller Gesellschafter fließt in die Bemessungsgrundlage ein. Damit kann sich die Fördersumme vervielfachen.

Warum die OHG besonders profitiert

In einer OHG arbeiten typischerweise mehrere Gesellschafter aktiv im Unternehmen mit. Jeder Gesellschafter, der an FuE-Projekten beteiligt ist, kann seine Stunden einbringen. Die Bemessungsgrundlage wird dadurch deutlich höher als bei einem Einzelunternehmer.

Beispiel: OHG mit drei Gesellschaftern

Gesellschafter A: 1.500h

105.000 EUR

Gesellschafter B: 1.200h

84.000 EUR

Gesellschafter C: 800h

56.000 EUR

Forschungszulage (35%)

85.750 EUR

Ab 01.01.2026 mit 70 EUR/h. Gesamte Bemessungsgrundlage: 245.000 EUR. Förderung wird nach Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt.

Besonderheiten bei der OHG

  • Alle Gesellschafter haften: In der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und sind typischerweise operativ tätig. Das erhöht die Chance, dass mehrere Gesellschafter FuE-Stunden einbringen können.
  • Gewinnverteilungsschlüssel: Die Forschungszulage wird nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt, nicht nach dem Anteil an den FuE-Stunden.
  • Antragstellung: Der Antrag wird von der OHG als Gesellschaft gestellt. Die Zulage wird den einzelnen Gesellschaftern über die Einkommensteuer zugerechnet.
  • Angestellte: Neben der Eigenleistung der Gesellschafter sind auch die Lohnkosten von Angestellten förderfähig, die an FuE arbeiten.

Typische FuE-Projekte in OHGs

  • Ingenieurbüros: Neue Berechnungsverfahren, Simulationsmodelle, Prüfmethoden
  • Handwerksbetriebe: Innovative Fertigungstechniken, Materialentwicklung, Prozessautomatisierung
  • IT-Dienstleister: Eigene Plattformen, Frameworks, KI-Anwendungen
  • Architektur- und Planungsbüros: Parametrische Entwurfsmethoden, nachhaltige Baukonzepte

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Häufig gestellte Fragen

Kann eine OHG die Forschungszulage beantragen?
Ja. Die OHG ist als Personengesellschaft nach § 1 FZulG ausdrücklich anspruchsberechtigt.
Wie wird die Zulage auf die Gesellschafter aufgeteilt?
Nach dem Gewinnverteilungsschlüssel. Bei einer 50/50-OHG erhält jeder Gesellschafter die Hälfte der Zulage. Die Aufteilung richtet sich nicht nach den geleisteten FuE-Stunden.
Müssen alle Gesellschafter FuE-Arbeit leisten?
Nein. Nur die Gesellschafter, die tatsächlich an FuE-Projekten arbeiten, bringen ihre Stunden ein. Ein Gesellschafter, der sich um Vertrieb oder Verwaltung kümmert, muss keine FuE nachweisen.
Was ist mit Angestellten der OHG?
Auch die Lohnkosten von Angestellten, die an FuE arbeiten, sind förderfähig. Bei Angestellten werden die tatsächlichen Lohnkosten (brutto plus Arbeitgeberanteil Sozialversicherung) angesetzt.
Bekommt eine OHG den erhöhten KMU-Satz von 35%?
Ja, wenn die OHG die KMU-Kriterien erfüllt: weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR. Die meisten OHGs fallen darunter.
Wie dokumentieren wir die FuE-Stunden?
Jeder Gesellschafter führt seine eigene Zeiterfassung. Die Stunden müssen arbeitstäglich dokumentiert und dem FuE-Vorhaben zugeordnet werden.

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