Forschungszulage Medizintechnik: Wenn deine Entwicklung Leben verbessert

Medizintechnik ist einer der innovationsintensivsten Sektoren in Deutschland. Wer eigene Geräte konstruiert, diagnostische Software programmiert, Sensoren für Patientenmonitoring entwickelt oder neue Therapieverfahren erprobt, betreibt fast immer Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG. Die Forschungszulage belohnt diese Arbeit mit bis zu 42 EUR pro Stunde. Und du brauchst dafür keine Zulassung, kein CE-Kennzeichen und keine klinische Studie. Die FuE-Arbeit selbst ist förderfähig, nicht das Ergebnis.

Ingenieurin arbeitet an Medizintechnik-Prototyp mit Oszilloskop

Was zählt als FuE in der Medizintechnik?

Medizintechnik umfasst ein breites Spektrum: von mechanischen Instrumenten über elektronische Geräte bis hin zu reiner Software. Die BSFZ unterscheidet nicht nach Produktkategorie, sondern prüft die drei bekannten Kriterien: Neuartigkeit, technische Unwägbarkeit und Planmäßigkeit.

Typische FuE-Projekte in der Medizintechnik:

  • Entwicklung eines eigenen Sensormoduls für Vitalparametererfassung
  • Algorithmus für die automatisierte Auswertung von Bilddaten (Dermatoskopie, Radiologie)
  • Konstruktion eines Prototyps für ein neuartiges Therapiegerät
  • Softwareentwicklung für Patientenmanagementsysteme mit eigener Logik
  • Materialerprobung für biokompatible Implantate oder Prothesen

FuE nach Teilbereichen

Diagnostik und Sensorik

  • Eigene Biosensoren für Point-of-Care-Diagnostik
  • Algorithmen für die automatisierte Bildauswertung
  • Miniaturisierte Messgeräte mit eigener Signalverarbeitung
  • Wearable-Sensoren mit eigener Dateninterpretation

Healthcare-Software und KI

  • KI-gestützte Entscheidungsunterstützung für Ärzte
  • Interoperabilitätslösungen (FHIR, HL7) mit eigener Mapping-Logik
  • Telemedizin-Plattformen mit eigenen Algorithmen
  • Digitale Therapieanwendungen (DiGA) in der Entwicklung

Geräte und Mechanik

  • Prototypen für chirurgische Instrumente
  • 3D-gedruckte Prothesen und Orthesen mit eigenem Design
  • Rehabilitationsgeräte mit eigener Steuerungslogik
  • Laborautomatisierung für medizinische Anwendungen

Materialien und Biokompatibilität

  • Neue Materialkombinationen für Implantate
  • Beschichtungsverfahren für Biokompatibilität
  • Abbaubare Materialien für temporäre Anwendungen
  • Oberflächenbehandlungen für antimikrobielle Wirkung

Regulierung und Förderung: Zwei getrennte Welten

Ein häufiges Missverständnis: Die Forschungszulage hat nichts mit der Medizinprodukteverordnung (MDR) zu tun. Du brauchst kein CE-Kennzeichen, keine Zulassung, keine klinische Studie. Die BSFZ prüft ausschließlich, ob deine Entwicklungsarbeit die FuE-Kriterien erfüllt. Auch ein Projekt, das nie zur Zulassung kommt, kann förderfähig sein.

Umgekehrt ist nicht jede regulatorische Arbeit FuE. Die Erstellung regulatorischer Dokumentation (technische Dokumentation, Risikoanalyse nach ISO 14971 als reiner Formalakt, Konformitätsbewertung) ist in der Regel keine FuE. Aber die technische Entwicklungsarbeit, die dahintersteht, sehr wohl. Die Grenze: Dort wo du technische Probleme löst, ist es FuE. Dort wo du Formulare ausfüllst, nicht.

Rechenbeispiel: Freelance Medizintechnik-Entwickler

Ein freiberuflicher Ingenieur entwickelt ein tragbares EKG-Gerät mit eigener Signalverarbeitungssoftware. Er konstruiert die Hardware, programmiert die Firmware, entwickelt den Filteralgorithmus und validiert die Messgenauigkeit über Referenzmessungen. 1.500 Stunden FuE-Arbeit über 18 Monate.

FuE-Stunden 1.500 h
Stundensatz + 20% Gemeinkosten 120 EUR/h
Bemessungsgrundlage 180.000 EUR
Forschungszulage (35%) 63.000 EUR

Berechnung ab 2026: 1.500 h x 100 EUR x 1,2 GK x 35% = 63.000 EUR. Für Projekte vor 2026 gilt 70 EUR/h ohne GK-Zuschlag. Der Förderrechner zeigt dir dein individuelles Potenzial.

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Ich verstehe technische Entwicklungsprojekte und weiß, wie die BSFZ-Gutachter denken. Gemeinsam formulieren wir dein Medizintechnik-Projekt so, dass die Innovationsleistung sichtbar wird, ohne regulatorische und technische Aspekte zu vermischen.

Kosten: 0 EUR upfront. 15% der ausgezahlten Forschungszulage als Erfolgshonorar. Wird nichts ausgezahlt, zahlst du nichts.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine CE-Kennzeichnung, um Forschungszulage zu beantragen?
Nein. Die Forschungszulage fördert die Entwicklungsarbeit, nicht das zugelassene Produkt. Auch Projekte in frühen Phasen, Prototypen ohne Zulassung oder Entwicklungen, die nie auf den Markt kommen, können förderfähig sein. Die BSFZ prüft nur die FuE-Kriterien.
Ist die Erstellung regulatorischer Dokumentation förderfähig?
Die reine Dokumentation für Zulassungszwecke (Ausfüllen von Formularen, Zusammenstellen bekannter Daten) ist keine FuE. Aber die technische Risikoanalyse, bei der du bisher unbekannte Risiken identifizierst und Lösungen entwickelst, kann FuE enthalten. Entscheidend ist der Entwicklungsanteil.
Kann ich als Einzelunternehmer Medizintechnik entwickeln und Förderung bekommen?
Ja. Viele Medizintechnik-Innovationen entstehen bei Einzelpersonen. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler wird deine Eigenleistung ab 2026 mit 100 EUR/h plus 20% Gemeinkostenzuschlag bewertet. Es gibt keine Mindestteamgröße und keinen Umsatz-Vorbehalt.
Was ist mit Software als Medizinprodukt (SaMD)?
Die Softwareentwicklung selbst ist häufig förderfähig: eigene Algorithmen, Datenverarbeitungslogik, KI-Modelle für medizinische Anwendungen. Ob die Software später als Medizinprodukt klassifiziert wird, spielt für die Forschungszulage keine Rolle. Die FuE-Arbeit ist der Fördergegenstand.
Mein Projekt nutzt Open-Source-Bibliotheken. Ist das noch FuE?
Ja. Die Nutzung von Open-Source-Komponenten schließt FuE nicht aus. Entscheidend ist, was du damit machst. Wenn du auf bestehenden Bibliotheken aufbaust und daraus eine neuartige Lösung entwickelst, ist der eigene Entwicklungsanteil förderfähig. Nur die reine Konfiguration ohne Eigenentwicklung wäre keine FuE.
Wie viele Stunden brauche ich mindestens für Medizintechnik-FuE?
Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenzahl. Wirtschaftlich sinnvoll wird es ab etwa 400 bis 500 Stunden pro Jahr. Bei 500 Stunden und dem neuen Satz von 120 EUR/h sind das 21.000 EUR Forschungszulage.

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