Forschungszulage für GbR, OHG und KG

Personengesellschaften sind seit 2020 explizit anspruchsberechtigt für die Forschungszulage. Das Besondere: Die Eigenleistung aller Gesellschafter wird gefördert. Bei einer GbR mit zwei Gesellschaftern kann sich die Fördersumme verdoppeln.

Warum Personengesellschaften doppelt profitieren

Bei einer GbR, OHG oder KG wird die Eigenleistung jedes Gesellschafters separat bewertet. Arbeiten beide Gesellschafter an FuE-Projekten, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend höher:

Beispiel: GbR mit zwei Gesellschaftern (50/50)

Gesellschafter A: 1.500h

105.000 EUR

Gesellschafter B: 1.200h

84.000 EUR

Forschungszulage (35%)

66.150 EUR

Ab 01.01.2026 mit 70 EUR/h. Förderung wird nach Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt.

Besonderheiten bei Personengesellschaften

  • Gewinnverteilungsschlüssel: Die Forschungszulage wird nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt, nicht nach dem Anteil an den FuE-Stunden.
  • Antragstellung: Der Antrag wird von der Gesellschaft gestellt, aber die Zulage wird den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet.
  • Eigenleistung aller Gesellschafter: Jeder Gesellschafter, der an FuE arbeitet, kann seine Stunden einbringen. Angestellte der Gesellschaft ebenfalls.
  • KG-Besonderheit: Bei einer KG sind grundsätzlich die Komplementäre für die Antragstellung zuständig.

Typische FuE-Projekte in Personengesellschaften

  • Web-Agentur (GbR): Eigene CMS-Entwicklung, Plugin-Framework, Automatisierungs-Tools
  • Ingenieurbüro (OHG): Neue Berechnungsverfahren, Materialerprobung, Prototypen
  • Handwerksbetrieb (KG): Innovative Bautechniken, neue Materialverbindungen, Prozessoptimierung
  • Praxis-Gemeinschaft: Neue diagnostische Verfahren, Therapiekonzepte, Geräteentwicklung

Mein Angebot für Personengesellschaften

Ich kenne die Besonderheiten bei GbR, OHG und KG. Vom Quickcheck über die Zuordnung der Eigenleistung bis zum BSFZ-Antrag und der Finanzamt-Einreichung übernehme ich den gesamten Prozess.

Kosten: 0 EUR upfront. 15% der ausgezahlten Forschungszulage als Erfolgshonorar.

Fördercheck für eure Gesellschaft

In einem kurzen Gespräch klären wir, ob eure GbR/OHG/KG Anspruch auf die Forschungszulage hat.

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Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Forschungszulage bei einer GbR aufgeteilt?
Die Forschungszulage wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt. Bei einer 50/50-GbR erhält jeder Gesellschafter die Hälfte der Zulage.
Kann eine GbR den KMU-Satz von 35% bekommen?
Ja, wenn die GbR die KMU-Kriterien erfüllt. Bei den meisten kleinen Personengesellschaften ist das der Fall.
Müssen alle Gesellschafter FuE-Arbeit leisten?
Nein. Nur die Gesellschafter, die tatsächlich an FuE-Projekten arbeiten, bringen ihre Stunden ein. Ein Gesellschafter im Vertrieb muss keine FuE-Stunden nachweisen.
Was ist mit unseren Angestellten?
Auch die Lohnkosten eurer Angestellten, die an FuE arbeiten, sind förderfähig. Bei Angestellten werden die tatsächlichen Lohnkosten (brutto + Arbeitgeberanteil SV) angesetzt.
Wir haben gerade erst gegründet. Können wir trotzdem beantragen?
Ja. Es gibt keine Mindestbestandsdauer. Auch eine frisch gegründete GbR kann sofort einen Antrag stellen.
Wie dokumentieren wir die FuE-Stunden bei mehreren Gesellschaftern?
Jeder Gesellschafter führt seine eigene Zeiterfassung. Die Stunden müssen arbeitstäglich dokumentiert und dem FuE-Vorhaben zugeordnet werden.

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