Welche Jahre kannst du noch beantragen?

Die Forschungszulage ist rückwirkend bis zu 4 Jahre beantragbar. Prüfe jetzt deine Fristen.

Warum Fristen wichtig sind

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden, solange der Steuerbescheid für das betreffende Jahr noch änderbar ist. In der Praxis bedeutet das maximal 4 Jahre. Jedes Jahr, das du nicht beantragst, ist unwiderruflich verloren.

Beispiel: FuE-Arbeit aus dem Jahr 2022 kann noch bis Ende 2026 geltend gemacht werden. Ab 2027 ist dieses Geld weg.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich wirklich rückwirkend beantragen?
Ja. Die Forschungszulage kann rückwirkend für bis zu 4 Jahre beantragt werden. Voraussetzung: Du hast in dem Jahr förderfähige FuE-Arbeit geleistet.
Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Dann kannst du für dieses Jahr keine Forschungszulage mehr beantragen. Das Geld ist unwiderruflich verloren.
Brauche ich rückwirkend eine Zeiterfassung?
Du brauchst einen nachvollziehbaren Nachweis deiner FuE-Tätigkeit. Git-Commits, Projektdokumentation, E-Mail-Verläufe und Rechnungen können als Belege dienen.
Wird die rückwirkende Förderung auf einmal ausgezahlt?
Ja. Bei rückwirkenden Anträgen wird die gesamte Förderung mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid verrechnet.
Kann ich rückwirkend ein Einzelunternehmen gründen und die Fristen trotzdem nutzen?
Ja. Wenn du bereits mit Gewinnerzielungsabsicht FuE-Leistungen erbracht hast, kannst du dein Einzelunternehmen rückwirkend anmelden und die regulären Fristen gelten. Die vierjährige Antragsfrist läuft ab dem Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

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