Forschungszulage und Eigenleistung: So wird deine Arbeit bewertet

Die Eigenleistung ist das Herzstück der Forschungszulage für Selbständige. Deine persönliche Arbeitszeit in FuE-Projekten wird mit einem pauschalen Stundensatz bewertet und bildet die Grundlage für die Förderung. Hier erfährst du, wie genau das funktioniert.

Was ist Eigenleistung im Sinne des FZulG?

Eigenleistung bezeichnet die persönliche Arbeitszeit des Unternehmers oder Gesellschafters in Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Anders als bei Angestellten, deren tatsächliche Lohnkosten angesetzt werden, wird die Eigenleistung mit einem festen Pauschalsatz bewertet.

Die Eigenleistungs-Formel

Pauschaler Stundensatz 70 EUR/h (ab 01.01.2026)
Maximal förderfähige Stunden 2.080 h/Jahr (40h × 52 Wochen)
Maximale Bemessungsgrundlage 145.600 EUR (pro Person/Jahr)
Maximale Forschungszulage (25%) 36.400 EUR
Maximale Forschungszulage (35% KMU) 50.960 EUR

Entwicklung des Stundensatzes

Der pauschale Stundensatz für die Eigenleistung wurde im Laufe der Zeit angepasst:

Bis 27.03.2024 40 EUR/h
28.03.2024 bis 31.12.2025 70 EUR/h
Ab 01.01.2026 70 EUR/h

Bei rückwirkenden Anträgen werden die jeweils gültigen Stichtage berücksichtigt.

Wer kann Eigenleistung geltend machen?

  • Einzelunternehmer und Freiberufler: Die gesamte persönliche FuE-Arbeitszeit zählt
  • Gesellschafter von GbR, OHG, KG: Jeder Gesellschafter bringt seine eigene FuE-Zeit ein
  • Kommanditisten einer GmbH & Co. KG: Sofern sie aktiv an FuE arbeiten

Dokumentationspflicht

Die Eigenleistung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Das bedeutet:

  • Arbeitstäglich: Tägliche Erfassung der FuE-Stunden
  • Zuordenbar: Jede Stunde einem konkreten FuE-Vorhaben zugeordnet
  • Plausibel: Maximal 8 Stunden pro Tag, maximal 40 Stunden pro Woche
  • Nachweisbar: Stundenzettel, Zeiterfassungstool oder Projektdokumentation

Ich unterstütze dich bei der Dokumentation und sorge dafür, dass dein Stundennachweis den Anforderungen des Finanzamts entspricht.

Rechenbeispiele

Freelancer mit 1.000 FuE-Stunden

1.000h × 70 EUR = 70.000 EUR Bemessungsgrundlage

→ 24.500 EUR Forschungszulage (35%)

Selbständiger mit 2.080 FuE-Stunden (Maximum)

2.080h × 70 EUR = 145.600 EUR Bemessungsgrundlage

→ 50.960 EUR Forschungszulage (35%)

GbR mit zwei Gesellschaftern (je 1.500h)

3.000h × 70 EUR = 210.000 EUR Bemessungsgrundlage

→ 73.500 EUR Forschungszulage (35%)

Wie viel Eigenleistung steckt in deiner Arbeit?

Viele Selbständige unterschätzen, wie viel ihrer Arbeit als FuE zählt. Lass uns gemeinsam prüfen, was in deinem Fall förderfähig ist.

Häufig gestellte Fragen

Warum wird mein echter Stundensatz nicht angesetzt?
Der Gesetzgeber hat sich für einen pauschalen Satz entschieden, um die Bewertung zu vereinfachen. Seit 2026 liegt dieser bei 70 EUR/h. Ob du normalerweise 50 oder 150 EUR/h berechnest, spielt keine Rolle.
Kann ich mehr als 2.080 Stunden pro Jahr ansetzen?
Nein. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 40 Stunden pro Woche, das ergibt maximal 2.080 Stunden pro Jahr. Überstunden werden nicht zusätzlich gefördert.
Muss ich meine gesamte Arbeitszeit dokumentieren?
Nur die Zeit, die du für FuE-Projekte aufwendest. Nicht-FuE-Tätigkeiten wie Vertrieb, Buchhaltung oder allgemeine Verwaltung zählen nicht.
Was gilt bei rückwirkenden Anträgen?
Bei rückwirkenden Anträgen wird der jeweils zum Zeitpunkt der Arbeit gültige Stundensatz angesetzt. Für Arbeiten vor dem 28.03.2024 gelten 40 EUR/h, danach 70 EUR/h.
Zählt Eigenleistung auch bei Kundenprojekten?
Ja, wenn du im Rahmen von Kundenprojekten neuartige Lösungen entwickelst. Entscheidend ist, dass die Arbeit über Standard-Implementierung hinausgeht.
Kann ich Eigenleistung und Lohnkosten kombinieren?
Ja. Wenn du Angestellte hast, die ebenfalls an FuE arbeiten, werden deren Lohnkosten zusätzlich zu deiner Eigenleistung in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Wie weise ich meine Stunden nach?
Ein Stundenzettel mit Datum, Stundenanzahl, Beschreibung und Zuordnung zum FuE-Vorhaben reicht aus. Git-Commits, Projektmanagement-Tools und Kalendereinträge ergänzen die Dokumentation.
Was passiert, wenn das Finanzamt die Stunden anzweifelt?
Das Finanzamt kann eine Überprüfung anfordern. Mit einer sauberen, zeitnahen Dokumentation bist du auf der sicheren Seite. Ich helfe dir, die Anforderungen von Anfang an zu erfüllen.
Kann ich rückwirkend ein Einzelunternehmen gründen und Eigenleistung geltend machen?
Ja. Wenn du bereits mit Gewinnerzielungsabsicht FuE-Leistungen erbracht hast, kannst du das dem Finanzamt gegenüber kenntlich machen und eine Steuernummer rückwirkend erhalten. Deine Eigenleistung wird dann ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Tätigkeit bewertet, auch ohne bisherige Gewerbeanmeldung.

Bereit, deine Förderung zu sichern?

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