Was ist die Forschungszulage? Einfach erklärt für Selbständige

Martin Meng ·
GrundlagenFZulGEinzelunternehmer

Du entwickelst eigene Lösungen, baust Software, erarbeitest neue Methoden oder löst technische Probleme? Dann lässt du wahrscheinlich Geld liegen. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung des Bundes, die auch für Selbständige und Freelancer gilt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Forschungszulage (Forschungszulagengesetz, FZulG) wurde 2020 eingeführt und fördert Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Du bekommst einen prozentualen Anteil deiner FuE-Aufwendungen als Steuergutschrift vom Finanzamt zurück. Das funktioniert unabhängig davon, ob du Gewinne oder Verluste machst.

Für Einzelunternehmer besonders attraktiv: Deine eigene Arbeitszeit in FuE-Projekten wird als “Eigenleistung” mit einem festen Stundensatz bewertet. Du brauchst keine Angestellten und kein Labor.

Wer hat Anspruch?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmer, darunter:

  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)

Es gibt keine Mindestgröße. Auch ein Solo-Freelancer kann die Forschungszulage beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Ab 2026 gelten folgende Sätze:

  • Eigenleistungssatz: 100 EUR pro Stunde (+ 20% Gemeinkosten bei neuen Projekten)
  • Fördersatz: 25% (kleine Unternehmen: 35%)
  • Max. förderfähige Stunden: 2.080 pro Jahr (40h/Woche)
  • Maximale Zulage: Bis zu 4,2 Mio. EUR/Jahr

Für einen Freelancer mit 1.500 FuE-Stunden pro Jahr ergibt das eine geschätzte Forschungszulage von bis zu 63.000 EUR (bei 35% KMU-Satz mit Gemeinkosten).

Was zählt als FuE?

Entscheidend sind drei Kriterien:

  1. Neuartigkeit: Dein Ansatz muss neu für die Branche sein, nicht nur für dich.
  2. Technische Unwägbarkeit: Es gibt echte technische Risiken. Das Ergebnis ist nicht vorhersehbar.
  3. Planmäßigkeit: Du gehst systematisch vor mit Arbeitspaketen und Meilensteinen.

Typische Beispiele: Eigene Algorithmen, neue Software-Architekturen, KI-Modelle, innovative Verfahren, Prototypen, neue Bautechniken.

Nicht förderfähig: Standard-Implementierungen, Konfiguration von SaaS-Tools, reine Installation, Bug-Fixing, Routinewartung.

Der Antragsprozess

  1. BSFZ-Antrag: Du beschreibst dein FuE-Vorhaben und reichst es bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein.
  2. Prüfung: Die BSFZ prüft, ob dein Projekt die FuE-Kriterien erfüllt (3-6 Monate).
  3. Bescheinigung: Bei positivem Ergebnis erhältst du eine Bescheinigung.
  4. Finanzamt: Mit der Bescheinigung beantragst du die Forschungszulage über deine Steuererklärung.
  5. Auszahlung: Das Finanzamt verrechnet die Zulage mit deiner Steuerschuld oder erstattet dir den Betrag.

Rückwirkend beantragen

Du kannst die Forschungszulage rückwirkend für bis zu 4 Jahre beantragen. FuE-Arbeit aus 2022 kann also noch bis Ende 2026 geltend gemacht werden. Jedes Jahr, das du verpasst, ist unwiderruflich verloren.

Nächster Schritt

Wenn du wissen willst, ob deine Arbeit förderfähig ist, mach den kostenlosen QuickCheck oder berechne deine geschätzte Förderhöhe. Oder schreib mir direkt auf WhatsApp.

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Martin Meng

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