Forschungszulage 2026: Was sich geändert hat

Martin Meng ·
Reform 2026FördersätzeAktuell

Das Jahr 2026 bringt die bisher größten Verbesserungen bei der Forschungszulage. Höhere Stundensätze, eine verdreifachte Bemessungsgrundlage und erstmals ein Gemeinkostenzuschlag. Was das konkret für dich als Selbständigen bedeutet.

Die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2026

1. Eigenleistungssatz: von 70 auf 100 EUR/h

Der pauschale Stundensatz für die Eigenleistung von Unternehmern steigt von 70 auf 100 EUR pro Stunde. Das ist eine Erhöhung um 43%. Für Einzelunternehmer und Freelancer, die keine Angestellten haben, ist das besonders relevant, weil die gesamte Bemessungsgrundlage auf diesem Satz basiert.

2. Gemeinkostenzuschlag: +20%

Erstmals gibt es einen 20% Gemeinkostenzuschlag auf die Eigenleistung. Das bedeutet: Deine 100 EUR/h werden rechnerisch zu 120 EUR/h. Dieser Zuschlag gilt allerdings nur für Projekte, die ab 2026 beginnen. Für laufende Projekte, die vor 2026 gestartet wurden, bleibt der reine Stundensatz ohne Gemeinkosten.

3. Bemessungsgrundlage: von 4 auf 12 Mio. EUR

Die maximale Bemessungsgrundlage wurde von 4 auf 12 Mio. EUR verdreifacht. Die maximale Forschungszulage steigt damit von 1 Mio. auf 4,2 Mio. EUR pro Jahr. Für Solo-Selbständige ist diese Obergrenze in der Praxis nicht relevant, aber sie zeigt die politische Richtung.

4. KMU-Satz bleibt bei 35%

Der erhöhte Fördersatz von 35% für kleine und mittlere Unternehmen bleibt bestehen. Die meisten Einzelunternehmer und Freelancer fallen unter die KMU-Definition.

Was das für dich bedeutet: Vorher-Nachher-Vergleich

2024-2025Ab 2026 (neues Projekt)
Stundensatz70 EUR/h100 EUR/h + 20% GK = 120 EUR/h
1.500 FuE-Stunden105.000 EUR180.000 EUR
Zulage (35% KMU)36.750 EUR63.000 EUR

Das ist eine Steigerung von über 70% bei gleicher Stundenzahl.

Stichtage beachten

Die Stichtage sind entscheidend für die Berechnung:

  • Projekte vor 28.03.2024: 40 EUR/h, 25%
  • Projekte 28.03.2024 bis 31.12.2025: 70 EUR/h, 35% (KMU)
  • Neue Projekte ab 01.01.2026: 100 EUR/h + 20% GK, 35% (KMU)
  • Laufende Projekte ab 01.01.2026: 100 EUR/h, 35% (KMU), kein Gemeinkostenzuschlag

Bei rückwirkenden Anträgen wird gestaffelt berechnet: Jeder Zeitraum mit dem jeweiligen Fördersatz.

Handlungsbedarf

Wenn du noch nie die Forschungszulage beantragt hast, ist jetzt der beste Zeitpunkt. Die Kombination aus höheren Stundensätzen und rückwirkender Beantragbarkeit macht einen Erstantrag besonders attraktiv.

Beispiel: Ein IT-Freelancer, der seit 2022 an eigenen Projekten arbeitet, kann rückwirkend für 2022 bis 2025 beantragen und zusätzlich einen prospektiven Antrag für 2026 bis 2028 stellen.

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Martin Meng

Spezialisiert auf Forschungszulage für Einzelunternehmer und Freelancer. Vom Antrag bis zur Auszahlung.

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